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Aktuelles

Heft 1/2 | 2009

Wolfgang Thierse

Das Staatsziel Kultur gehört ins Grundgesetz – mitsamt der deutschen Sprache

Muss das denn sein? Die CDU hat auf ihrem Parteitag in einem Antrag beschlossen, das Grundgesetz im Artikel 22 zu ergänzen um den Satz: »Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch«. Die Aufregung ist seither groß. Der Vorschlag sei überflüssig und lächerlich, sagen die Einen und die Anderen sagen, er sei integrations- und ausländerfeindlich, grenze an Nationalismus. Der sozialdemokratische Bundestagsvizepräsident widerspricht entschieden.

 

In einem Leserbrief in der Frankfurter Rundschau hieß es: »Der Vorschlag ist eine populistische Verbeugung vor den Rechtsradikalen und selbst schon ein kleiner Schritt zur Mobilisierung von Ausländerfeindlichkeit«. In der CDU selbst ist der Vorschlag umstritten, nicht wenige Sozialdemokraten und Grüne haben schon scharf ablehnend reagiert. Die Aussichten seiner Verwirklichung sind also gering. Wieder einmal ein Sturm im Wasserglas, eine typisch deutsche hysterische Debatte? Muss das alles sein?

 

Eigentlich nicht. Und es gibt gegenwärtig wahrlich Wichtigeres zu tun, selbstverständlich. Fanatischer Eifer will sich bei mir partout nicht einstellen, eher schon irritiertes Erstaunen. Denn das bestreitet doch niemand ernsthaft: Deutsch ist das selbstverständliche Verständigungsmittel der hier im Land Lebenden, jedenfalls ihrer großen Mehrheit. Bestandsschutz für unsere Sprache erscheint ganz offensichtlich nicht nötig. Deutsch ist, per Gesetz festgelegt, die Amts- und Gerichtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Eine Grundgesetzergänzung einer Selbstverständlichkeit wegen – das muss nicht sein. Aber darf das auch nicht sein?

 

Allerdings: Nach vielen Umfragen der vergangenen Jahre sind Dreiviertel der Deutschen genau dafür! Und der Blick in die Nachbarländer lehrt: 19 europäische Staaten haben ihre Sprache in der Verfassung verankert, die anderen drei deutschsprachigen Länder auch (die Türkei übrigens ebenso, daran seien diejenigen türkischstämmigen Kritiker erinnert, die wieder einmal die Gefahr einer »Zwangsgermanisierung« heraufkommen sehen).Warum darf in Deutschland nicht sein, was in anderen Ländern möglich oder selbstverständlich ist? (Gewiss gibt es auch Länder, in denen die Sprache nicht Verfassungsrang hat, Italien z.B. oder Schweden.)

 

Was der protestierende Widerwille verrät

Wie wenig selbstverständlich doch das als selbstverständlich Behauptete ist: die Geltung, der Rang der deutschen Sprache! Was verrät der Streit über das Verhältnis der Deutschen zu ihrer Sprache? Ist es bloß müde und konservative Kulturkritik, wenn man es als ein Verhältnis der Lieblosigkeit, der Unachtsamkeit bezeichnet? Es mag nach aufgeregter Übertreibung klingen, wenn man von »sprachlich-moralischer Verluderung« des Deutschen spricht und wenn man dem sich verstärkenden Trend keine Sympathie entgegenbringen kann, lieber ins falsch Amerikanische zu wechseln als verständlich Deutsch zu reden und zu schreiben.

 

Gewiss, wir Deutschen sind gebrannte Kinder, negative Erfahrungen mit brauner oder roter) Sprachpolitik wirken nach. Aber es wäre trotzdem gut und notwendig, zwischen Deutschtümelei und Liebe zur eigenen Sprache unterscheiden zu können und zu dürfen. Zudem sollten wir eine freundliche Erfahrung in Erinnerung behalten: Die deutsche Sprache war und blieb auch in den Zeiten der staatlichen Spaltung ein einigendes Band (es entwickelte sich eben – trotz mancher sprachlicher Eigenheiten – keine eigene DDR-Sprache).

 

Aber handelt es sich nicht um untaugliche, unwirksame »Symbolpolitik«,um einen »bürokratischen Akt«? Das sind eigentümliche Vorwürfe. Das Grundgesetz ist insgesamt ein hochsymbolischer Text – aber, wie wir wissen, von beträchtlicher Wirksamkeit: Es ist Voraussetzung, Grundlage, Maßstab, Korrektiv konkreter politischer Entscheidungen, macht diese nicht überflüssig, im Gegenteil. Die Aufnahme der deutschen Sprache in unsere Verfassung ersetzt nicht wirkungsvolle Bildungs- und Integrationspolitik, selbstverständlich. Aber würde ein solcher Verfassungsartikel nicht Politik, Staat, Verwaltung, Wirtschaft, Medien stärker in die Pflicht nehmen, das wichtigste Integrations- und Aufstiegs-Instrument, nämlich die Beherrschung der gemeinsamen Sprache, mehr und energischer zu fördern und zu schützen? Könnte das nicht auch dazu beitragen, wieder mehr Deutsch als »Denglisch« z.B. in der Werbesprache zu verwenden, wie es Verbraucherschützer wünschen, oder gar die Bahn AG zu veranlassen, gelegentlich wieder Deutsch zu verwenden?

 

»Die Sprache gehört dem Volk.« Das ist ein starker und richtiger Satz. Die Muttersprache ist eben nicht nur eine private Angelegenheit, sondern ein öffentliches Gut, das begründet die politische Verantwortung für sie – in dem vernünftigen Sinn des Wortes »politisch«, nämlich der gemeinsamen Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten.

 

Mittel zur Integration

Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein notwendiges, wenn auch kein hinreichendes Mittel der Integration. Ohne die Fähigkeit, sich sprachlich zu verständigen, also ohne gemeinsame Sprache ist friedliches Zusammenleben, ist politisch-soziale Gemeinsamkeit, ist aktive und gleichberechtigte Bürgerschaft schwerlich möglich. Dieser fundamentalen Tatsache Verfassungsrang zu verleihen, der Erwartung an Einwanderer, Deutschkenntnisse zu erwerben, eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben – was soll daran fremden- bzw. ausländerfeindlich sein? Es folgt daraus ja keineswegs ein Verbot, andere Sprachen zu sprechen. Im Gegenteil, mit der ausdrücklichen Wertschätzung der eigenen Sprache kann und sollte sich auch in Deutschland die Bereitschaft verbinden, Zwei- oder Mehrsprachigkeit, z.B. von Migranten, nicht als Defizit, sondern als Reichtum zu betrachten.

 

Muss das also sein: Deutsch ins Grundgesetz? Nein, es muss nicht unbedingt, aber es kann und es sollte! Das Selbstverständliche und seinen Rang festzustellen, das ist in unserem Land offensichtlich anstößig. Aber warum sollten wir dem Anstoß nicht folgen?

 

Nachtrag: Wer für Deutsch im Grundgesetz eintritt, sollte die Aufnahme eines Staatsziels Kultur in unsere Verfassung nicht ablehnen (wie es CDU-Politiker tun). Wer für das Staatsziel Kultur eintritt, sollte der deutschen Sprache den Verfassungsrang nicht bestreiten (wie es SPD-Politiker tun). Sonst machte er sich in seiner Argumentation unglaubwürdig. Die Aufnahme eines Staatsziels Kultur, also die Selbstdefinition der Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat, halte ich im Übrigen für wichtiger, weil von weitreichenderer  Wirkung(die Sprachkultur eingeschlossen)!