Nein, denn selbst wenn man Publikations- und Parteienverbote als ultima ratio nicht völlig ausschließen mag, muss für freiheitliche Demokratien gelten: »Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden«. Nun der Reihe nach.
Nie wieder!
Es waren die Verfassungsväter und wenigen Mütter, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik den Schluss zogen: Nie wieder! Das Grundgesetz muss der Demokratie Instrumente an die Hand geben, sich wirkungsvoll gegen seine Feinde wehren zu können. Der Begriff der »wehrhaften Demokratie« diente als theoretische Inspiration. Der deutsch-jüdische Verfassungsrechtler Karl Löwenstein 1937 hatte ihn als »militant democracy« im US-amerikanischen Exil in die Welt gesetzt. Umgesetzt wurde er im Grundgesetz durch eine Instrumententrias, die bestimmten staatlichen Institutionen direkte Eingriffsbefugnisse gegenüber verfassungsfeindlichen Organisationen (Art. 9, Abs. 2), einzelnen Personen (Art. 18, Verwirkung von Grundrechten) und insbesondere Art. 21, Abs. 2 (Parteienverbot) unter definierten Kriterien konzedierten. Während bei Art. 9 die Exekutive selbst entscheiden kann, wird bei den Artikeln 18 und 21 das Bundesverfassungsgericht auf politischen Antrag hin zum »Hüter der Verfassung«. Darum soll es hier gehen, da es das schärfste Schwert ist, das die Demokratie schwingen darf. Drei normative Argumente sollen meine Skepsis verdeutlichen, dass das Parteienverbot der AfD unserer Demokratie gut täte.
Intoleranz
Hans Kelsen, Österreicher, jüdischer Herkunft, demokratischer Sozialist und vielleicht der bedeutendste Verfassungstheoretiker des vergangenen Jahrhunderts, kann als Kronzeuge gegen die militante, wehrhafte Demokratie und ihre Verbote gelten. Kelsen plädiert für einen radikalen weltanschaulichen Relativismus als die Grundlage der pluralistischen Demokratie. Diese hat jeden politischen Glauben, jede politische Meinung, gleichermaßen zu achten. Eine Demokratie, die sich mit Gewalt und Verboten zu behaupten versucht, habe aufgehört Demokratie zu sein.
»Eine Demokratie, die sich mit Gewalt und Verboten zu behaupten versucht, hat aufgehört Demokratie zu sein.«
Eine tolerante Demokratie könne nur in dem Maße tolerant bleiben, »wie sie friedliche Äußerungen anti-demokratischer Anschauungen nicht unterdrückt. Gerade durch solche Toleranz unterscheidet sich Demokratie von Autokratie«. Die rote Linie sei die Gewalt, nicht aber schon Existenz, Programmatik und Äußerungen anti-demokratischer Parteien und einzelner Politiker. Kelsens Paradoxie-Verdacht hinsichtlich der wehrhaften Demokratie lautet: in dem Versuch einer Regierung, die Demokratie gegen ihre intoleranten Feinde zu schützen, nähme diese selbst intolerante Züge an und würde ihren Feinden ähnlich. Ein Parteienverbot der AfD, wie es heute in Deutschland diskutiert wird, wäre mit Kelsen nicht zu beglaubigen.
Parteienwettbewerb
Allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet über ein Parteienverbot. Aber die Antragsteller für ein Verbotsverfahren wären letztlich doch die politischen Parteien in Regierung, Bundestag oder Bundesrat. Wenn aber politische Parteien Anträge auf Verbot einer Konkurrenzpartei stellen dürfen, beeinträchtigt dies den freien pluralistischen Wettbewerb. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Niedergang der Volksparteien eine beachtliche Zahl der Wähler aus ihrer einstigen engen Parteienbindung entlassen hat. Viele dieser Wähler haben enttäuscht die Parteien an den politischen Rändern als neue Repräsentanten gesucht und vor allem auf der Rechten in der AfD gefunden. Auch wenn die demokratischen Parteien mit lauteren Motiven einen Verbotsantrag stellen würden, wäre es politikfern zu vermuten, wettbewerbliche Erwägungen im eigenen Interesse blieben außen vor.
Lernen
Last but not least entwendete ein AfD-Verbot der Demokratie einen wichtigen Vorteil. Der Mechanismus von Wahlen und insbesondere Wahlniederlagen zwingt demokratische Parteien in der Regel nachzudenken, was die Ursachen dieser Wählerverluste sind. Warum wurden so viele Wähler gerade an eine rechtspopulistische Partei zweifelhaften demokratischen Zuschnitts verloren? Eine solch kritische Selbstreflexion würde den Antragstellern abgenommen. Die Ursachen für die rechtspopulistische Malaise abgedunkelt. Nichts an Einsicht in die eigenen Schwächen und Fehler wäre gewonnen. Verloren hätte die Demokratie, die Ursachen blieben, die unzufriedenen Wähler auch.
Auch wenn man der Meinung ist, die pragmatischen und normativen Kosten eines AfD-Verbots überstiegen die politischen Gewinne, darf man die Demokratie nicht ihren Feinden überlassen. Will man weder dem rabiaten Illiberalismus Löwensteins noch der hyperliberalen Selbstentwaffnung Kelsens folgen, muss man einen dritten demokratischen Weg suchen. Die Grundlage ist nicht ein oberflächliches »wir müssen besser kommunizieren«, sondern die Regierung muss effizienter und fairer regieren. Das schützt die Demokratie mehr als Verbote.
»Die Massenmobilisierungen auf den Straßen der Republik zeigen einen republikanischen Moment an.«
Gefragt ist auch eine Bürgerschaft republikanischen Zuschnitts. Die Massenmobilisierungen auf den Straßen der Republik gegen den Rechtsextremismus zeigen einen republikanischen Moment an. Die Straße vermag zwar die politische Agenda zu beeinflussen, bindende politische Entscheidungen werden aber von Parteien in staatlichen Institutionen getroffen. Massendemonstrationen ersparen nicht den langwierigen Marsch durch die träge gewordenen Institutionen. Wenn gutes Regieren, faire Gewinn- und Lastenverteilung in Zeiten von Krisen die staatliche Politik bestimmen und die Bürger aus der Zuschauerdemokratie aussteigen, um auf die Straße, in Parteien und zivilgesellschaftliche Vereinigungen zu gehen, dann mögen Parteienverbote überflüssig und die Demokratie nachhaltig gestärkt werden.
Demokratien sind zerbrechlich, auch die Unsrige. Aber sie ist nach 75 Jahren erfolgreichen Bestehens resilienter als der diskursive Alarmismus gegen den Rechtspopulismus heute suggeriert. Demokratisches Engagement auch auf der Straße, zivile Aufmerksamkeit kompetenter Bürger und gutes Regieren dienen der Demokratie mehr als der anschwellende Bocksgesang von Observierung, Verdacht und Verbot.
(Längere Versionen sind in der Neuen Zürcher Zeitung und auf Verfassungsblog.de erschienen.)

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