»Gerade wird hierzulande wieder die bundesweite Einführung von Palantir-Polizeisoftware diskutiert«, schreibt Sonja Peteranderl in Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2025. Sie erinnert daran, wo Palantir-Anwendungen, konkret »Gotham« – wie die Polizeisoftware in Anlehnung an die fiktive Großstadt »Gotham City« aus der Comicserie mit dem Superhelden Batman genannt wird – bereits eingesetzt werden: in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Geplant ist der Einsatz offenbar auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Berlin und Sachsen-Anhalt seien von der »Pro-Palantir«-Entscheidung nicht mehr weit entfernt.
Während der Widerstand mehrerer Bundesländer im Bundesrat gegen eine gemeinsam genutzte automatisierte Datenanalyseplattform für die Länderpolizeien anhält, besteht die Möglichkeit, dass die auf »Gotham« von Palantir aufbauende KI-basierte Polizeisoftware durch die Hintertür in einzelne Bundesländer eingeführt und so mittelfristig jedenfalls zu einem Standard für die Strafverfolgung, zunächst bei schweren Delikten, wird. Die Anwendung der Software des umstrittenen Konzerns bei Geheimdiensten, Polizei oder Verteidigung ist nicht frei von Kritik. Zuerst verfolgt Palantir, eine amerikanische, vom Milliardär und Trump-Unterstützer Peter Thiel mitbegründete Firma, eine eigene politische Agenda. Die US-Regierung ist Palantirs wichtigster Kunde.
Unklarheit und Black-Box-Stimmung
Auch die Bereiche, in denen die Polizei in Deutschland Gotham-basierte Systeme einsetzen soll, sind nicht klar definiert: »In Hessen wurde hessenDATA anfangs nicht nur bei schwerer oder organisierter Kriminalität oder Terrorismus eingesetzt, sondern auch zur Aufklärung von Einbrüchen – dabei wurden selbst Daten von Unfallzeugen ausgewertet. Auch Bayern nutzt VeRA offenbar nicht nur bei schweren Verbrechen«, recherchierte Sonja Peteranderl. Der Einsatz wird von der Polizei mit einer Zeitersparnis begründet, die frühere Einzelabfragen von Tagen auf Minuten reduzieren ließe. Dadurch soll eine effektivere Abwehr von schwerwiegenden Gefahren möglich werden. Schneller und effizienter soll so die Aufklärung sein. Im Bereich des Scorings oder von Prognosen – beispielsweise bezüglich der Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern – soll die deutsche Polizei Palantir jedoch (noch) nicht einsetzen.
Insgesamt herrscht in Bezug darauf, wie konkret die Analysesoftware von Palantir funktioniert, was sie macht und welche Daten sie einbezieht, eine große Unklarheit und Black-Box-Stimmung – genährt nicht zuletzt durch das Unternehmen und seinen CEO selbst. Teilweise liegt das sicherlich an der komplexen Technologie und den Verfahren, teils aber offenbar auch daran, dass nicht einmal die Hersteller und Softwareentwickler ihre Funktionsweise vollständig nachvollziehen und erklären können – oder wollen.
Mehr »Bob der Buchhalter« als James Bond.
Selbst ehemalige Mitarbeiter haben Schwierigkeiten, das Unternehmen klar zu beschreiben. Der berühmte Satz von Batman aus The Dark Knight, »I am whatever Gotham needs me to be«, scheint jedenfalls auf die Gotham-Anwendung selbst zuzutreffen: Sie inszeniert sich als eine beängstigend effektive, ja magische Lösung für komplexe Probleme und als Partner der Geheimdienste, über deren quasi-militärische Einsätze man nichts sagen dürfe – auch nicht, ob es sie überhaupt gab (wie im Fall des Aufspürens von Osama bin Laden). Um »Gotham« wurde ein Mythos aufgebaut, während – wie der Ökonom und Journalist Fritz Espenlaub im Podcast des DLF Die Peter Thiel Story bewertet – es sich dabei eher um »Bob den Buchhalter« als um James Bond handeln dürfte.
Möglicherweise ist es diese Intransparenz über die Funktionsweise der Software, die folglich auch eine effektive demokratische Kontrolle von »Gotham« praktisch unmöglich macht. Vielleicht sind es auch die Bedenken im Militär- und Sicherheitsbereich Tools einzusetzen, die die Regierung weder nachvollziehen noch kontrollieren kann, oder es sind die antidemokratischen Äußerungen des Mitgründers von Palantir. All dies könnte der Grund sein, warum einige Bundesländer im Bundesrat zögerten und zu Protokoll gaben: »dass die zentrale Anforderung der digitalen Souveränität, die für jedes IT-Produkt der automatisierten Datenanalyse gelten muss – und dass dies eine Nutzung von Produkten des marktführenden US-amerikanischen Anbieters Palantir […] für die Zukunft als Standardanwendung ausschließt«.
Der Verweis auf digitale Souveränität kommt nicht von ungefähr. Digitale Souveränität ist zu einem zentralen Thema der Digitalpolitik der deutschen Bundesregierung geworden – diesen Eindruck vermittelt jedenfalls der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Verantwortung für Deutschland: »Unsere Digitalpolitik ist ausgerichtet auf Souveränität, Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt«, heißt es dort. »Digitalpolitik ist Machtpolitik. Wir wollen ein digital souveränes Deutschland. Dazu werden wir digitale Abhängigkeiten abbauen, indem wir Schlüsseltechnologien entwickeln, Standards sichern, digitale Infrastrukturen schützen und ausbauen.« Überraschend ist dies insofern, als in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl digitale Souveränität (bestenfalls) eine nachgeordnete Rolle spielte.
Ihre jüngste Renaissance verdankt die digitale Souveränität einerseits der Politik der US-Regierung und des Präsidenten Donald Trump, die weitgehend im Einklang mit den Interessen der großen Tech-Konzerne steht, andererseits den sogenannten »hybriden Bedrohungen« – etwa durch Desinformation oder Cyberangriffe –, die dem Thema in Europa neue Dringlichkeit und Dynamik verliehen haben. Der Wunsch nach digitaler Souveränität durchdringt so zunehmend die politische Debatte. Eine unklare Definition führt jedoch dazu, dass weder die konkreten Ziele solcher Bestrebungen noch die geeigneten politischen Maßnahmen eindeutig bestimmbar sind. Das lässt Raum für teils ausgesprochen negative Auslegungen – etwa die Gleichsetzung digitaler Souveränität mit Autarkiebestrebungen, Nationalismus oder einem generellen Rückzug aus der Globalisierung.
Definitionen technologischer Souveränität
Ina Schieferdecker und Christoph March beschreiben in ihrem Beitrag Technological Sovereignty as Ability, Not Autarky Souveränität (eines Staates) als »die Fähigkeit und die Freiheit, Technologien auszuwählen, selbst zu entwickeln oder zu erwerben und sie anzuwenden, weiterzuentwickeln und kommerziell zu nutzen«, oder als »die Fähigkeit, diejenigen Technologien bereitzustellen, die ein Staat für sein Wohlergehen, seine Wettbewerbsfähigkeit und seine Handlungsfähigkeit für wesentlich erachtet – und diese entweder selbst zu entwickeln oder aus anderen Wirtschaftsregionen zu beziehen, ohne dabei in einseitige strukturelle Abhängigkeiten zu geraten«.
March und Schieferdecker definieren politische Souveränität als die Fähigkeit einer Gesellschaft und/oder eines Staates, kollektive Handlungsprobleme eigenständig und selbstbestimmt zu lösen. Ökonomische Souveränität wiederum bezeichnen sie als die Fähigkeit des Staates, die wirtschaftlichen Interessen seiner Gesellschaft oder Bevölkerung zu fördern. Beide Konzepte fließen in ein umfassenderes Verständnis technologischer Souveränität ein – verstanden als Befähigung und Freiheit, Technologien nach eigenem Ermessen auszuwählen, selbst zu erzeugen oder zu beschaffen sowie in der Praxis anzuwenden, weiterzuentwickeln und wirtschaftlich zu verwerten.
Der souveräne, sichere und kritische Umgang mit digitalen Angeboten steigert die gesellschaftliche Resilienz, die Wehrhaftigkeit der Demokratie und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.
Der Koalitionsvertrag fokussiert sich auf die (digitalen) Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, doch digitale beziehungsweise technologische Souveränität – im Sinne der oben skizzierten Definition – wird nicht dadurch gestärkt, dass man den Menschen erklärt, wie sie die Angebote nutzen sollen, die Staat und Privatwirtschaft für sie ausgesucht und/oder (gemeinsam) entwickelt haben – ihnen aber keine Wahl lässt, was sie nutzen wollen oder ob sie diese überhaupt nutzen möchten. »Der souveräne, sichere und kritische Umgang mit digitalen Tools und Medien steigert die Resilienz unserer Gesellschaft, die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Wir starten deshalb eine altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive.« Diese soll mithilfe von Start-ups, Wirtschaft, öffentlichen Bildungsträgern und Sozialverbänden umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen »digitale Grundrechte« geschützt werden – wie sich diese von nicht-digitalen Grundwerten unterscheiden, bleibt allerdings offen.
Ina Schieferdecker und Christoph March vertreten in ihrem Beitrag die Auffassung, dass in entwickelten Technologien Normen und Werte bereits verankert sind. Deshalb habe nicht nur die Nutzung, sondern bereits das Design von Technologien moralische Implikationen. Daraus folgt: Eine ex-post-Regulierung ist nicht ausreichend, um politische und wirtschaftliche Souveränität zu sichern. Vielmehr müsse Souveränität entlang der gesamten technologischen Entwicklungskette gewährleistet werden – »by Design«, von der Grundlagenforschung bis zur Einführung und Anwendung. Um es mit Evgeny Morozov auszudrücken: »Bevor wir anfangen können, Fragen zu stellen, wie Computer und Technologie bei der Mission helfen können, muss die Mission klar sein.«
Zu den herausragenden Projekten, mit denen technologische Souveränität in Deutschland und Europa angestrebt wurde, gehörte die bereits 2011 gestartete Industrie-4.0-Initiative – mit dem Ziel, technologische Souveränität in der industriellen Produktion und Fertigung zu sichern. Die Plattform Industrie 4.0 entwickelte dazu eine Vision für das Jahr 2030, basierend auf den drei Säulen: Autonomie, Interoperabilität und Nachhaltigkeit. Ein erstes Ergebnis dieser Vision war das Projekt GAIA-X mit dem Ziel, ein Daten- und Infrastruktur-Ökosystem aufzubauen, das europäischen Werten und Standards entspricht. Tatsächlich blieben nachhaltige politische Wirkungen dieser Projekte aus.
Noch ist die digitale Souveränität Deutschlands nicht in Sicht.
Nun schränkt sich die Regierung bei der digitalen Souveränität eigentlich selbst ein, indem sie sich das Prinzip »Wirtschaft First« zur Vorgabe macht: Der Staat soll zum »Ankerkunden für die digitale Wirtschaft« werden und »vorrangig private IT-Dienstleister zur Stärkung der digitalen Souveränität nutzen«. Das trifft insbesondere auch auf den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich zu. »Man müsse ehrlich sein«, beeilte sich die BSI-Präsidentin Claudia Plattner zu erklären, kurz nachdem bekannt wurde, dass sogar die Bundeswehr nicht auf eine deutsche oder europäische, sondern auf eine Google-Cloudlösung setzt – und damit in den sozialen Medien einen Shitstorm ausgelöst hatte: »Manche der großen US-Firmen hätten schon jetzt zehn Jahre Vorsprung. Behörden und Unternehmen hierzulande brauchten weiterhin Cloud-Lösungen, KI-Modelle und andere Tech-Produkte aus anderen Ländern«, sagte Plattner. Man solle davon ausgehen, dass die digitale Souveränität Deutschlands nicht in Sicht sei.
Im Fall von »Gotham« richtet sich die Kritik an die Politik, die es in den vergangenen Jahren versäumt habe, europäische Firmen und Forschung in diesem Bereich aufzubauen. Dem widerspricht wiederum die STRG_F-Recherche, wonach es bereits 2023 ein Konsortium gab, das die Entwicklung einer digital souveränen Palantir-Alternative vorhatte – sowie weitere Prototypen und Tests mit Tools einheimischer Anbieter: »Beteiligte Unternehmen spekulieren, fehlendes Interesse an digitaler Souveränität könne ein Grund« für das Scheitern des Vorhabens sein. Möglicherweise ist es aber auch nicht dieselbe digitale Souveränität, wie die im Koalitionsvertrag genannte.

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