Am Ortsrand soll ein neues Wohnquartier entstehen. Der Marktplatz wird umgebaut. Durch den Stadtpark soll ein neuer Radschnellweg geführt werden. Derartige Vorhaben der Stadtplanung greifen in den Lebensalltag von Menschen ein und berühren unterschiedliche Interessen und Belange, seien sie sozialer, wirtschaftlicher, technischer oder kultureller Natur. Bürger*innen wollen deshalb über derartige Konzepte und Maßnahmen informiert werden, dazu ihre Meinung äußern und auch Vorschläge machen können. Aber auch die zuständigen Behörden wollen dies erfahren und aufnehmen, mögliche Konfliktlinien und Lösungsmöglichkeiten identifizieren. Dieser Dialog erweitert notwendigerweise den fachlichen Blick um die Sicht aus dem Lebensalltag.
Die Beteiligung von Bürger*innen ist mittlerweile ein fester Bestandteil von Planungsprozessen. Aber anders als in anderen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung ist die Beteiligung der Bürger*innen an Vorhaben der Stadtplanung gesetzlich vorgeschrieben. Doch unabhängig von dieser rechtlichen Auflage gehört es zum demokratischen Selbstverständnis, Beteiligung zu ermöglichen und entsprechende Verfahren zu organisieren. Die Bandbreite der Formate dafür ist mittlerweile recht groß. Sie reicht von einfachen Informationsangeboten, die der formalen Pflichterfüllung dienen, bis hin zu aufwändigen, in mehreren Etappen organisierten Lern- und Aushandlungsprozessen, in denen mit großer Ernsthaftigkeit die Probleme erörtert und Lösungen gesucht werden.
Die Beteiligungsmöglichkeiten sind von unterschiedlicher Tiefe der Auseinandersetzung mit den Vorhaben der Stadtplanung gekennzeichnet: Information (Bürger*innen sind in der Rolle des Zuhörens), Konsultation (Bürger*innen werden gezielt um Anregungen und Bedenken gebeten, die in die weitere Planung einfließen können), Co-Kreation (Bürger*innen arbeiten in Werk-stätten mit Fachleuten, Politik und Verwaltung, um Planungen gemeinschaftlich weiterzu-entwickeln oder zu verändern) und Mitentscheidung (Bürger*innen erhalten eine reale Entschei-dungskompetenz, z. B. bei der Auswahl zwischen klar definierten Varianten oder in bestimmten Themen).
»Es gibt keine Patentrezepte, keinen Beipackzettel für gelungene Prozesse.«
Entsprechend dieser breiten Spanne unterschiedlicher Formate fallen auch die Reaktionen und Einschätzungen unterschiedlich aus. Dass die Beteiligung ein Gewinn für die Qualität von Stadt-planung sein kann, wird kaum bestritten. Die Erfahrung zeigt, dass sie dafür ernsthaft betrieben werden muss, Ergebnisoffenheit aufweist, klaren »Spielregeln« folgen und niedrig-schwellig organisiert sein muss. Infrage gestellt wird aber in jüngster Zeit, ob die Formel »Je mehr Beteiligung desto besser« stimmt und die Ergebnisse den Aufwand rechtfertigen.
Der »Deutsche Städtetag« hat als kommunaler Spitzenverband vor zwei Jahren im Rahmen einer Handreichung zur Beteiligungskultur in der Stadtplanung eine »Checkliste für erfolgreiche Beteiligung« veröffentlicht. Auch sie spiegelt den Zwiespalt wider. Einerseits hebt sie die Bedeutung partizipativer Verfahren in der Stadtplanung hervor. Andererseits ist sie ein Indiz dafür, dass etwas im Argen ist. Es gibt keine Patentrezepte, keinen Beipackzettel für gelungene Prozesse. Diese Erfahrung macht man – allen Ambitionen zum Trotz – immer wieder. Es gibt aber einige Eckpunkte, die als Orientierung dienen können.
Zunächst bedarf es einer intensiven Abstimmung mit dem Träger des Vorhabens. Für jegliche Beteiligung sind vorab in aller Klarheit Ziele, Adressaten, Spielräume, Verfahren, Zeit und Ressourcen festzulegen. Denn interessierte Bürger*innen wollen in partizipativen Verfahren rechtzeitig wissen, um was es geht, welche Fragen von Bedeutung sind, wer beteiligt wird, welche Spielräume der Mitwirkung gegeben sind, was gesetzt ist und was sich beeinflussen lässt und wie und in welchem Zeitraum das Verfahren geplant ist. Unverzichtbar ist zudem klarzulegen, dass die letztendliche Entscheidung bei den legitimierten Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung oder bei privaten Vorhaben beim Eigentümer verbleibt. Dies ist wie eine »Geschäftsordnung« zu verstehen.
»Digitale Formate erhöhen durch einen längeren Zeitraum ihrer Präsenz die Reichweite und Flexibilität.«
Ein passgenaues Format zu entwickeln, ist ein weiterer Eckpunkt. In der Praxis der Beteiligung gibt es analoge und digitale Formate. Beide haben ihre Stärken und Grenzen. Idealerweise werden sie miteinander schlüssig kombiniert. Analoge Formate sind z. B. Infoveranstaltungen, Bürgersprechstunden, Werkstätten oder Stadtspaziergänge. Sie eignen sich besonders dort, wo Austausch, gemeinsames Abwägen von
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