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Auf seine Reden an der Humboldt-Universität zu Berlin (Dezember 2016) und der Sorbonne in Paris (September 2017) Antwort an Präsident Emmanuel Macron

Die Europäische Union ist das erfolgreichste Friedensprojekt, das wir je auf unserem Kontinent hatten. Es gibt in der Geschichte nicht viele Menschen, denen in Europa das Glück beschieden war, über 70 Jahre alt zu werden, ohne im eigenen Land einen Krieg erleben zu müssen. Diese lange Phase des Friedens war und ist auch die wichtigste Voraussetzung dafür, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen insgesamt bei allen noch bestehenden Defiziten in und mit der EU enorm verbessert haben. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen!

Die bitteren Erfahrungen der Vergangenheit und die großen Leistungen mutiger Politiker/innen, die den Feindseligkeiten nach dem Zweiten Weltkrieg die Stirn geboten und die Frieden stiftende Verständigung zwischen den europäischen Nachbarn gesucht haben, drohen allerdings in Vergessenheit zu geraten.

Wir Sozialdemokrat/innen haben nicht vergessen, dass es allen voran Franzosen waren, die uns die Hand gereicht und mit uns und vielen anderen zusammen die Grundlage für eine europäische Erfolgsgeschichte geschaffen haben. Es ist an der Zeit, sich dieser Erfahrungen bewusst zu werden und zugleich den Blick nach vorn zu richten. Ohne eine starke und handelnde EU hätten wir nie erreicht, was wir erreicht haben, und ohne eine starke und handelnde EU werden wir das Erreichte nie bewahren geschweige denn weiterentwickeln können.

Gegenwärtig drohen allerdings Visionen für eine bessere Welt verloren zu gehen. Viele Menschen empfinden Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Das treibt sie häufig in die Arme von Demagogen, die das Gift eines zerstörerischen Nationalismus verbreiten. Dieses Gift hat Europa im 20. Jahrhundert in zwei Weltkriegen in den Abgrund getrieben.

Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hat mit seiner Wahl und mit seiner Bewegung En Marche! gezeigt, dass man die Menschen für Europa begeistern und den destruktiven Trend umkehren kann. Wir Sozialdemokrat/innen sind dem französischen Präsidenten dankbar dafür, dass er in zwei inspirierenden Reden an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Sorbonne in Paris an den Schatz der gemeinsamen europäischen Werte und an die Verpflichtung erinnert hat, die daraus für einen neuen Aufbruch zur europäischen Einigung erwächst.

Die deutsche Sozialdemokratie teilt Macrons Urteil, dass sich die EU in einer gefährlichen Sicherheits-, Wirtschafts- und Flüchtlingskrise befindet. Die drei Krisen verschärfen sich gegenseitig. Sie verunsichern viele Menschen und mobilisieren Gegnerschaft gegen die EU. Die Folge ist eine wachsende Zustimmung zu populistischen Parteien mit rechtsnationalistischen, fremden- und europafeindlichen Zielsetzungen. Es ist höchste Zeit, dem schnell, entschieden und mutig entgegenzusteuern. Durch positive Konjunkturdaten allein lassen sich die genannten Krisen nicht bewältigen. Dazu sind die sozialen Wunden, die die Sparpolitik der vergangenen Jahre vor allem in Griechenland, aber auch in Italien und Spanien geschlagen hat, zu tief. Die Krise hat längst eine politische Dimension und kann auch nur durch politische Entscheidungen und Maßnahmen überwunden werden.

Es ist daher konsequent, dass Macron politische Vorschläge für die Gewinnung einer europäischen Souveränität in den Vordergrund rückt. Souveränität soll heißen: die Fähigkeit, gemeinsam zu handeln, um das Leben der Menschen zu schützen, die Institutionen zu sichern und unsere Werte zu verteidigen.

Nationalstaaten können den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einer ökonomisch und technisch entgrenzten Welt nicht mehr bieten. Diese Auffassung teilen wir. Eine handlungsfähige Union erfordert aber auch, dass wir für eine bessere Verständigung und Vertrauensbildung im deutsch-französischen Verhältnis Tabus auf beiden Seiten angehen. In Deutschland kristallisiert sich das Denkverbot in den Begriffen »Transferunion« und »Finanztransfers«, in Frankreich in dem der »Vertragsänderung«. Macron schlägt deshalb vor, sich auf konkrete gemeinsame europäische Projekte zu konzentrieren. Das halten wir für zielgerecht.

Es kommt darauf an, ein gemeinsames deutsch-französisches Vorgehen so zu koordinieren, dass kein Mitgliedstaat davon ausgeschlossen ist. Die Prinzipien des gemeinsamen Marktes sollten dabei helfen, in ganz Europa das unabdingbare neue Vertrauen zueinander zu gewinnen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Projekten, die kurzfristig umgesetzt werden können und sollten, sowie eine Reihe von Vorhaben, deren Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, die aber nichtsdestotrotz heute schon eingeleitet werden sollten.

Schnell umgesetzt werden könnten etwa Macrons Vorschläge für eine »Europäische Agentur für grundlegend neuartige Innovationen« nach dem Vorbild der amerikanischen DARPA (Defense Advanced Research Projects Agency) oder »Europäische kooperative Universitäten«. Idealerweise könnten diese Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen für den nächsten EU-Haushalt beschlossen werden. Im Geiste Macrons sollte sich Deutschland grundsätzlich bei diesen Verhandlungen darauf konzentrieren, die Ausgaben im EU-Haushalt stärker als bisher auf die öffentlichen Güter Europas (z. B. Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Energie, ökologische Ressourcen, ökologischer Umbau der Wirtschaft) zu konzentrieren; von diesen profitieren am Ende alle Mitgliedstaaten. Schließlich können sie in unserer verwobenen Welt nicht mehr durch nationales Handeln allein erstellt werden.

Gemeinsame Afrika- und Europäische Nachbarschaftsstrategie, Entwicklungszusammenarbeit, Asyl- und Migrationspolitik

Das Nebeneinander Dutzender Entwicklungspolitiken in Europa führt zur Verschwendung von Mitteln und verhindert eine kohärente Entwicklungsstrategie in allen europäischen Nachbarschaftsregionen. Eine Europäisierung der nationalen Mittel und der Politiken wie der Afrikapolitik mit einer wirtschaftlichen Entwicklung des Mittelmeerraums, die auch Südeuropa zugutekäme, aber auch der Nahost- und Osteuropapolitik bietet die Chance, endlich bessere Resultate vor Ort zu erzielen.

Eine erfolgreiche Strategie der Entwicklungskooperation mit Afrika ist auch die Voraussetzung dafür, mittelfristig den Zuzug von Flüchtenden nach Europa zu begrenzen. Darüber hinaus stimmt die SPD mit Präsident Macron darin überein, dass eine konsequente Europäisierung der Asyl- und Migrationspolitik erforderlich ist. Das gilt insbesondere für die Angleichung der Aufnahmekriterien von Asylsuchenden, für die Integrationsbedingungen und für ein europäisches Einwanderungsgesetz.

Wenn wir nicht bald einen gerechten Weg zur Steuerung der Migration nach und in Europa finden, wird das Thema überdies zum Motor rechtsextremer demokratiefeindlicher Bewegungen. Die Wahl in Ungarn im Frühjahr 2018 hat dafür ein drastisches Beispiel gegeben. Damit käme die EU als Friedens- und Demokratieprojekt an ihr Ende.

Eine effektive und zugleich menschenrechtsangemessene Sicherung der europäischen Außengrenzen wird erst möglich sein, wenn wir innereuropäisch zu einer solidarischen Ansiedlungspolitik kommen, sodass die südeuropäischen Ankunftsländer nicht überlastet werden. Zudem muss der Druck von außen durch eine erfolgreiche, möglichst auch kommunale Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere mit Afrika, und durch legalisierte Einreiseverfahren genommen werden. Für eine solidarische dezentrale Ansiedlung von Flüchtenden in der EU brauchen wir zudem gemeinsame Hotspots, bei denen mit der Erstaufnahme noch nicht über das Aufnahmeland entschieden wird.

Eine solidarische dezentrale Ansiedlungspolitik bietet zugleich die Chance, der EU-Integration neuen Auftrieb zu geben, den die Bürger positiv in ihrem Alltag spüren, wenn wir sie als freiwillige partizipatorische Entwicklungs- und Investitionspolitik in den Gemeinden gestalten. So kann aus der sogenannten Flüchtlingskrise eine nachhaltige europäische Wachstumschance werden. Es ist ein großes Verdienst von Emmanuel Macron, dass er in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 17. April 2018 für eine direkte Finanzierung der Gemeinden plädiert hat, die Geflüchtete aufnehmen wollen. In der SPD mündeten diesbezügliche Überlegungen in folgende Strategie:

Ein entscheidender erster Schritt wäre folgender »Doppelbeschluss« im Europäischen Rat:

Erstens: Die europäischen Regierungen werden aus dem de facto ohnehin unwirksamen Zwang zur Solidarität entlassen. Dafür stimmen sie der Errichtung eines gut ausgestatteten europäischen »Kommunalen Integrations- und Entwicklungsfonds« zu. Die europäischen Kommunen können sich dann bei dem errichteten Fonds um die Finanzierung der Integration von Geflüchteten, die sie willkommen heißen wollen, bewerben. Zugleich erhalten sie in derselben Höhe die Finanzierung eigener Entwicklungs- bzw. Investitionsprojekte. Solidarität wird also durch Unterstützung von kommunaler Entwicklung belohnt. Das trägt auch zu mehr Gerechtigkeit zwischen europäischen und nicht europäischen Bedürftigen bei.

Zweitens: Die nationalen Regierungen im Europäischen Rat verpflichten sich im Gegenzug, diejenigen Geflüchteten aufzunehmen, die von ihren Kommunen willkommen geheißen worden sind. Wenn Regierungen sich dem verweigern, nehmen sie ihren Kommunen die Chance, von dem Entwicklungs- und Investitionsfonds zu profitieren.

Zur Verankerung dieser dezentralen Ansiedlung und der Integration der Geflüchteten in den kommunalen Gesellschaften, zur Steigerung demokratischer politischer Partizipation und der damit verbundenen Identifikation sowohl mit der Kommune als auch mit der finanzierenden EU werden in den Kommunen auf Einladung der kommunalen Verwaltung sogenannte »Multi-Stakeholder-Räte« gebildet. In ihnen bereiten Vertreter/innen von Politik, Unternehmen und organisierter Zivilgesellschaft (auch die Geflüchteten selbst) Strategien zur Integration wie zur kommunalen Entwicklung vor. Die Partizipation bietet Bürgerinnen und Bürgern konkrete Einflussmöglichkeiten.

Positive Erfahrungen mit diesem Vorgehen konnte die EU mit ihrem LEADER- Programm für die ländliche Entwicklung sammeln.

Im Einzelnen müssen alle Schritte in der EU ausgearbeitet werden, z. B. für das »Matching« zwischen den Vorstellungen der Geflüchteten und denen der Kommunen sowie für den Rahmen eines europäischen Einwanderungsgesetzes.

Gemeinsame Verteidigungspolitik

Auch bei der von Macron eingeforderten gemeinsamen Verteidigungspolitik hätte eine stärkere Europäisierung das Potenzial, ohne einen Anstieg der Gesamtausgaben für Verteidigung mehr Sicherheit und Effizienz zu erreichen, ebenso wie bei der gemeinsamen Sicherung der Außengrenzen.

Allerdings sind diese Aufgaben so groß, dass gewiss nicht alle im Rahmen des bisherigen EU-Haushalts zu finanzieren sind. Neue Aufgaben sind dann eine gute Begründung für einen steigenden EU-Haushalt, wenn es gelingt, nationale Ausgaben zu verringern. Grundsätzlich sollte das in größerem Umfang möglich sein, als es erforderlich ist, europäische Ausgaben zu erhöhen. Kurzfristig könnte dieses Problem dadurch gelöst werden, dass bisherige Ausgaben auf nationaler Ebene wahrgenommen, aber europäisch koordiniert werden. Mittelfristig könnten – wie von Macron vorgeschlagen – neben der immer noch nicht realisierten Finanztransaktionssteuer ein europäischer Mindestpreis für CO2, eine Grenzausgleichsabgabe für CO2 oder eine gemeinsame, niedrige Körperschaftsteuer (zu der zusätzlich die Nationalstaaten noch ihre eigene Körperschaftsteuer erheben könnten) die Einnahmen für diese Aufgaben schaffen. Ein erster Schritt wäre eine beschleunigte Angleichung der Bemessungsgrundlagen der Körperschaftsteuer innerhalb der EU. Ebenfalls denkbar wäre ein Voranschreiten Deutschlands und Frankreichs für eine solche Körperschaftsteuer.

Europäische Klimapolitik

Dabei ist ein CO2-Mindestpreis allerdings vor allem ein Instrument für einen besseren Klimaschutz. Der fortschreitende Klimawandel ist eine der größten und bedeutendsten Herausforderungen für die Weltgemeinschaft in den kommenden Jahrzehnten. Die Sozialdemokratie versteht eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auch als Politik zur Ermöglichung und Sicherung sozialer Gerechtigkeit und als Auftrag zur Sicherung der Zukunftschancen nachfolgender Generationen im Kontext internationaler Solidarität.

Emmanuel Macron hat die Einführung eines Mindestpreissystems für CO2-Emissionszertifikate in Europa vorgeschlagen. Frankreich und Deutschland können in diesem Zusammenhang ihrer besonderen Verantwortung als Vorreiter eines Europa gerecht werden, das über dauerhafte Investitionen in klimaneutrale Zukunftstechnologien mit weltweitem Exportpotenzial die nachhaltige Sicherung der Lebensgrundlagen seiner Menschen mit der Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und robusten Perspektiven für attraktive Arbeitsplätze verbindet.

Dabei befürworten wir eine multilaterale Festlegung auf einen Mindestpreis. Andererseits sollten Frankreich und Deutschland nicht darauf warten, dass alle Staaten der Erde ein vergleichbar ambitioniertes Klimaschutzsystem umsetzen.

Eine »Koalition der Willigen und der Verantwortungsbewussten« sollte hier also vorangehen und mögliche weitere Staaten dazu animieren, sich anzuschließen. Dies darf aber nicht zu Nachteilen für die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie Frankreichs, Deutschlands anderer Staaten führen. Es ist also solange ein Kompensationsmechanismus für Unternehmen im weltweiten Wettbewerb notwendig, bis in allen Staaten der EU, der G20 und der OECD der gleiche CO2-Preis wirkt.

Wenn dieser zunächst nur in einzelnen Ländern gelten würde, muss dafür Sorge getragen werden, dass dadurch auch wirklich eine Reduktion der CO2-Emissionen erzielt wird und nicht nur eine Verlagerung der Emissionen in andere Staaten.

Damit es infolge einer CO2-Bepreisung weder zu sozialen Härten noch zu Verwerfungen bei Industrie, Mittelstand und Handwerk kommt, ist eine niederschwellige Einführung eines CO2-Preises wichtig. Der Preis für CO2 müsste dann über die Jahrzehnte hinweg stetig ansteigen. Belastungen für Geringverdiener und sozial Benachteiligte könnten zudem über ein Rückerstattungsmodell, wie in der Schweiz bereits praktiziert, voll ausgeglichen werden.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung können für Klimaschutz, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der Exportbasis in besonderer Weise sinnvoll genutzt werden. Die Einführung eines schrittweise ansteigenden, sozialverträglichen CO2-Mindestpreissystems könnte also ein Instrument sein, das für alle Beteiligten Planungssicherheit schafft und das mit einem europäischen »New Deal« der Nachhaltigkeit, der Investitionen in klimaneutrale Zukunftstechnologien und in sichere, attraktive Arbeitsplätze verbunden wird.

Sozialökologischer Umbau

Auch bei Macron ist der Klimaschutz Teil eines notwendigen sozialökologischen Umbaus der Produktionsweise, den er ins Zentrum einer neuen Fortschrittsidee rückt.

Die große Herausforderung heißt, die planetaren Grenzen einzuhalten. Neben der Begrenzung des Klimawandels geht es um die Erhaltung der Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit, den Schutz der Wasserkreisläufe und die Beseitigung des Plastikmülls, der die Ökosysteme bedroht, um nur einige zu nennen.

Ein sozial gestalteter ökologischer Umbau kann zum entscheidenden Motor für eine innovative wirtschaftliche Entwicklung, die Erschließung der Zukunftsmärkte, mehr Beschäftigung, steigende Einkommen und die Reduzierung von Ungleichheit werden. In den nächsten Jahrzehnten geht es um eine doppelte Aufgabe: die Beseitigung und Sanierung der eingetretenen Schäden an den Ökosystemen und den Umbau hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Das ist nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag, um zur Dominanz der realwirtschaftlichen Entwicklung über das Finanzkapital zurückzukommen, das wieder zum Diener der Realwirtschaft werden muss.

Der sozial gestaltete ökologische Umbau wäre das größte Modernisierungsprogramm unserer Zeit. Es kann nur gemeinschaftlich möglich werden, innerhalb der EU, Europas wie in der Weltwirtschaft. Die EU muss dafür vorangehen und ihr Gewicht einbringen, um globale Lösungen zu entwickeln und zu unterstützen. Dabei hat die EU große Chancen für eine enge Zusammenarbeit vor allem mit den Schwellenländern, die einen nachhaltigen Pfad einschlagen müssen, und den Ländern des afrikanischen Kontinents, deren große Naturressourcen besser geschützt werden müssen.

Die deutsche Sozialdemokratie schlägt vor, national und europaweit eine Diskussion darüber einzuleiten, wie der ökologische Umbau sozial gerecht gestaltet, zum zentralen Ziel europäischer Politik gemacht und sehr viel schneller vorangebracht werden kann. Dabei müssen durch mehr Demokratie, Bürgerbeteiligung und Transparenz die Bürgerinnen und Bürger in den Dialog einbezogen werden, damit mehr Teilhabe, mehr Lebensfreude und mehr Chancen für alle möglich werden. Wir schlagen vor, diesen Dialog auf fünf Fragenkomplexe zu konzentrieren:

  • die Zukunft der Städte – der sozial-ökologische Umbau der Metropolen,
  • die Energiewende durch Einsparen, Effizienzrevolution und erneuerbare Energien,
  • die Neuordnung des Verkehrs – die Förderung umweltverträglicher Mobilität,
  • die Agrarwende – gesunde Umwelt – gesundes Leben,
  • ökologische Industriepolitik – Welche Veränderungen sind in den Wirtschafts- und Konsumweisen notwendig?

Eine breite Debatte in Deutschland und in der EU über die soziale Gestaltung des ökologischen Umbaus setzt der neoliberalen Ideologie ein neues und besseres Paradigma wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung entgegen, das die kulturelle Hegemonie gewinnen kann: Erhaltung der Erde, Verbesserung der Lebensqualität, Teilhabe an der Gestaltung der Gesellschaft und Stärkung der wirtschaftlichen Innovationskräfte statt der Dominanz der Finanzmärkte.

Stärkung der Europäischen Währungsunion

Wir stimmen mit Macron darin überein, dass die Eurozone mit einer starken und internationalen Währung die Voraussetzung dafür ist, dass Europa als Weltwirtschaftsmacht bestehen und die Souveränität zum Schutz des eigenen Gesellschaftsmodells in der Globalisierung gesichert werden kann. Gerade in einer Zeit, in der andere große Wirtschaftsmächte wie die USA oder China die vereinbarten Regeln des internationalen Handels verletzen, wenn es den eigenen Interessen dient, ist dieser Schutz der eigenen, europäischen Binnenwirtschaft und des eigenen Gesellschaftsmodells dringend notwendig.

Richtig ist auch, dass Macron die fortbestehende Verantwortung jedes einzelnen Staates für wachstumsfördernde Reformen und Innovationen unterstreicht. Ebenso richtig ist die Forderung nach Instrumenten für die Europäische Währungsunion, die die wechselseitige Anpassung im Reformprozess erleichtern und eine einheitliche wirtschaftspolitische Strategie unterstützen. Dazu gehört z. B., dass sich die Regierungen verpflichten, sich an europäischen gesamtwirtschaftlichen Zielsetzungen auszurichten. Das gilt auch für die Einhaltung von Arbeitsmarktstandards, die eine Lohnbildung ermöglichen, welche mit den Zielen einer europäischen Preisstabilität in Einklang steht. Dies bedeutet gleichzeitig den Verzicht auf jedwede Dumping- oder Inflationsstrategie. Aus Sicht der SPD wäre ein Eurozonen-Budget sinnvoll, wenn auch möglicherweise nicht ganz in dem von Macron vorgeschlagenen Umfang, um wirtschaftliche Schieflagen des Euroraums insgesamt zu vermeiden. Zudem sollte das Budget mit anderen Maßnahmen kombiniert werden. Folgende Elemente wären dabei wichtig:

Erstens: Vollendung der Bankenunion.Zu einer sicher funktionierenden Bankenunion fehlen heute noch sowohl die einheitliche europäische Einlagensicherung als auch eine fiskalische Absicherung des Bankenabwicklungsfonds. Deutschland hat sich bislang gegen die Vollendung gesträubt, weil nicht zu Unrecht befürchtet wurde, dass in einigen Euro-Ländern die Risiken in den Bankbilanzen noch zu groß sind. Transfers aus Deutschland in diese Länder über Bankenabwicklung und Einlagensicherung sollen verhindert werden. Um diese Sorgen zu entkräften, sollten die Euro-Länder schnell einen verbindlichen Fahrplan festlegen, anhand welcher Kriterien der Risikoabbau im Bankensystem der einzelnen Länder bewertet werden kann und wie dann bei ausreichendem Fortschritt automatisch Einlagensicherung und Bankenabwicklungsfonds eingerichtet werden. Dabei sollten auch Regeln vereinbart werden, um die Banken künftig dazu zu bewegen, nicht mehr in erster Linie in Staatsanleihen der eigenen Regierung zu investieren. Die fiskalische Absicherung der Bankenunion könnte über das Eurozonen-Budget erfolgen.

Zweitens: Einführung einer Rückversicherung für die nationalen Arbeitslosenversicherungen.Ein solches System könnte so gestaltet werden, dass in Fällen von tiefen oder langen Rezessionen mit massivem Anstieg der Arbeitslosigkeit (wie in Deutschland nach 2001 oder in Spanien nach 2008) die nationalen Sozialversicherungen begrenzte Zuschüsse aus einem gemeinsamen Fonds erhalten würden. Berechnungen zeigen, dass ein solcher Fonds bei entsprechender Konstruktion eine signifikante makroökonomische Stabilisierung für die Mitgliedstaaten bei minimalen Transfers leisten könnte.

Drittens: Investitionsfonds.Der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt ebenso wie der Fiskalpakt haben in der Krise des Vertrauens in die Nachhaltigkeit der Währungsunion und der Staatsverschuldung in Europa geholfen, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Allerdings sind in dem Prozess auch Schwachpunkte des Regelwerks deutlich geworden. Viele Eurostaaten haben vor allem auf Kosten von Zukunftsinvestitionen gespart. Seit Beginn der Finanzkrise 2008/09 sind die öffentlichen Nettoinvestitionen im Euroraum bedenklich gefallen. In der Eurozone insgesamt liegen die öffentlichen Nettoinvestitionen heute praktisch bei null! Die öffentlichen Investitionen reichen damit gerade noch aus, um den Verschleiß und die Abnutzung der öffentlichen Infrastruktur auszugleichen.

Diese Situation bedroht langfristig Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Europa, da eine wachsende Volkswirtschaft auch einen wachsenden öffentlichen Kapitalstock braucht – insbesondere in Zeiten, in denen Digitalisierung und Mobilitätsrevolution massive Anforderungen an eine moderne Infrastruktur stellen. Dieser Europäische Investitionsfonds könnte helfen, das Niveau öffentlicher Investitionen in Europa wieder zu heben. Zunächst könnten in diesem Fonds Investitionsmittel für Projekte mit grenzüberschreitender Bedeutung gesammelt sowie gezielt Investitionen gefördert werden, die Länder bei strukturellen Problemen der Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Soweit möglich sollten dabei revolvierende Finanzierungsinstrumente wie Darlehen eingesetzt werden. Der Mittelrückfluss ermöglicht dann nämlich eine erneuerte Ausreichung und schafft zusätzliche wiederkehrende Finanzierungskapazitäten. Bei Erfolg könnte eine Ausdehnung auf bedeutsamere (nicht grenzüberschreitende) Investitionen in bestimmten, für das Wirtschaftswachstum besonders wichtigen Sektoren erfolgen.

Viertens: Steuerkompetenz.Idealerweise finanziert werden könnte der Eurozonen-Haushalt über begrenzte Steuern, deren europäische Harmonisierung ohnehin wünschenswert ist, wie eine CO2-Steuer oder eine (niedrige) Körperschaftsteuer als wichtiger Unternehmensteuer. Für den Krisenfall sollte das Budget zudem mit dem Recht einer (begrenzten) Aufnahme von Krediten ausgestattet werden, die aus eigenen Steuereinnahmen zu bedienen wären. Eine auf Eurozonenebene eingeführte Körperschaftsteuer hätte zudem den Vorteil, dass kein Euro-Mitglied die effektive Steuerbelastung im eigenen Land mehr unter dieses gemeinsame Steuerniveau senken könnte.

Für diesen Haushalt würde das Finanzvolumen deutlich niedriger liegen als von Macron vorgeschlagen. Ein Einstieg mit einem Volumen von etwa 1 % des Bruttoinlandsprodukts der Eurozone wäre zunächst ausreichend. Ziel dieser Maßnahmen ist ein höherer Wachstumspfad. Er setzt eine höhere Investitionstätigkeit voraus, die die Marktkräfte alleine nicht gewährleisten.

Soweit die Arbeitslosenversicherungen entlastet werden, tritt ein gewisser Selbstfinanzierungseffekt des Programms auf. Ein größerer Teil der Ausgaben wird durch die positiven Wachstumseffekte getragen.

Fünftens: Europäischer Währungsfonds.Gleichzeitig sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), wie von Macron gewünscht, zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) nach europäischem Recht ausgebaut werden. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition zielt dementsprechend auf einen »parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds, der im Unionsrecht verankert sein sollte«. Seine Aufgabe wäre, Leistungsbilanzkrisen innerhalb des Euroraums kurzfristig durch Kredite und Auflagen zu stabilisieren. Das würde die gesamtwirtschaftliche Stabilität des Euroraums festigen. Insbesondere würde die Wahrscheinlichkeit einer Schuldenkrise merklich gesenkt. Wird zudem die EZB als »Lender of last Resort«, also als Kreditgeber der »letzten Instanz« aller Mitgliedstaaten akzeptiert, bedarf es keiner weiteren Umschuldungsmechanismen.

Sechstens: Demokratische und effiziente Entscheidungsstrukturen, Finanzminister/in bzw. besondere/r Kommissar/in.Richtigerweise weist Macron darauf hin, dass eine strategische Ausrichtung der Wirtschaftspolitik in der Eurozone demokratische und effiziente Entscheidungsstrukturen erfordert. Ein/e EU-Kommissar/in sollte deshalb mit den währungs- und haushaltspolitischen Angelegenheiten der Eurozone betraut werden, den Vorsitz der Euro-Gruppe führen und in ihrem Auftrag Führungsentscheidungen treffen. Er/sie sollte auch einem Eurozonen-Ausschuss des Europäischen Parlaments gegenüber rechenschaftspflichtig sein, der sich aus den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus den Eurostaaten zusammensetzt und die Möglichkeit hat, den/die Euro-Kommissar/in im Wege eines Misstrauensvotums abzuberufen. Diese/r EU-Kommissar/in könnte – ohne den Aufbau zusätzlicher Parallelinstitutionen – den von Macron vorgeschlagenen Titel »Euro-Finanzminister/in« tragen, um die Eurozone sichtbar nach außen zu vertreten.

Reformen für ein soziales Europa

Das seit der Krise 2008 zu beobachtende wirtschaftliche und soziale Auseinanderdriften der EU-Mitgliedstaaten wurde durch Sozialdumping und Deregulierung nationaler Schutzvorschriften im Sozial- und Arbeitsrecht zusätzlich verschärft und zählt zu den Hauptgründen für die zunehmende politische Desintegration der EU. Dem vollendeten Binnenmarkt auf der einen Seite, der Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit als unternehmerische Grundrechte garantiert, stehen ein Stückwerk an europäischem Arbeits- und Sozialrecht sowie eine provisorische Währungskonstruktion ohne vergemeinschaftete Fiskalpolitik gegenüber. Auf dieser Basis ist Integration immer weniger möglich – im Gegenteil, die Blockbildung Süd-Nord, die Währungsfragen und das West-Ost-Gefälle, das Lohn- und Sozialfragen betrifft, vergrößern die Spaltung zusehends. Sie kumulierte vorerst im Austrittsantrag Großbritanniens aus der EU.

Eine reine Fortsetzung der Binnenmarktagenda, während die Sozialagenda weiter Beiwerk bliebe, würde die Unzufriedenheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger weiter beflügeln. Der Abbau nationaler Schutzgesetze, Privatisierung von öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge und Stabilisierung des Euro durch europäisch kontrollierte nationale Schuldenbremsen – das sind keine sozialdemokratischen Projekte. Seit 2009 tritt die SPD gemeinsam mit ihren Schwesterparteien in Schweden und Österreich, und den Gewerkschaftsbünden der drei Länder DGB, LO und ÖGB für ein soziales Fortschrittsprotokoll in den Verträgen der EU ein, das Arbeitnehmerrechten und dem Sozialschutz Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten einräumt. Hierfür ist allerdings eine Veränderung der Verträge notwendig.

Aber auch kurzfristig ergeben sich Gestaltungsspielräume für ein soziales Europa aus dem jüngst abgeschlossenen Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode. In diesem ist die Rede von einem Sozialpakt, in dem faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und soziale Grundrechte gestärkt, und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik erreicht werden sollen. In der Umsetzung sollte Priorität gelegt werden auf:

Erstens: die zügige Einrichtung der von der Kommission vorgeschlagenen Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019. Die ELA soll die zwischenbehördliche Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Unionsrecht, u. a. durch gemeinsame Kontrollen, stärken, zwischen den nationalen Behörden oder bei Störungen der Arbeitsmärkte vermitteln und den Zugang von Einzelpersonen und Arbeitgebern zu Informationen über Rechte und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen sowie den Zugang zu Diensten betreffend die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität erleichtern. Richtig ausgestaltet, kann eine solche Behörde ähnlich wie Europol koordinierend bei grenzüberschreitenden Fällen von Arbeits- und Sozialrechtsverletzung tätig werden und die jeweiligen nationalen Behörden bei der Rechtsverfolgung unterstützen.

Das entspricht auch dem Subsidiaritätsgedanken. In Europa arbeiten heute rund 16 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Herkunft, 1,7 Millionen sind dauerhaft oder temporär zwischenstaatliche Pendler/innen und viele Millionen Beschäftigte arbeiten für internationale Unternehmen in einem paneuropäischen Markt. Gleichzeitig aber stehen 28 unterschiedliche Arbeitsrechts- und Sozialversicherungssysteme nebeneinander. Ein Tätigwerden der EU ist genau in den Bereichen vorgesehen, wo Arbeits- und Sozialrecht durch rein nationale Schutzbestimmungen nicht fortentwickelt werden kann, weil es faktisch an den nationalen Grenzen endet. Es scheitert also gerade bei der effektiven Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.

Zweitens: Die ELA darf allerdings nicht bloß eine weitere europäische Agentur werden. Wir Sozialdemokrat/innen plädieren deshalb für eine/n EU-Arbeitsminister/in, um neue Impulse für die Fortentwicklung des europäische Sozial- und Arbeitsrechts zu setzen, die sozialpolitische Agenda im Sinne des Sozialgipfels von Göteborg 2017 voranzutreiben und die vorhandenen Kompetenzen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auszuschöpfen. Ein/e Europäische/r Arbeitsminister/in würde dem sozialen Europa ein Gesicht geben und stünde für die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, einen angemessenen sozialen Schutz und ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau (Artikel 151 AEUV). Im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 50 % in den Krisenländern müsste sie/er der Jugendgarantie Priorität geben.

Ein/e europäische/r Arbeitsminister/in könnte den Vorrang der sozialen Grundrechte nach Titel IV der EU-Grundrechtecharta gegenüber den Binnenmarktfreiheiten einfordern und sich für das von der SPD geforderte soziale Fortschrittsprotokoll einsetzen. Ein erster Schritt dazu wäre eine institutionalisierte Verfahrensbeteiligung bei den Europäischen Gerichten dort, wo es um Abwägungsfragen zwischen Binnenmarktfreiheiten und nationalen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzstandards geht. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, alle Fragen der EU-Richtlinienkompetenz im europäischen Unternehmensrecht, bei denen es um die Wahrung und den Ausbau des kollektiven Arbeitsrechts und der Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.

Drittens: Rahmen für Mindestlohnregelungen.Das im Koalitionsvertrag enthaltene Postulat nach einem europäischen Rahmen für Mindestlohnregelungen erfordert möglicherweise eine Anpassung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) an europäische und international vergleichbare Standards. Anders als in Deutschland orientiert sich die Höhe des Mindestlohns allgemein an dynamischen volkswirtschaftlichen Kennziffern. Für ein soziales Europa muss gelten, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze in allen Ländern der EU eine festzulegende Untergrenze des Medianlohns von 60 % des Medians nicht unterschreiten darf. Während Frankreich dieser Zielmarke am nächsten kommt, gibt es insbesondere in Deutschland hier Nachbesserungsbedarf.

Viertens: Regressionsverbot, Mindestharmonisierung, Aufwärtskonvergenz.Für die Sozialdemokratie gelten drei Grundsätze bei der Gestaltung des sozialen Europa: die Beachtung des Regressionsverbotes (d. h. des Verbotes, hinter den bestehenden sozialen Besitzstand der Gemeinschaft zurückzufallen), das Gebot der Mindestharmonisierung (sogenanntes »golden plating«, d. h. Mitgliedstaaten dürfen über den harmonisierten Mindestschutz hinausgehen), und schließlich die Aufwärtskonvergenz hin zu den höchsten sozialen Standards in der EU. Der Koalitionsvertrag enthält diesbezüglich den erklärten Willen, einen Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten zu entwickeln. Dieser sollte sich klar und explizit an den genannten Prinzipen orientieren, um verbreiteten Befürchtungen zu entgegnen, dass das verhältnismäßig hohe Niveau an Sozialschutz durch eine europäische Rahmenregelung abgesenkt werden und Schaden erleiden könnte.

Die hier skizzierten Antworten der deutschen Sozialdemokratie auf die Vorschläge von Emmanuel Macron sind durch weitgehende Zustimmung geprägt, aber zugleich durch das Bemühen, sie durch Weiterentwicklung zu verstärken. Sie lassen sich von dem Gedanken der Solidarität auch im Namen eines wohlverstandenen Eigeninteresses leiten. Die solidarische Stärkung der Europäischen Union liegt im deutschen wie im französischen und im gesamteuropäischen Interesse. Sie ermöglicht Europa, auch global glaubwürdig für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten – im Dienste einer nachhaltigen Friedenspolitik.

(Andreas Botsch, Sebastian Dullien, Volker Gerhardt, Arno Gottschalk, Gustav Horn, Matthias Kollatz-Ahnen, Heiko Kretschmer, Rainer Land, Michael Müller, Gesine Schwan, Norbert Walter-Borjans und Heidemarie Wieczorek-Zeul)

 

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