Aktuelles |
Heft 1/2 | 2009 |
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Das Staatsziel Kultur gehört ins Grundgesetz – mitsamt der deutschen Sprache |
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Muss
das denn sein? Die CDU hat auf ihrem Parteitag in einem Antrag beschlossen, das
Grundgesetz im Artikel 22 zu ergänzen um den Satz: »Die Sprache der Bundesrepublik
ist Deutsch«. Die Aufregung ist seither groß. Der Vorschlag sei überflüssig und
lächerlich, sagen die Einen und die Anderen sagen, er sei integrations- und
ausländerfeindlich, grenze an Nationalismus. Der sozialdemokratische Bundestagsvizepräsident
widerspricht entschieden.
In
einem Leserbrief in der Frankfurter Rundschau hieß
es: »Der Vorschlag ist eine populistische Verbeugung vor den Rechtsradikalen und
selbst schon ein kleiner Schritt zur Mobilisierung von Ausländerfeindlichkeit«.
In der CDU selbst ist der Vorschlag umstritten, nicht wenige Sozialdemokraten und
Grüne haben schon scharf ablehnend
reagiert. Die Aussichten seiner Verwirklichung sind also gering. Wieder einmal
ein Sturm im Wasserglas, eine typisch deutsche hysterische Debatte? Muss das
alles sein?
Eigentlich
nicht. Und es gibt gegenwärtig wahrlich Wichtigeres zu tun, selbstverständlich.
Fanatischer Eifer will sich bei mir partout nicht einstellen, eher schon
irritiertes Erstaunen. Denn das bestreitet doch niemand ernsthaft: Deutsch ist
das selbstverständliche Verständigungsmittel der hier im Land Lebenden,
jedenfalls ihrer großen
Mehrheit. Bestandsschutz für unsere Sprache erscheint ganz offensichtlich nicht
nötig. Deutsch ist, per Gesetz festgelegt, die Amts- und Gerichtssprache der
Bundesrepublik Deutschland. Eine Grundgesetzergänzung einer
Selbstverständlichkeit wegen – das muss nicht sein. Aber darf das auch nicht sein?
Allerdings:
Nach vielen Umfragen der vergangenen Jahre sind Dreiviertel der Deutschen genau
dafür! Und der Blick in die Nachbarländer lehrt: 19 europäische Staaten haben
ihre Sprache in der Verfassung verankert, die anderen drei deutschsprachigen Länder
auch (die Türkei übrigens ebenso, daran seien diejenigen türkischstämmigen Kritiker
erinnert, die wieder einmal die Gefahr einer »Zwangsgermanisierung«
heraufkommen sehen).Warum darf in Deutschland nicht sein, was in anderen
Ländern möglich oder selbstverständlich ist? (Gewiss gibt es auch Länder, in
denen die Sprache nicht Verfassungsrang hat, Italien z.B. oder Schweden.)
Was der protestierende Widerwille verrät
Gewiss,
wir Deutschen sind gebrannte Kinder, negative Erfahrungen mit brauner oder
roter) Sprachpolitik wirken nach. Aber es wäre trotzdem gut und notwendig, zwischen
Deutschtümelei und Liebe zur eigenen Sprache unterscheiden zu können und zu
dürfen. Zudem sollten wir eine freundliche Erfahrung in Erinnerung behalten: Die
deutsche Sprache war und blieb auch in den Zeiten der staatlichen Spaltung ein
einigendes Band (es entwickelte sich eben – trotz mancher sprachlicher
Eigenheiten – keine eigene DDR-Sprache).
Aber
handelt es sich nicht um untaugliche, unwirksame »Symbolpolitik«,um einen »bürokratischen
Akt«? Das sind eigentümliche Vorwürfe. Das Grundgesetz ist insgesamt ein
hochsymbolischer Text – aber, wie wir wissen, von beträchtlicher Wirksamkeit:
Es ist Voraussetzung, Grundlage, Maßstab, Korrektiv konkreter politischer
»Die
Sprache gehört dem Volk.« Das ist ein starker und richtiger Satz. Die
Muttersprache ist eben nicht nur eine private Angelegenheit, sondern ein
öffentliches Gut, das begründet die politische Verantwortung für sie – in dem
vernünftigen Sinn des Wortes »politisch«, nämlich der gemeinsamen Regelung der
gemeinsamen Angelegenheiten.
Mittel
zur Integration
Das
Erlernen der deutschen Sprache ist ein notwendiges, wenn auch kein
hinreichendes Mittel der Integration. Ohne die Fähigkeit, sich sprachlich zu
verständigen, also ohne gemeinsame Sprache ist friedliches Zusammenleben, ist
politisch-soziale Gemeinsamkeit, ist aktive und gleichberechtigte Bürgerschaft
schwerlich möglich. Dieser fundamentalen Tatsache Verfassungsrang zu verleihen,
der Erwartung an Einwanderer, Deutschkenntnisse zu erwerben, eine
verfassungsrechtliche Grundlage zu geben – was soll daran fremden- bzw.
ausländerfeindlich sein? Es folgt daraus ja keineswegs ein Verbot, andere
Sprachen zu sprechen. Im Gegenteil, mit der ausdrücklichen Wertschätzung der
eigenen Sprache kann und sollte sich auch in Deutschland die Bereitschaft
verbinden, Zwei- oder Mehrsprachigkeit, z.B. von Migranten, nicht als Defizit,
sondern als Reichtum zu betrachten.
Muss
das also sein: Deutsch ins Grundgesetz? Nein, es muss nicht unbedingt, aber es
kann und es sollte! Das Selbstverständliche und seinen Rang festzustellen, das
ist in unserem Land offensichtlich anstößig. Aber warum sollten wir dem Anstoß
nicht folgen?
Nachtrag: Wer für Deutsch im Grundgesetz eintritt, sollte die Aufnahme eines Staatsziels Kultur in unsere Verfassung nicht ablehnen (wie es CDU-Politiker tun). Wer für das Staatsziel Kultur eintritt, sollte der deutschen Sprache den Verfassungsrang nicht bestreiten (wie es SPD-Politiker tun). Sonst machte er sich in seiner Argumentation unglaubwürdig. Die Aufnahme eines Staatsziels Kultur, also die Selbstdefinition der Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat, halte ich im Übrigen für wichtiger, weil von weitreichenderer Wirkung(die Sprachkultur eingeschlossen)!
