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Was »Staatsräson« und Völkerrecht verbindet Israel, Gaza und wir

Angela Merkel hat als Kanzlerin der Bundesrepublik mehr als einmal durch einen politisch naiven, mehrdeutigen und in der Sache verfehlten Sprachgebrauch Verwirrung ausgelöst, und mitunter damit politische Probleme geschaffen, welche die Öffentlichkeit anhaltend verwirren. Dazu gehörten ihre einander krass widersprechenden Äußerungen zur umstrittenen Zuwanderungs- und Integrationsfrage, besonders in der Zeit um das Jahr 2015.

Nachdem sie wenige Jahre zuvor mit der kategorischen Bekundung »der Multikulturalismus ist hierzulande gescheitert« die Grundlagen einer liberalen Einwanderungs- und Integrationspolitik radikal infrage gestellt hatte, vollzog sie plötzlich 2015 eine Kehrtwende mit einigen in der Sache völlig unklaren, aber moralisch stark aufgeladenen Formulierungen und Appellen, die alle als unanständige Egoisten oder unsoziale Pflichtverweigerer brandmarkten, die auf einen rechtlich geregelteren Umgang bei der Aufnahme der kulturell so diversen Vielzahl an Flüchtlingen drängten, die zu diesem Zeitpunkt nach Deutschland strebten.

»Problembeladener Begriff aus dem Arsenal der StaatslehreMachiavellis.«

Den Höhepunkt erreichte ihre sprachliche Irrlichterei aber mit der in Israel feierlich zum Besten gegebenen Beteuerung, die »Sicherheit Israels« gehöre zur »deutschen Staatsräson« – womit sie sich eine Formulierung zu eigen machte, die Jahre zuvor auch der grüne Außenminister Joschka Fischer sowie der Sozialdemokrat und deutsche Botschafter in Israel, Rudolf Dressler, benutzt hatten. Und sie verzichtete auf jede Erläuterung, was dieser problembeladene Begriff aus dem Arsenal der StaatslehreNiccolò Machiavellisfür einen demokratischen Rechtsstaat im 21. Jahrhundert bedeuten könnte.

Im 16. Jahrhundert, als der Begriff durch Machiavelli und Giovanni Boteroin die moderne Staatslehre eingeführt wurde, stand er, dem Denken jener Zeit entsprechend, für »das Recht« jedes Staates, zur Sicherung der eigenen Existenz und Interessen notfalls alle moralischen und rechtlichen Normen missachten zu dürfen. Was das für eine rechtsstaatlichen Demokratie des 21. Jahrhunderts, die sich einem moralisch anspruchsvollen Völkerrecht verpflichtet weiß, bedeuten könnte, blieb ungeklärt. Wenn er wie in unseren gegenwärtigen »Debatten« ohne genaue Klärung seiner Bedeutung und der Situationen, für die er gelten soll, pauschal als Garantie einer bedingungslosen Unterstützung der Politik jeder jeweils amtierenden Regierung Israels gedeutet wird, widerspräche er offensichtlich allem, wofür das Grundgesetz der Bundesrepublik steht.

Die besondere moralisch-politische Verantwortung Deutschlands.

Dabei liegt doch auf der Hand, dass das Interesse eines Staates an der eigenen Selbsterhaltung ihn nie und nimmer von der Einhaltung derjenigen Normen und Bürgerrechte freistellt, die ihm in der modernen Welt überhaupt erst die legitime Rechtfertigung seiner Existenz verschaffen. Sehr langsam gelingt diesem so naheliegenden Zweifel nun auch in Deutschland der zaghafte Zutritt zur politischen Öffentlichkeit. Es ist ja eine viel eindeutigere Frage, die sich nur mit »Ja« beantworten lässt, ob das deutsche Volk durch die Vernichtungsverbrechen seines damaligen nationalsozialistischen Herrschaftssystems an den europäischen Juden eine besondere moralisch-politische Verantwortung dafür hat, dass sich »Auschwitz nicht wiederholen« darf und dass das Land jeder Entwicklung vorbildhaft entgegentreten sollte, in der eine solche Gefahr droht.

Was aber bedeutet das »Erbe von Auschwitz« genau und was die vermeintliche deutsche »Staatsräson«, für Israels Existenz einzustehen? Die Verbindung der beiden Formeln geht unter anderem auf den verschwenderischen Gebrauch zurück, den schon Joschka Fischer als Außenminister bei verschiedenen Gelegenheiten, vor allem im Bosnienkrieg, davon gemacht hat. Schon damals sollte die »Nie-Wieder-Auschwitz-Formel« eine folgenreiche Umgehung des Völkerrechts bemänteln. Auch später haben solche Anrufungen von führenden Politikern in erster Linie eher der moralischen Selbstüberhöhung gedient als dem genauen Verständnis der gegebenen Lage und der Frage, welches Handeln sie uns gebietet.

Wohlüberlegte Klarstellung

Die Auschwitz-Formel, für die es ohne Zweifel sehr gute Gründe und immer wieder echte Anlässe gibt, bedarf, wenn sie in ihrer Wirkung nicht ins glatte Gegenteil umschlagen soll, zunächst einer wohlüberlegten Klarstellung. Dafür haben zuletzt zwei namhafte jüdisch-israelische (und zugleich deutsch-amerikanische) Philosophen, Omri Boehm und Susan Neiman unabhängig, voneinander gesorgt. Susan Neiman, Direktorin des Einstein Forums in Potsdam und Mitglied der Grundwertekommission der SPD, fasst am präzisesten zusammen, worum es bei dem »Nie wieder Auschwitz!« allein gehen kann: »Ich habe Deutschland gelobt für seine historische Aufarbeitung. Aber ich bin inzwischen ernüchtert. Inzwischen denke ich: Deutschland hat die falsche Lehre aus dem Holocaust gezogen. ›Nie wieder‹ darf nicht nur auf Juden bezogen werden geschweige denn auf den Staat Israel, der immer rechtsradikaler wird. Es muss heißen: ›Nie wieder Entrechtung, nie wieder ethnische Säuberung, nie wieder moralische Blindheit. Das ist die wahre Verpflichtung aus der Geschichte.‹«(Interview in der Frankfurter Rundschau, 14.5.2025). Diese Deutung findet in der israelischen Zivilgesellschaft und bei namhaften israelischen Holocaustforschern wie zuletzt bei Omer Bartov uneingeschränkte Unterstützung. 

Der deutsche Blick

Es ist aufgrund der zuverlässig eingespielten Tabuisierung aller kritischen Rückfragen beim Thema Israel im verzagten Deutschland noch nicht angekommen, dass dieses so besondere Land sehr tiefgehende politische Wandlungen vollzogen hat, die zumindest in ihren Grundzügen kennen sollte, wer sich von der Politik seiner aktuellen Regierung ein fundiertes Urteil bilden will. Dabei hilft die in der Politikwissenschaft Israels selbst und ebenso in den USA für den gesamten Zeitraum dazu vorgelegte beeindruckende wissenschaftliche Literatur sehr, die zum großen Teil von unabhängigen jüdischen Gelehrten geprägt und großenteils in ihren Ergebnissen auch auf Deutsch zugänglich ist (zuletzt umfassend und in beispielhafter Differenziertheit einer der weltweit führenden Holocaustforscher: Omer Bartov: Holocaust-Israel und Israel-Palästina, Frankfurt/M. Suhrkamp 2025).

Aber auch hierzulande entstehen regelmäßig kompetente Studien zum Verständnis der Entwicklung in Israel, so vor allem von dem herausragenden Nahost-Expertenteam der Stiftung Wissenschaft und Politikin Berlin, dasim Gegensatz zu den meisten Journalisten hierzulande, zumal der in diesem Themenfeld gnadenlos eifernden Springer-Presse, über das notwenige historische Wissen, den erforderlichen Überblick über den historischen Forschungsstand und die Sprach- und Ortskenntnisse verfügt, um mit fundierter Sachkenntnis und in der gebotenen Distanz vor das Publikum treten und die interessierte Gesellschaft sowie die politischen Akteure zeitnah ins Bild setzen zu können. Ein regelmäßiger Blick in die liberale israelischer Tageszeitung Haaretz mit ihrer durch einen Mausklick leicht verfügbaren deutschen Ausgabe, kann die gebotene Realitätsnähe seines Bildes von dem Land absichern.

»Erlittenes Unrecht darf nicht durch eigenes Unrecht geahndet oder abgegolten werden und ermächtigt nicht zu neuem Unrecht.«

Vergessen werden sollte zunächst nicht, dass das grundlegende Kennzeichen des Rechts und der Moral, zumal der politischen Moral, darin besteht, dass Eigennamen von Personen, Gruppen und Ländern in ihren Geboten und Verboten nicht vorkommen dürfen, denn ihre Normen gelten ohne Ausnahme für alle Handelnden unter vergleichbaren Umständen. Elementar sind dabei auch die Grundsätze, dass erlittenes Unrecht nicht durch eigenes Unrecht geahndet oder abgegolten werden darf und nicht zu neuem Unrecht ermächtigt.

Die aktuellen Israel-Studien der Stiftung Wissenschaft und Politik demonstrieren im Detail, wie weit sich das Land in den letzten zwei, drei Jahrzehnten von dem entfernt hat, was in seinen ersten Jahrzehnten unser sympathisierendes Bild von ihm so positiv geprägt hatte. Am Anfang schienen, etwa in der Kibuzzim-Bewegung, Martin Bubers auch bei uns hoch geschätzten Vorstellungen der »Pfade in Utopia« oder Fritz Naphtalis »Wirtschaftsdemokratie« des Aufbaus einer sozialen Demokratie von unten nach oben, im Gegensatz zum autoritären Staatsozialismus für beide die israelische und die internationale fortschrittliche demokratisch-soziale Reformbewegung Beispiel gebend, abgesichert durch eine sozialdemokratische Mehrheit in der Knesset (Mapai) und der starken im Land verwurzelten Gewerkschaftsbewegung Histadrut.

»Der umfassende Rechtsruck hat das Gesicht Israels bis zur Unkenntlichkeit verwandelt.«

Der seitherige umfassende Rechtsruck hat aber in der politischen Kultur, den Mehrheitsverhältnissen im Parlament, der Politik der Regierungsparteien und der zunehmenden Gesetzlosigkeit und Gewaltbereitschaft der bedrohlich wachsenden Siedlerwelt im besetzten Westjordanland, das Gesicht Israels bis zur Unkenntlichkeit komplett verwandelt. Ein politischer Rechtsextremismus mit theokratischen Zügen hat die Zügel der Macht im Lande übernommen, zuletzt in deutlicher Form mit der Verabschiedung des »Nationalstaatsgesetzes« von 2018 in der Knesset mit seiner Tendenz zur illiberalen Mehrheitsdemokratie und ebenso die demonstrative Zurückweisung der von der UNO und den ihr assoziierten »Weltgerichten« repräsentierten internationalen politischen und rechtlichen Ordnung. 

Widerstand der israelischen Zivilgesellschaft

Der demokratische und soziale Zionismus eines seiner wichtigsten Urväter, des deutschen Sozialisten und Mittlers zwischen dem französischen Frühsozialismus und Karl Marx, Moses Hess, ist trotz des für ihn errichteten Denkmals am See Genezareth in Israel vergessen und verdrängt. Die nach der Staatsgründung zunächst angestrebte Balance zwischen dem spannungsreichen Selbstverständnis des Landes als Demokratie und als »jüdischer Staat« ist unter dem stark gewachsenen Einfluss der Rechtsextremisten zielstrebig demontiert worden.

Freilich vollzieht sich dieser von den mittlerweile regierenden rechtsradikalen Parteien kompromisslos vorangetriebene Prozess nicht ohne den mutigen und Respekt gebietenden Widerspruch, mitunter sogar Widerstand der israelischen Zivilgesellschaft. Deren Proteste gegen die Vollendung der Entliberalisierung des Landes treibt immer wieder Zehntausende zum Protest auf die Straßen und deren Öffentlichkeitsarbeit rückt viele der moralischen und rechtlichen Grenzüberschreitungen der Staatsgewalt bei der Behandlung der Palästinenser in den besetzten Gebieten ins Licht der Öffentlichkeit.

Nun hat sich leider wiederholt gezeigt, dass die amtierende israelische Regierung und ihre rechtsextremistischen Trägerparteien nicht den geringsten Respekt vor den Vereinten Nationen und ihren Völkerrechtsnormen haben, vor allem den zu ihrer Durchsetzung von der Völkergemeinschaft geschaffenen Institutionen. Und dass sie zudem im amerikanischen Präsidenten Donald Trump auch noch einen Bündnisgenossen gefunden haben, der ihnen dabei mit der ganzen Gewalt der globalen Supermacht Rückendeckung gibt. Vor diesem Hintergrund muss die Bundesrepublik, wenn sie nicht von dem gefährlichen Sog mitgerissen werden und ihre große historische Sünde nun doch »noch einmal« in abgewandelter Form wiederholen will, sorgfältig darauf achten, dass sie nicht zu einem Faktor der bedingungslosen Stärkung und Stabilisierung der den Rechtsstaat, die Demokratie und das Völkerrecht verachtenden Kräfte in Israel wird. Denn diese verkörpern sicher nicht das Existenzrecht und die Zukunft, ganz gewiss nicht die gesicherte Existenz Israels.

»Solange die herrschenden rechtsextremen Parteien von der Einsicht geleitet sind, dass das Land systematisch das Völkerrecht ignorieren kann, wird seine Zukunft eher immer unsicherer.« 

Wir müssen stattdessen lernen, genau zu unterscheiden, welchen Kräften, welchen Werten und Interessen in Israel unsere Hilfe jeweils zukommt und welche Auswirkungen diese auf die Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Schwächeren und Minderheiten im Land, für das Völkerrecht und die Stellung Israels in der Weltgemeinschaft hat. Das ist der beste Beitrag, den die Bunderepublik für das erreichbare Maß der Existenzsicherheit des Staates Israel leisten kann. Solange die herrschenden rechtsextremen Parteien von der Einsicht geleitet sind, dass das Land systematisch das Völkerrecht ignorieren kann, allein kraft des Segens und der Machtmittel von dessen prominentesten Verächtern im Weißen Haus, wird seine Zukunft eher immer unsicherer. Alles andere würde zudem auch den politischen Wert der deutschen Hilfe mindern, weil es das Ansehen und die Stimme der Bundesrepublik in der Völkergemeinschaft zunehmend schwächt.

Die Frage nach deutscher Hilfe und Beistand für Israel kann daher nicht mit einem pauschalen Ja oder Nein beantwortet werden, sondern nur fallweise nach genauer Klärung, welchen der widerstreitenden Kräfte sie im Land jeweils hilft und welchen Zwecken sie im Einzelfall dient. Die wirkliche Staatsräson unseres Landes besteht in der Wahrung der Grundrechte und in der Treue zum Völkerrecht sowie der Institutionen der internationalen Gemeinschaft, die es sichern. 

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