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Streng geheim: Wählen gehen Die Stimme des Volkes

 

Bundestagswahlen erregen immer viel Aufmerksamkeit. Für eine lebendige Demokratie sind Wahlen im kleineren Rahmen – man sollte nicht sagen: »auf niedrigerem Niveau« – also Landtags- und Kommunalwahlen, aber nicht weniger wichtig. Sie erinnern uns sogar noch stärker als die Bundestagswahlen daran, dass es dabei um unsere Belange, unsere Lebensbedingungen geht, und auch daran, dass niemand besser ein Auge darauf haben kann, dass bei den Wahlen alles mit rechten Dingen zugeht, als wir selber, zum Beispiel als Wahlhelfer. Dieses Jahr ist wieder einmal voll von Wahlen, wo deren Engagement gefragt ist. Einblicke in die sich wandelnde Gesellschaft bekommt man dabei auch:

Mamma?! Der Kleine sitzt auf einem Stuhl, wo er offenbar nicht sitzen will, während Mama nur ein paar Meter entfernt in der Wahlkabine nicht einmal verschwunden, sondern nur von ihm getrennt ist. Das gefällt dem Vier- oder Fünfjährigen nicht: Mammaaaaa! Er wird ungeduldig, denn es dauerte etwas länger, weil Mama drei Stimmen abgeben muss, je eine für den Gemeinderat, die Bezirksvertretung und den Oberbürgermeister. Sie hatte das geahnt und wollte ihn mit in die Kabine nehmen, aber die Wahlvorsteherin ist streng. Wohlmöglich kann er lesen. Kinder bis zu welchem Alter man in die Wahlkabine mitnehmen darf, ist Ermessenssache. Dieser etwas quengelige Knabe soll draußen bleiben. Die Wahl ist geheim!

Die Rolle des Wahlvorstands

Umgekehrt muss anderen Bürgern, die sehbehindert sind, aus anderen Gründen nicht lesen und schreiben können, oder auf andere Weise behindert sind, manchmal bei der Stimm­abgabe geholfen werden, selbst wenn sie keine Ahnung davon haben, wofür sie ihre Stimme abgeben, wenn sie das wollen. Zwischen Helfen und Beeinflussen ist da ein schmaler Grat und für den Wahlvorstand wiederum Ermessenssache.

Begegnungen wie diese unterbrechen den sonst eher routinösen Tagesablauf der Wahlhelfer/innen, ohne die es keine Wahlen gäbe, jedenfalls keine gerechten und glaubwürdigen Wahlen. Sie sorgen für ein funktionstüchtiges demokratisches System, ein System nicht ohne Mängel und Schwächen, aber eins, dem man einigermaßen vertrauen kann. Dass die Stimmabgabe geheim ist, wird durch die Einrichtung des Wahllokals gewährleistet, das alle Wahlberechtigten ungehindert betreten können und in dem die Wahlhelfer/innen sitzen und die Wahlkabinen beaufsichtigen, ohne Einsicht in sie zu haben. Das Wahllokal ist öffentlich zugänglich. Wer es draußen zu kalt oder zu warm oder zu langweilig findet, wer die Wahlhelfer/innen befragen, beobachten oder für die Presse über sie schreiben will, kann, wenn er nicht stört, den ganzen Tag da zubringen und sich anschauen, was sich so abspielt.

»Manche Wahlberechtigten scheinen erst in der Wahlkabine darüber nachzudenken, wen sie wählen wollen.«

Da kommt zum Beispiel ein Herr, der sagt, seine Tochter habe schon gewählt und er würde das auch gern tun. Seine Wahlbenachrichtigung hat er nicht bei sich, und im Wählerverzeichnis steht zwar der Name seiner Tochter, aber der seine ist nicht zu finden, auch nicht im »Negativverzeichnis« für ungültig erklärte Wahlscheine. Dieses Verzeichnis wird geführt und vom Amt für Statistik und Wahlen kurzfristig an die einzelnen Wahllokale übermittelt, um doppelte oder aus anderen Gründen unrechtmäßige Stimmabgabe zu verhindern. Die das regulierenden Gesetze sind komplex und unterscheiden sich im Detail auf Kreis-, Landes- und Bundesebene. Was also tun mit dem Herrn, der wählen will? Politisches Engagement ist ja schließlich erwünscht.

Die Überprüfung seines Personalausweises ergibt, dass er Russe ist. Das ist eine einfache Erklärung dafür, dass er nicht im Wählerverzeichnis steht. Einfach für die Schriftführerin, aber nicht für ihn. Seine Tochter darf, und er nicht? Wieso? Der Wahlbenachrichtigung hätte er das entnehmen können, aber all das Kleingedruckte?! So genau hat er das dann doch nicht gelesen; sonst hätte er gesehen, dass seine Wahlbenachrichtigung ihn in ein anderes Wahllokal geschickt hat, wo er sich an der Wahl zum Integrationsrat beteiligen kann. Als Russe hat er jedoch, anders als EU-Bürger (und seine vermutlich eingebürgerte Tochter), kein Recht, an den Kommunalwahlen teilzunehmen, außer eben für den Integrationsrat. Mit dieser Erklärung ist er zufrieden und begibt sich (vermutlich) zu dem anderen Wahllokal.

In den Unterlagen für den Wahlvorstand vor Ort wird »eine wählerorientierte Haltung und ein diversitätssensibler Umgang« empfohlen, was angesichts des breitgestreuten Wahlrechts nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar ist. Denn die Stimme des Volkes, die hier artikuliert werden soll, hat viele Töne nach Alter, Geschlecht, Sprache und Geburtsland. Nicht wenige Wahlberechtigte sind überrascht, dass ihnen ein aus drei Stimmzetteln bestehendes Formular ausgehändigt wird, der Tatsache, dass hier gleichzeitig drei Wahlen stattfinden, offensichtlich nicht bewusst. Die Verwaltungsebenen, auf denen gewählte Funktionsträger tätig sind, zu begreifen, verlangt Kenntnisse, die in Deutschland nicht nur für zugezogene EU-Bürger/innen eine Herausforderung sind.

Und damit fängt es ja erst an. Manche Wahlberechtigten verbringen in der Wahlkabine sehr viel mehr Zeit, als es bedarf um drei Kreuzchen zu machen, was daraufhin deutet, dass sie noch darüber nachdenken mussten, wen sie wählen wollen, als sie ins Wahllokal kamen. Später, bei der Auszählung der Stimmen bestätigen das Stimmzettel, auf denen nichts oder alles angekreuzt ist. Nicht sehr viele sind es, aber sie geben zu der Frage Anlass, warum diese Personen wählen gingen. Ein Sonntagsspaziergang; Ratlosigkeit; eine Geste der Ablehnung von allem; eine Botschaft an die Wahlhelfer, wie überflüssig ihr Tun ist? Schwer zu sagen. Ein Trost nur, dass die überwältigende Mehrheit der abgegebenen Stimmen eindeutig und gültig sind.

Noch eine Ermessenssache sind die »Kuriositäten«. Das sind Stimmzettel, die bei der Auszählung zunächst auf einen separaten Stapel gelegt werden, da sie verwirrende oder unzulässige Kennzeichnungen aufweisen. Sie verletzen zum Beispiel das Wahlgeheimnis durch eine Unterschrift, haben Namen von Parteien oder Kandidat/innen verändert, durchgestrichen, mit einem Smiley oder Totenkopf markiert oder anderweitig beleidigend verunstaltet. Dazu gehören insbesondere auch Wahlscheine, die zwar gekennzeichnet sind, den Wählerwillen aber nicht eindeutig erkennen lassen oder die auf der Rückseite gekennzeichnet sind. Manchmal müssen die Mitglieder des Wahlvorstands entscheiden, ob der Wählerwille dennoch deutlich ist, die Stimme also mitgezählt werden kann. Bei Stimmengleichheit unter ihnen entscheidet die Stimme des/der Wahl­vorsteher/in. So selten so etwas auch vorkommt, alles ist penibel geregelt.

»Warum kann man noch nicht online wählen?«

Könnte man sich diese Kuriositäten, diese Absurditäten und überhaupt die ganze Mühe nicht sparen? Warum kann man hier noch nicht online wählen, fragt ein Wahlberechtigter, als er seinen Stimmzettel in Empfang nimmt. Das »noch« lässt erkennen, dass er damit rechnet, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die digitale Stimmabgabe kommt, quasi als Verlängerung der Briefwahl, die einen ja auch davon befreit, zum Wahllokal zu gehen. Aber ist das so erstrebenswert? Es gibt gute Gründe daran zu zweifeln, dass man sich dafür einsetzen sollte.

Nur ein Klick?

Die digitale Kommunikation hat unseren Alltag radikal verändert. Sie hat viele Hürden beseitigt, viele Prozesse vereinfacht und unseren Handlungsradius vergrößert. Wählen ist ein Kommunikationsakt, ein sehr komplexer. Ihn zu digitalisieren, wäre eine Vereinfachung und würde viel Zeit und Arbeit sparen. Bei der Bundestagswahl 2025 gab es 675.000 Wahlhelfer/innen; da sie nach Schichten eingeteilt werden, also fast ebenso viele Arbeitstage. Aber, und dies ist ein großes Aber, die Technologie, die Online-Wahlen ermöglichen würde, war von Anfang an und ist heute mehr denn ja auf die Personalisierung von Daten angelegt. Mehrfachverschlüsselung hin oder her, das Geschäftsmodell der Tech-Giganten, in China nicht mehr als in den USA und im Rest der westlichen Welt, beinhaltet stets die Rückverfolgbarkeit und letztlich Identifizierbarkeit der Nutzerinnen und Nutzer ihrer vielfältigen Dienste. Was bleibt da von der geheimen Wahl?

Und da haben wir noch nicht einmal begonnen, von Microtargeting und der Zusammenstellung demografischer Daten zum Zwecke der Beeinflussung kleiner Gruppen zu sprechen, von immer ausgeklügelteren Manipulationsmöglichkeiten und zunehmender Intransparenz der Datenverarbeitung. An der Weiterentwicklung digitaler Instrumente wird ständig gearbeitet, wozu auch die Verbesserung der Anonymisierung persönlicher Daten gehört. Nur lässt der nächste Schritt, sie zu untergraben, nie lange auf sich warten. Hinzukommt, dass Wahlen zwar geheim, aber auch öffentlich sein sollen und deshalb in einem allgemein zugänglichen Wahllokal stattfinden. Wie kann diese Art der Öffentlichkeit online gewährleistet werden?

Und noch eins: An Wahlen, auch, vielleicht vor allem, auf der niedrigsten Ebene von Gemeinde und Kreis nehmen wir nicht teil, um der Obrigkeit zu gehorchen, sondern um unserem Leben Form zu geben. Hier werden Politik und der Gedanke, dass wir als Bürger daran beteiligt sind, konkret. Nicht nur das Prinzip, sondern auch die Durchführung der Wahlen zeigen uns die gesellschaftliche Wirklichkeit: Wie vielfältig und interessant, wie bunt und friedlich unser Zusammenleben sein kann. Das erlebt man nicht im virtuellen Raum. Stattdessen nur ein Klick, so mal eben nebenbei, wäre das nicht schade?

Viele Wähler/innen verabschieden und bedanken sich, bevor sie das Wahllokal in einem Klassenraum der Grundschule wieder verlassen, offensichtlich in dem Bewusstsein, dass da etwas geschieht, das für unser aller Leben von Belang ist.

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