Wenn Staatsoberhäuptern die Frage gestellt wird, was denn »ihr Thema« sei, meint man, die Ausübung dieses Amtes sei eine Liebhaberei, mit der die von der Bundesversammlung Gewählten ihren persönlichen Marotten frönten. War da mal nicht mal einer, der gern sang, und ein anderer, der öffentlich wanderte? Die Frage nach dem freihändig ausgedachten »Thema« hat wenig Sinn. Es sind die Zeit und die politische Lage, die unerbittlich das aufgeben, was dieses Amt bedeuten kann.
Die Verfassung ist als Werteordnung der universellen Menschenwürde gefährdet.
Der 12. Bundespräsident sagte auf einem Symposium in der Akademie der Künste, das ihm Anfang des Jahres zum 70. Geburtstag gewidmet war, diesen Satz: »Heute geht es darum zu verhindern, dass sich die Welt in eine Räuberhöhle verwandelt, in der die Skrupellosesten sich nehmen, was sie wollen.« International und innenpolitisch ist die auf Freiheit und Recht gründende Demokratie zu verteidigen, zu schützen, und zwar vor lupenreinen Feinden wie nun auch vor irrelaufenden amerikanischen Partnern und ihren monopolistischen Tech-Oligarchen – unsere Grundgesetzdemokratie konkret, aber eben auch die Demokratie überhaupt als historisch errungener Ausdruck menschlicher Selbstbestimmung und Würde.
Die Verfassungsordnung, als deren höchste Repräsentanten die Bundespräsidenten gelten, ist nicht mehr nur der selbstverständliche Rahmen für ihr Tun. Sie ist als Werteordnung der universellen Menschenwürde gefährdet. Sie wird inzwischen von Nationalisten, Rechtsautoritären, Links- und Querfront-Identitären, Europafeinden, von politikverhöhnenden Schurken verschiedener Couleur attackiert. Von einem Russland, das offen mit Krieg droht, mit Schattenaktionen, hybriden Anschlägen die Abwehr testet. Von einer US-Administration, die das freiheitliche Europa zu spalten, zu schwächen und im Stich zu lassen im Begriff ist.
Die Zeittendenz der Zerrüttung eines freiheitlich-demokratisch orientierten »Wir« lässt den Verfassungsauftrag der Bundespräsidenten, die Einheit der Gesellschaft zu repräsentieren, nicht mehr los. Frank-Walter Steinmeier hat die Frage in einem Essay-Buch zum 75. Geburtstag der Bundesrepublik aufgeworfen: Was ist es denn, was uns eint, und wie antworten wir, wenn die über alle Herkünfte, Weltanschauungen, Kulturprägungen und Lebensläufe hinweg einenden Grundrechte einschließlich ihrer historischen Begründung zur Disposition gestellt werden? Die Antwort lautet, sich der Anfechtung entgegenzustellen, auch wenn die Hitze der Auseinandersetzung steigt. Das Amt des Staatsoberhauptes unserer Republik ist keine bequeme Position oberhalb der politischen Kämpfe. Es steckt mittendrin, weil die grundlegenden Prinzipien unserer Freiheitsordnung, auf die der Amtseid geleistet wird, von den Kämpfen erfasst werden.
Überparteilich ja, aber nicht neutral
Es gibt eine Maxime, die Steinmeier seiner Präsidentschaft zugrunde legte und die heute an Dringlichkeit nur noch gewonnen hat: Die Überwindung der verhängnisvollen Vorstellung, es gäbe eine wertfreie, »unpolitische« deutsche Staatlichkeit, die der oberste Repräsentant als neutrale Gewalt (pouvoir neutre) verkörpere. In seiner Antrittsrede 2017 sagte Steinmeier: »Nein, ich bin nicht neutral. Überparteilich ja, wie es das Amt verlangt. Aber ich glaube, neutral darf ich gar nicht sein, wo es um das Grundsätzliche geht. Ich werde parteiisch sein – parteiisch, wenn es um die Sache der Demokratie selbst geht.«
Wie diese Position gefordert sein kann, erwies sich bereits wenige Monate später. Der im September 2017 gewählte Bundestag bedeutete eine Zäsur, weil die Mehrheitsbildung kooperationsfähiger demokratischer Parteien zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik scheiterte und die betroffenen politischen Kräfte entnervt Neuwahlen nach nur wenigen Monaten anstrebten. Der drohende Vertrauensverlust in das Parlament als Herz der repräsentativen Demokratie war offenkundig.
»Wer sich um politische Verantwortung bewirbt, der darf sich nicht drücken, wenn er sie in den Händen hält.« (Frank-Walter Steinmeier)
»Wer sich in Wahlen um politische Verantwortung bewirbt, der darf sich nicht drücken, wenn er sie in den Händen hält«, sagte Steinmeier in seiner Erklärung vom 20. November 2017 nach dem Scheitern der Koalitionsgespräche zwischen Union, Grünen und FDP. Diese Intervention und die folgenden Beratungen mit den Parteivorsitzenden, die Neuwahlen schließlich abwendeten und zu einer weiteren Koalition von CDU/CSU und SPD unter Kanzlerin Angela Merkel führte, waren sehr umstritten. Manchen galten sie als unlauterer Eingriff und Schmälerung des politischen Wettbewerbs.
Doch der offene Wettbewerb hatte mit der Bundestagswahl gerade erst stattgefunden, und die Wählerinnen und Wähler hatten ihr Votum abgegeben. Dass die Parteien, weil ein Ergebnis ihnen nicht passte, das sie zu Kompromissen zwang, sich in erneute Wahlen flüchteten, wäre ein Eingeständnis des Scheiterns parlamentarischer Regierungsbildung gewesen.
Aufsplitterung parlamentarischer Wirkungsmacht
Die 2017 entstandene Situation hat sich seither nicht entspannt, sondern verschärft. Mit den Stimmenverlusten der einstmals größeren Volksparteien geht eine Aufsplitterung parlamentarischer Wirkungsmacht einher, die Regierungsbildungen erschwert. Gerät der Bundestag in eine Blockade, betrifft das sehr schnell auch das Amt des Bundespräsidenten, und zwar als »Reservemacht« der Demokratie (Karl-Rudolf Korte), die bedeutende Präsidenten wie Theodor Heuss oder Richard von Weizsäcker in der Praxis noch nicht kannten, der sich erst der 12. Bundespräsident stellen musste.
Der Einzug demagogischer Abgeordneter, die als »Systemgegner« jene Institutionen verachten, deren Verfahren sie instrumentalisieren, verunsichert die seriöse Politik. Für Gegner der Verfassungsordnung ist der Bundestag nicht mehr Arbeitsparlament, sondern Bühne der Social-Media-Pose. Niemand aber will als Loser dastehen, wo der größte Krawall das breiteste Publikum findet, der sachliche Kompromiss hingegen mit Hohn und Spott quittiert wird.
Das Scheitern der Ampel-Koalition im November 2024 war in der Haushaltspolitik begründet. Die akute Krise entzündete sich an der Schuldenregel. Doch angefacht wurde der Brand durch die destruktiven Leidenschaften radikalisierter, eigentlich bürgerlicher Politiker, die aus Furcht vor dem Wutwähler die Regierungsverantwortung abschüttelten und besinnungslos in den eigenen Untergang schlitterten. Dieses Mal erklärte sich der Bundespräsident bereit, nach Artikel 68 (1) Grundgesetz und im Anschluss an die verlorene Vertrauensfrage des Kanzlers den Bundestag aufzulösen. Die vorgezogene Neuwahl fand jedoch nicht kurze Zeit nach einer Wahl, sondern nach bereits weit fortgeschrittener Legislaturperiode ein gutes halbes Jahr vor dem regulären Wahltermin statt.
Dies hat bei der Entscheidung durchaus Gewicht. Trotzdem ist der vorzeitige Abbruch einer Wahlperiode allenfalls eine unausweichlich gewordene, in Krisenzeiten aber nie eine gute Lösung, denn er unterbricht das Regierungshandeln über Monate und verschlechtert mit der Zerstörung eines Regierungsbündnisses die Aussichten auf künftige Kooperationen. Der Bundespräsident darf nicht zum gefügigen Staatsnotar herabsinken, der jederzeit auf Zuruf von Koalitionsvertragsunwilligen oder -brüchigen die Auflösung des Parlaments verfügt.
»Der Bundespräsident darf nicht zum gefügigen Staatsnotar herabsinken.«
Dass in Deutschland diese Fragen nicht nur staatsrechtstechnischer Natur sind, sondern einem demokratiepolitischen Auftrag folgen, bleibt auch mehrere Generationen nach der Zerstörung der Weimarer Republik unsere Geschichtslektion. Denn aus eigener Stärke wäre es einem Adolf Hitler nicht gelungen, alle Macht an sich zu reißen. Es musste ein handlungsunfähiges Parlament und eine fatale Fehlkalkulation illiberaler konservativer Eliten hinzukommen. Die Republik wurde ihren rücksichtslosesten Feinden faktisch ausgehändigt. Nicht die einzelne Geschichte wiederholt sich, aber eine verhängnisvolle Konstellation sehr wohl.
Der 12. Bundespräsident hat der historischen Bestimmung seiner Amtsführung viel Raum gegeben. Dazu gehört die deutsche Aufklärungs- und Demokratiegeschichte in Ost und West, ihrer Persönlichkeiten und ihrer Orte ebenso wie der 9. November – die demokratische Revolution 1918, das antisemitische Pogrom 1938 und die friedliche Freiheitsrevolution 1989. Aus den Aufbrüchen wie aus dem Abgrund der Schoah leitet sich die doppelte Botschaft der Erinnerung ab: dass kein Verbrechen vergessen werden darf, das sich nicht wiederholen soll, dass aber auch kein Fortschritt ignoriert werden soll, der die Demokratisierung Deutschland ermöglichte. Im Schloss Bellevue gibt es daher jetzt Bilder und Räume, die Immanuel Kant, Voltaire, Moses Mendelssohn, Rahel Varnhagen und der europäischen Aufklärung, die der 1848er Revolution und dem liberalen Revolutionär Robert Blum gewidmet sind.
Demokratische historische Identität
Bewusst gewählt waren Steinmeiers Besuche derjenigen Orte deutscher Verbrechen, an denen zuvor noch kein deutsches Staatsoberhaupt war und die in der deutschen Erinnerung kaum eine Rolle spielen. Paneriai in Litauen, Malyi Trostenez in Weißrussland, Fivizzano und Marzabotto in Italien, Korjukiwka in der Ukraine, Wielun in Polen, Kandanos auf Kreta und Guernica im Baskenland. An solchen Orten bezeugen die Überlebenden und Nachkommen, aufgewühlt und unter Tränen, dass nicht vergessen ist, was Deutsche dort getan haben. Ein deutsches Staatsoberhaupt kann daran auch in Zukunft nicht vorbeisehen, wenn wir nicht preisgeben wollen, was sich die Bundesrepublik über Generationen an demokratischer historischer Identität und internationalem Ansehen erworben hat.
Frank-Walter Steinmeier betonte am 8. Mai die »innere Befreiung« der Deutschen von autoritärer Tradition. Keine niederdrückende Last der Geschichte, die es doch nur im Beschweigen und Ausweichen gegeben hat, sondern entschiedene Selbstaufklärung, die Bedingung für das Selbstbewusstsein des aufrechten Gangs von Demokraten ist. »1945 kam die Befreiung von außen. Sie musste von außen kommen. Die meisten Deutschen hielten dem Regime bis zum letzten Tag die Treue«, sagte er in der Rede zum 8. Mai 2025. »Wir Deutsche mussten uns erst auch innerlich befreien, in einem langwierigen, schmerzhaften Prozess.« Und nach 80 Jahren auch dies: »Von außen kann uns heute niemand die Freiheit schenken. Wir müssen selbst für sie einstehen.«
»Klarheit schaffen, was wir dem Schutz der Menschenwürde schuldig sind.«
Niemand weiß, ob das westliche Bündnis als Ausdruck einer freien Welt und ob die politische Union europäischer Demokratien als Überwindung des Nationalismus überleben. Ihr Zerbrechen unter dem äußeren Druck der nationalautoritären Mächte und vor allem durch das innere Zerreißen der freiheitlich verbundenen Gesellschaften ist eine unmittelbare Gefahr. Die reaktionäre Revolte ist weit fortgeschritten. Soll aus dem Präsidenten- nicht ein steriles Zeremonienamt werden, das den Staat »no matter what« äußerlich hübsch aussehen lässt, dann muss es sich der Auseinandersetzung um das Bestehen unserer demokratischen Werteordnung stellen. Das heißt nach Lage der Dinge: Klarheit schaffen, was wir dem Schutz der Menschenwürde national und international schuldig sind, konfrontieren, dagegenhalten, wo und von wem auch immer das Recht bedrängt und bedroht wird, und das stetig, ausdauernd, hartnäckig, vor allem ohne Opportunismus angesichts eines scharfen Gegenwinds.

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