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Allgemeines Wahlrecht in der Migrationsgesellschaft

Am 12. November 1918 verkündete die deutsche Revolutionsregierung das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer ab einem Alter von 20 Jahren. Sie erfüllte damit eine jahrzehntealte Forderung der Arbeiterbewegung und mancher Liberalen. Alle Hürden, die bisher das Wahlrecht nach Geschlecht und Besitz eingeengt hatten, fielen. Die Anordnung galt von der Gemeindevertretung bis zum Reichstag. Die erste Wahl unter dem neuen Recht fand am 15. Dezember 1918 im Freistaat Anhalt statt; eine Woche später folgte die »Sozialistische Republik« Braunschweig.

Es verstand sich damals von selbst, dass nur Deutsche wählen durften. Dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer gab es kaum. Ihr Anteil an der Bevölkerung lag bei etwa 1,5 %. Der Beschluss der Volksbeauftragten vom 12. November beinhaltete keine Beschränkung nach der Herkunft; man war offenbar nicht der Meinung, dass dies geklärt werden müsse. Die Verordnung über die Wahlen am 30. November 1918 holte es nach: »Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen (…).« Von »deutscher Staatsbürgerschaft« konnte nicht die Rede sein, denn diese kam erst 1934. Bis dahin stand inder Rubrik »Staatsbürgerschaft«: »preußisch«, »bayrisch«, »braunschweigisch« usw. Nur dadurch vermittelt war man Deutscher. »Reichsangehöriger« war der Begriff, mit dem das Wahlgesetz von 1920 das Problem umschiffte.

Seit den 50er Jahren änderte sich die Lage grundsätzlich: durch die ersten »Gastarbeiter« bis hin zur heutigen Zuwanderung aus armen Weltregionen, sowie die Fluchtbewegungen. Heute gibt es in Deutschland 7,5 Millionen Erwachsene, die dauerhaft hier leben, aber über gar kein oder (als EU-Bürger) nur ein eingeschränktes, kommunales Wahlrecht verfügen. Das sind deutlich über 10 % der Erwachsenen. Die einzige Begründung, weshalb sie von den Wahlen ausgeschlossen werden, lautet: Sie besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die hohe Zahl derer, die nicht über ihre Lebensumstände mitbestimmen können (bei 60,8 Millionen wahlberechtigten Deutschen), zeigt, dass wir wie im Kaiserreich vor der Herausforderung stehen, das allgemeine Wahlrecht auch zu verwirklichen. Heute geht es nicht darum, eine Beschränkung der Mitwirkungsrechte aufgrund des Geschlechts oder aufgrund des Einkommens zu beseitigen. Aber welchen Pass man besitzt, das entscheidet, ob man die Abgeordneten für Landtage und den Bundestag wählen darf. Und wer nicht Bürger eines anderen EU-Mitglieds ist – also etwa die Hälfte der Ausländerinnen und Ausländer –, darf nicht einmal auf kommunaler Ebene seine Stimme abgeben. Im Berliner Bezirk Neukölln etwa betrifft das ein Viertel aller Menschen, die dort leben. Immerhin gibt es einen gesellschaftlichen Bereich, in dem nicht auf den Pass geschaut wird: An den Wahlen zu Betriebs- und Personalräten kann jede(r) Beschäftigte teilnehmen, ohne Einschränkung. Auch das passive Wahlrecht ist hier von der Nationalität abgekoppelt.

Im 19. Jahrhundert erklärten die Verteidiger der bestehenden Ordnung: Wer den Staat nicht mitfinanziere, dürfe auch nicht mitbestimmen, weil er eine geringere Bindung an das Gemeinwesen besitze als ein Steuerzahler und weil er über das Geld anderer entscheiden würde. Heute lässt sich so nicht mehr argumentieren. Ausländer/innen zahlen ebenfalls Steuern. Aber wieder wird mit einer angeblich mangelnden Bindung an das Gemeinwesen argumentiert, aufgrund der fehlenden Staatsbürgerschaft. Man unterstellt diesen Menschen Deutschland schädigende, fremde Interessen. Auch dieses »Argument« ist nicht neu: Bismarck unterstellte etwa während des »Kulturkampfes« deutschen Katholiken, sie gehorchten im Zweifelsfall nicht dem Kaiser und der Regierung, sondern dem Papst in Rom.

Man kann aber auch umgekehrt argumentieren: Die Teilnahme an Wahlen gehört erstens zu den in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen verbrieften Grundrechten und fördert zweitens die Identifizierung mit dem Gemeinwesen. Zudem: Unter den Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 zieht das gegenwärtige Wahlrecht neben der nationalen Trennlinie auch eine soziale. Wie das Dreiklassenwahlrecht im 19. Jahrhundert schließt es große Teile der Unterschicht von einem wichtigen Teil des politischen Prozesses aus. Ausländer stellen 40 % der niedrig qualifizierten Beschäftigten, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung bei etwas über 10 % liegt. Vor 125, 150 Jahren war es die »deutsche« Arbeiterschaft, die aufgrund des Zensuswahlrechts nicht wählen durfte. Heute ist es die »ausländische« Arbeiterschaft, die den Wahllokalen fernbleiben muss.

Was sagen die Parteien dazu? Ein Blick in die Wahlprogramme zur letzten Bundestagswahl erbringt das erwartbare Resultat. Für CDU/CSU war das Ausländerwahlrecht kein Thema, auch nicht auf kommunaler Ebene. Dass die FDP dazu ebenfalls nichts zu sagen hatte, entspricht zwar dem heutigen Auftreten der Liberalen, aber als »Partei der Freiheit und der Selbstbestimmung«, wie sie sich selbst definiert, hätte man doch mehr erhoffen können. Die SPD forderte das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger als eine Möglichkeit, ohne sich festzulegen. Wahlen in den Ländern und im Bund blieben unerwähnt. Bündnis 90/Die Grünen war für die Gemeindeebene konkreter, aber formulierte sonst vage: »Darüber hinaus setzen wir uns für weitere demokratische Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ein.« Einzig die Linkspartei postulierte: »Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, damit sie gleichberechtigt die Gesellschaft mitgestalten können.« Aber was hilft die schönste Formulierung im Wahlprogramm, wenn sie nicht die Köpfe und Herzen der Menschen erreicht? Von oben dekretieren lässt sich so etwas wie das allgemeine Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen nicht. Sonst wiederholt sich das, was 1999 bei der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft geschah. Roland Koch nutzte verbreitete Vorbehalte skrupellos aus, Rot-Grün verlor Hessen, damit die Mehrheit im Bundesrat und musste erhebliche Abstriche am Reformvorhaben vornehmen.

Bevor das »Wahlrecht für alle« eingeführt werden kann, bedarf es nach dieser Erfahrung einer breiten Debatte. Als erstes muss klar sein: Es geht hier nicht um Ausländerpolitik. Es geht darum, ob wir wirklich in einer vollständig ausgebildeten Demokratie leben. Umso bedauerlicher ist, dass dieses Thema in den Überlegungen, wie die Demokratie in Deutschland fortentwickelt werden kann, so gut wie keine Rolle spielt. Forderungen nach größerer Bürgerbeteiligung sind seit Jahren en vogue. Aber das Wahlrecht für diejenigen, die nicht Deutsche sind, spielt dabei keine Rolle. Rufe nach Volksabstimmungen und Bürgerbegehren sind überall zu hören, aber kaum einer redet vom Wahlrecht für jede(n), obwohl dies ein gewaltiger Schritt voran in der Partizipation aller an den politischen Entscheidungen wäre. Es scheint, dass die Mittelschicht, deren akademisch gebildeter Teil zumal, der die Forderung nach erweiterter Mitbestimmung am energischsten erhebt, blind ist für die sozialen Realitäten. Für sich will sie mehr Mitsprache und sieht nicht, dass Millionen gar keine Mitspracherechte haben. Diese Blindheit zeigt sich auch in einem anderen Bereich, denn Wirtschaftsdemokratie, Demokratisierung des Arbeitslebens, Reform des Betriebsverfassungs- und des Personalvertretungsgesetzes spielen ebenfalls keine Rolle in den Diskursen über Defizite unserer Demokratie. Leider halten auch die Gewerkschaften dieses Thema auf Sparflamme.

Neuseeland hat sich in jüngerer Vergangenheit und unter mit Deutschland vergleichbaren Umständen dieser Herausforderung gestellt. Seit 1975 besitzen nicht nur die Staatsbürger/innen, sondern auch alle mehr als ein Jahr im Land lebenden Erwachsenen das aktive Parlamentswahlrecht, das passive jedoch weiterhin nur diejenigen mit neuseeländischem Pass. Leicht dürfte die Reform damals nicht gefallen sein. Das Land hat einen höheren Anteil an Ausländerinnen und Ausländern als Deutschland. 2013 lag er bei 25 %. Zugleich war damit der »Reformstau« auf der Doppelinsel noch größer als bei uns.

In Deutschland ist das Wahlrecht für alle eine provozierende Forderung. Sie rührt an das Selbstverständnis des Landes. Wer sie zu einem zentralen Punkt seines Wahlprogramms erhebt, hätte unter gegenwärtigen Bedingungen die Niederlage garantiert. Aber wir können schlecht von einem allgemeinen Wahlrecht sprechen, wenn 7,5 Millionen hier dauerhaft lebende Menschen ausgeschlossen sind. Wir müssen uns den Realitäten einer Migrationsgesellschaft stellen, auch in dieser Frage. Es geht um eine Minderheit, aber nicht um eine kleine Gruppe. Und es geht nicht um »Ausländerwahlrecht«, sondern darum, dem Postulat des »allgemeinen Wahlrechts« tatsächlich Geltung zu verschaffen. Die Diskussion darüber muss endlich beginnen.

Kommentare (1)

  • Dieter Schuh
    Dieter Schuh
    am 22.05.2023
    Dass das Wahlrecht an die wirtschaftliche Situation eines Bürgers geknüpft ist, hat man zu Recht abgeschafft. Trotzdem finde ich es gerade für Steuerzahler ohne deutschen Pass unmöglich, dass sie kein Wahlrecht haben.

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