Menü

Die Gefühlsgemeinschaft der AfD hat für viele eine große Anziehungskraft Ermächtigung und Widerstand

Die AfD liegt in aktuellen Umfragen (Anfang März 2026) bundesweit bei knapp 24 Prozent, mit Blick auf die kommenden Wahlen in den Bundesländern zwischen 17 Prozent (Berlin) und 39 Prozent (Sachsen-Anhalt). Seit ihrer Gründung hat die Partei deutlich an Wähler*innen hinzugewonnen. Scheiterte sie 2013 mit 4,7 Prozent noch knapp am Einzug in den Bundestag, ist sie derzeit mit 20,8 Prozent dort stärkste Oppositionspartei. Schaut man sich die Wanderung der Wähler*innen bei der Bundestagswahl 2025 an, zeigt sich, dass es der AfD gelungen ist neben Nichtwähler*innen auch Wähler*innen aus allen anderen Parteien zu mobilisieren – allein rund drei Millionen von FDP, SPD und Union. Im Vergleich dazu war die Abwanderung von der AfD zu anderen Parteien nur gering-fügig, wie die kürzlich erschienene Analyse »Wohin des Weges?« der Bertelsmann Stiftung zur Wähler*innenwanderung bei der Bundestagswahl 2025 zeigt. Die AfD konnte demnach 86 Prozent ihrer früheren Wähler*innen binden – deutlich mehr als die anderen Parteien.

»Warnungen der Verfassungsschutzbehörden sind mit Blick auf AfD-Anhänger*innen als eher wirkungslos einzuschätzen.«

Journalistische Leitmedien erreichen AfD-Anhänger*innen in der Regel ebenfalls nicht (mehr). Bekanntermaßen fühlen diese sich dort nicht repräsentiert, sehen gar eine »Lügenpresse« am Werk und beziehen ihre »Wahrheiten« dementsprechend vorwiegend über Kanäle, die ihre Weltsicht bestätigen: seien es AfD-eigene Produktionen wie Newsletter, Mitgliedszeitungen oder Auftritte in den sozialen Medien sowie teils extrem rechte Zeitschriften, Blogs, YouTube-Kanäle, Telegram-Chats, Facebook-Gruppen, TikTok und weiteres mehr.

Auch die öffentlichen Warnungen der Verfassungsschutzbehörden sind mit Blick auf AfD-Anhänger*innen als eher wirkungslos einzuschätzen. Die Landesverbände in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft. Im Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte Partei ebenfalls in diese höchste Beobachtungsstufe eingeordnet. Die AfD klagt dagegen. Das Hauptsacheverfahren steht noch bevor. Im Eilverfahren war die AfD erfolgreich und wird vom BfV damit aktuell (wie seit 2021) als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« geführt. Sollte das Hauptsacheverfahren zu Ungunsten der AfD ausgehen,

Dieser Artikel ist noch nicht im Volltext freigeschaltet.
Sie können aber hier die Ausgabe bestellen .

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Nach oben