Die gescheiterten Dublin-Rückführungen in andere zuständige Mitgliedstaaten sind beispielhaft für die Situation der letzten Jahre. Denn jahrelang haben die Mitgliedstaaten EU-Asylrecht nur sporadisch umgesetzt. Und anstatt dies zu ahnden, lobte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Mitgliedstaaten, die auf besonders rigorose Abschottung setzen. Deshalb ist es wichtig, dass eine Einigung der EU-Asylreform gelungen ist. Nun muss überall in Europa europäisches Recht gewahrt werden, die Mitgliedstaaten müssen dieses vollumfänglich umsetzen und auch die Europäische Kommission muss ihrer Rolle als Hüterin der Verträge wieder nachkommen und bei Verstößen gegen EU-Recht Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Die sozialdemokratische Fraktion musste während der Verhandlungen im Winter 2023 hohe Zugeständnisse machen, um mit den Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und trotz allem klare Regeln zu schaffen. Bis zuletzt hat sie mit großem Einsatz etwa gegen die Gefahr von unverhältnismäßiger Inhaftierung in den Grenzverfahren sowie gegen potenziell diskriminierende Polizeimaßnahmen gekämpft. Leider zeigten sich die Mitgliedstaaten nicht kompromissbereit, was durch die fehlende Unterstützung von Konservativen und Liberalen im Europäischen Parlament noch erschwert wurde. Letztendlich konnte sich die S&D-Fraktion in diesen Punkten nicht durchsetzen.
Der vereinbarte Solidaritätsmechanismus wird zum ersten großen Prüfstein für einen schnellen Erfolg der Reform.
Erstmals ist nun jedoch ein Solidaritätsmechanismus im EU-Recht festgeschrieben, der die Mitgliedstaaten zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Das kann etwa durch die Aufnahme von Asylbewerber*innen durch Mitgliedstaaten geschehen, aber auch durch finanzielle oder materielle Unterstützung. Die Kommission hat dafür im November ihren ersten Asylbericht samt Vorschlägen für den EU-Solidaritätsmechanismus vorgestellt. Neben einer Bewertung der aktuellen Lage nimmt der Bericht auch eine Einschätzung vor, welche Länder migrationsbedingt unter Druck stehen und deshalb Anspruch auf Solidaritätsmaßnahmen haben. Dieser Mechanismus ist ein essenzieller Bestandteil der Reform, denn er entlastet Länder an den Außengrenzen und setzt auf geteilte Verantwortung. Aus dieser eher technischen Aufgabe wurde ein hochpolitischer Vorgang, bei dem viele Mitgliedstaaten Ausnahmen für sich geltend machen wollten. Gelebte europäische Solidarität sieht anders aus. Ob und wie die Mitgliedstaaten hier zu einer Einigung kommen, wird zum ersten großen Prüfstein für einen schnellen Erfolg der Reform.
Für mich als damalige Berichterstatterin ist insbesondere auch das neue Screening-Verfahren an der Außengrenze eine entscheidende Neuerung. Damit werden flächendeckend alle irregulär eingereisten Menschen registriert und einer Identitäts- und Sicherheitsprüfung unterzogen. So stellt die EU sicher, dass stets bekannt ist, wer einreist. Dadurch wird eine bessere Grundlage für die danach folgenden Verfahren geschaffen. Außerdem wird ein neuer Überwachungsmechanismus für Grundrechte in den Grenzverfahren eingeführt, der die Einhaltung von EU- und internationalem Recht kontrollieren wird. Dies sind nur einige, wenn auch sehr wichtige Punkte. Immerhin handelt es sich um mehrere Hundert Seiten Gesetzestexte, die die Mitgliedstaaten derzeit umsetzen, was nochmal den Umfang der Reform unterstreicht.
Wie die Umsetzung gelingen kann
Nun gilt es, dass auch an den EU-Außengrenzen wieder Rechtsstaatlichkeit sichergestellt wird und dass die Mitgliedstaaten, die der Reform erst 2024 mehrheitlich zugestimmt haben, diese schnell und umfassend umsetzen. Wir werden also genau darauf achten, dass die neue Kommission ihren Verpflichtungen vollumfänglich gerecht wird und das neue Recht in allen Mitgliedstaaten durchsetzt. Denn auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat unterstrichen, dass für das Gelingen dieser Reform die vollumfängliche Umsetzung und die Wahrung der menschen- und flüchtlingsrechtlichen Standards von zentraler Bedeutung sind.
Klar ist aber auch: Die Mitgliedstaaten können die Umsetzung nicht allein stemmen. Deshalb kommt es maßgeblich darauf an, dass die Zivilgesellschaft, aber auch kommunale und regionale Akteure viel umfassender in die Umsetzung miteinbezogen werden, als das bisher in vielen Mitgliedstaaten der Fall war. Es ist wichtig, die verbleibende Zeit bis Sommer 2026 nun effizient zu nutzen und dabei dennoch nicht aus den Augen zu verlieren, dass auch derzeit geltendes Recht bis zum Inkrafttreten der Reform vollumfänglich umzusetzen ist.
Angesichts der sich verschärfenden Debatten, des zunehmenden Zulaufs zu fremdenfeindlichen Parteien in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten und der normalisierten Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtsextremen ist deutlich, dass unser Einsatz für eine solidarische und progressive Migrationspolitik nicht mit der EU-Asylreform endet. Außerdem ist davor zu warnen, die Auswirkungen der Reform zu überhöhen und sie als eine Art Allheilmittel zu sehen. Der erfolgreiche Umgang mit Migration hängt nicht nur von der gelungenen Umsetzung dieser Reform ab, sondern wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik gehören ebenso dazu wie eine ausreichende Mittelzuweisung in nationalen und EU-Haushalten.
Dies sollte begleitet werden von einer Stärkung der Kommunen bei Aufnahme und Integration, einer Zusammenarbeit mit Herkunftsländern auf Augenhöhe und, gerade mit Blick auf den steigenden Bedarf unserer Wirtschaft an Arbeitskräften, einfacheren Möglichkeiten für die legale Einreise in die EU. Zu lange wurde das Thema Migration missbraucht, um Hass und Hetze zu schüren und die Gesellschaft zu spalten. Es liegt nun an uns, diese Entwicklung zu stoppen und die positiven Seiten der Migration und des grenzüberschreitenden Zusammenhalts hervorzuheben. Es bleibt also noch mehr als genügend Arbeit.

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