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Vor 100 Jahren: Volksentscheid zur Fürstenenteignung Die Mächte der Vergangenheit

Das Eigentum der deutschen Landesfürsten – Schlösser, Gärten, Museen, Landgüter, Bargeld – war nach dem revolutionären Sturz der Monarchie im November 1918 in der Regel beschlagnahmt, aber nicht – wie in Österreich – enteignet worden. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 garantierte in Art. 153 das Privateigentum, erlaubte aber Enteignungen unter bestimmten Voraussetzungen gegen Entschädigung. Im Fall der früheren Herrscherfamilien – 22 an der Zahl: vom innerdeutschen Hegemonialstaat Preußen bis zu Zwergstaaten wie Waldeck und Sachsen-Altenburg, wo der fürstliche Landbesitz einen beträchtlichen Teil der Grundfläche ausmachen konnte – war nicht von vornherein klar, was von all den Reichtümern als Privatbesitz und was quasi als Landeseigentum unter einstiger Verfügungsgewalt der Fürsten anzusehen sei.

Die früheren Herrscherfamilien setzten eine Fülle von Gerichtsprozessen in Gang, indem sie das ihnen vermeintlich vorenthaltene Eigentum einschließlich Entschädigungen einklagten. Als einige der Prozesse die höheren Instanzen erreichten, ergingen seitens der in der Monarchie ausgebildeten und soziali­sierten Richter durchweg fürstenfreundliche Urteile. Diese stießen in breiter Front auf Empörung. Die soziale Katastrophe der Inflation bzw. Hyperinflation bis Herbst 1923 führte eine breite klein- und mittel-bürgerliche Schicht, deren Vermögen vorwiegend in Bargeld oder mobilen Werten bestand, in die Verarmung. Darüber hinaus waren angesichts der folgenden Stabilisierungskrise im Winter 1925/26 aufgrund eines Konjunktur-einbruchs und der Auswirkungen der Rationalisierung erneut Beamte und öffentliche Angestellte, mehr noch als die Arbeiter, von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen – etwa ein Viertel der Beamtenschaft aller Ebenen war 1924 im Zuge der Haushaltskonsolidierung entlassen worden.

Abgrenzung von rechts

Der im Folgenden beschriebene Konflikt, eine der am stärksten symbolisch aufgeladenen politischen Konfrontationen der Weimarer Republik, war im Verständnis der meisten Beteiligten ein Kampf um die staatliche und gesellschaftliche Ordnung und – wie der General­streik gegen den Kapp-Lüttwitz-Putsch im März 1920 und die Massenproteste gegen die Ermordung der bürgerlich-demokratischen Politiker Matthias Erzberger und Walther Rathenau durch Rechtsextreme 1921/22 – ein Dementi der schon zeitge­nössischen Floskel von der »Republik ohne Republikaner«. Gefördert von der Kommunistischen Partei, die rund ein Zehntel der Wählerschaft und einen deutlich höheren Anteil der Arbeiterschaft hinter sich hatte, konstituierte sich im Dezember 1925 unter dem Vorsitz des Statistikers Robert René Kuczynski der Ausschuss für Fürstenenteignung. Ihm gehörte eine Vielzahl von kommunistischen, linkssozia­listischen und pazifistischen Organisationen, so auch die Deutsche Friedensgesellschaft und die Deutsche Liga für Menschenrechte, an.

Die SPD-Führung zögerte. Die Partei war zwischen 1924 und 1928 nicht in der Reichsregierung vertreten, aber in diversen Landesregierungen, insbesondere in dem den größeren Teil der Fläche und der Bevölkerung Deutschlands umfassenden Preußen, das unter Otto Braun (SPD) zu einem demokratischen Bollwerk ausgebaut worden war. Bei der innerparteilich meist kontrovers diskutierten Frage – Beteiligung an der Reichsregierung oder Opposition – wurde seitens der Koalitionsbefürworter stets die Absicherung der preußischen Regierung mit dem katholischen Zentrum, der liberalen DDP und zeitweise der rechts- und wirtschaftsliberalen DVP mitgedacht.

»Der Umgang mit dem beschlagnahmten Eigentum war keine Prinzipienangelegenheit.«

Überhaupt galt für die Hauptrichtung in der SPD die republikanisch-demokratische Staatsordnung in der Phase relativer Stabilisierung weiterhin als gefährdet, und viele Kompromisse dienten dem Ziel, die Parteien der bürgerlichen Mitte von einer Hinwendung zum Zusammengehen mit der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), der großen, eigentlich gegen das System gerichteten Rechtspartei der 1920er Jahre und im Zuge einer realpolitischen Anpassung seit 1924 verschiedentlich an der Reichsregierung beteiligt, abzuhalten. Demgegenüber war auch die Frage des Umgangs mit dem 1918 beschlagnahmten fürstlichen Eigentum für die SPD-Führung keine Prinzipienangelegenheit.

Es zeigte sich aber schnell, dass der Druck der sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Basis so stark war, dass die Repräsentanten von SPD und ADGB (ebenso die der freigewerkschaftlichen Angestellten- und Beamtenverbände) sich veranlasst sahen, die Forderung nach entschädigungsloser Enteignung der früheren Fürsten zugunsten der sozial besonders benachteiligen Gruppen des Volkes aktiv zu unterstützen. Unter Vermittlung des Gewerkschaftsbundes arbeiteten Vertreter der SPD und der KPD im Januar 1926 einen gemeinsamen Entwurf für ein Gesetz aus, das auf dem Weg eines in der Reichsverfassung vorgesehenen Volksbegehrens vorangebracht werden sollte.

Voller Einsatz von links

Dem »Kuczynski-Ausschuss« blieb die SPD jedoch fern und organisierte ihre eigene Kampagne, die bis zum Juni 1926 über 12.000 Versammlungen beinhaltete. Trotz getrennter Agitationsveranstaltungen lässt sich von einer Aktionseinheit der gesamten sozialistischen Arbeiterbewegung bzw. der politischen Linken sprechen, die auch Künstler, Wissenschaftler und Intellektuelle wie Käthe Kollwitz, Heinrich Zille, Max Pechstein, Erwin Piscator, Albert Einstein und Kurt Tucholsky einschloss. Alle an der Kampagne beteiligten Gruppierungen legten sich mit vollem Einsatz ins Zeug.

Das Volksbegehren erreichte mit 12,5 Millionen Eintragungen vom 4. bis zum 17. Mai 1926 eine dreimal so große Zustimmung wie erforderlich, und es waren zwei Millionen Stimmen mehr, als SPD und KPD bei der vorangegangenen Reichstagswahl (7.12.1924) in Addition hatten auf sich vereinigen können (SPD: 26 Prozent, KPD: neun Prozent). Bereits das Volksbegehren fand Unterstützung über die Wählerschaft der Arbeiterparteien hinaus, namentlich in Hochburgen des Zentrums und der Liberalen. Der dem linken Partei-flügel der SPD angehörende Reichstagsabgeordnete Kurt Rosenfeld erinnerte auf dem Kieler Parteitag 1927 euphorisch, aber durchaus realistisch an den Mobilisierungserfolg des Vorjahrs: »Das ganze Proletariat marschierte auf… Der Boden wurde aufgewühlt und in Arbeit genommen, an den wir sonst nicht herankommen.«

»Die Hürde für den Erfolg des Plebiszits wurde fast unüberwindbar gemacht.«

Im Reichstag hatte der SPD/KPD-Antrag nach wie vor dem Volksbegehren keine Chance – und ebenso ein Antrag der DDP, der den betroffenen Ländern die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung ohne nachträgliche Klagemöglichkeit überantworten sollte. Die Hürde für den Erfolg des Plebiszits wurde dadurch fast unüberwindbar gemacht, dass der am 26. April 1925 in der Nachfolge des verstorbenen Friedrich Ebert im zweiten Wahlgang in vorgesehener Volkswahl zum Reichspräsidenten gewählte, populäre Feldmarschall Paul von Hindenburg, der

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