Ja, denn der demokratische und liberale Rechtsstaat muss seiner eigenen Abschaffung nicht den Weg ebnen oder kampflos zusehen, wie er von innen heraus beseitigt werden soll.
Die Kernfrage dazu stellte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle bei der Anhörung zum Antrag auf ein Verbot der NPD 2016: Wann müssen Demokratie und wichtige Freiheitsrechte eingeschränkt werden, um Demokratie und Freiheitsrechte weiterhin garantieren zu können? Das Gericht lieferte im Urteil des Verbotsverfahrens eine Antwort. Verfolgt eine Partei verfassungswidrige Ziele und gibt es reale Erfolgsaussichten zur Umsetzung dieser Ziele, kann sie verboten werden. Juristisch liegen somit aktualisierte Kriterien vor, die ein Pateiverbot ermöglichen.
Legt man diese Kriterien auf die AfD an, nähert sich diese zumindest der Verbotsfähigkeit. Im Gegensatz zur NPD verfügt sie zunehmend über reale Umsetzungsmöglichkeiten ihrer Ziele z. B. durch die Übernahme von öffentlichen Ämtern bis hin zu möglichen Duldungen oder Bildungen von Regierungen. Schwieriger ist die juristische Feststellung der eindeutigen Verfassungswidrigkeit der Partei als Ganzes. Für ein Verbot reichen die Aussagen einzelner Mitglieder nicht aus, sondern es muss der Nachweis geführt werden, dass die Partei als Ganzes (oder ein Teilbereich von ihr z. B. ein Landesverband) verfassungswidrige Ziele verfolgt. Besonders bedeutend ist dabei der Artikel 1GG. Für einzelne Landesverbände dürften dafür hinlängliche Belege vorliegen.
Juristisch nähert sich die AfD daher mindestens in ihren Teilorganisationen einer juristischen Verbotsbefähigung. Daher stellen sich zusätzlich zur juristischen Auseinandersetzung vor allem zwei politische Fragen: Was bringen Verbote? Und: was folgt danach?
Verbot – und dann?
Grundsätzlich sollte der Wirkung von Strukturverboten mit Skepsis begegnet werden. Aus der Parteienforschung ist bekannt, dass es für den dauerhaften Erfolg von Parteien zwei Erklärungen gibt. Wahlweise repräsentieren sie ein dauerhaftes gesellschaftliches Milieu oder sie positionieren sich eindeutig in einer gesellschaftlich relevanten und die Gesellschaft spaltenden Grundfrage. Die Union lebte z. B. lange von ihrer Verankerung in katholisch-ländlichen Milieus und die Grünen entstanden einst als fester Pol auf Seiten der Ökologie im Gegensatz zur Ökonomie. Legt man diese Aspekte auf die AfD an, spricht wenig für ein schnelles Verschwinden der Partei. Einerseits ist sie vor allen in Teilen Ostdeutschlands in völkischen Milieus von Gewicht fest verankert. Andererseits positioniert sie sich in der Migrations- und Klimafrage eindeutig und verfügt dort über Alleinstellungsmerkmale. Wenig spricht somit dafür, dass ein Verbot die tieferliegenden Probleme, die zum Erstarken der Partei führten, beseitigen würden.
Verbote können dennoch sinnvoll sein, wie ein Blick zu den europäischen Nachbarn vor allem in Osteuropa lehrt. Aus den Nachbarstaaten Polen und Ungarn lässt sich lernen, dass der vermeintliche »Rechtspopulismus« längst nach realer Macht strebt. Wesentliche Kernelemente einer demokratischen Kultur und Struktur wie die Pressefreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz, der Schutz der Opposition sowie die Rechte gesellschaftlicher Minderheiten wurden dort massiv beschnitten. Gerade Polen zeigt in diesen Tagen, dass selbst nach einem erneuten Machtwechsel die Auswirkungen dieses autoritär nationalistischen Umbaus so grundsätzlich sind, dass ein Wiederaufbau von liberaler und demokratischer Rechtsstaatlichkeit schwierig ist
»Verbote als letztes Mittel, um verfassungswidrigen Parteien den Zugang zu staatlicher Macht zu verwehren.«
Verbote können und sollten dabei ein letztes Mittel sein, um verfassungswidrigen Parteien die Zugänge zu dieser staatlichen Macht zu verwehren. Sie sind damit kein Alltagsinstrument in der Auseinandersetzung mit unangenehmen Oppositionsparteien wie z. B. in Russland, sondern ein Notbehelf des demokratischen Rechtsstaates in akuten Gefährdungslagen und daher zu Recht mit hohen Hürden zu versehen. Sie sind auch kein Allheilmittel, sondern verschaffen nur Zeit der Verteidigung, so auf die tieferliegenden gesellschaftlichen Radikalisierungen keine Antworten gefunden werden.
Deshalb müssen Verbote von einer intensiven und klugen politischen Strategie begleitet werden. Die die Demokratie gefährdenden Ursachen und daraus resultierenden Einstellungen und Verhaltensweisen werden durch ein Verbot nicht nur nicht beseitigt – sie können sich im schlimmsten Fall sogar steigern. Es braucht daher ein Verständnis dieser Ursachen für die Wahl verfassungswidriger Parteien, aber auch der zentralen Mittel zum Vertrauensaufbau als Grundlage einer Strategie der Demokratieförderung. Drei Leitlinien können dabei helfen:
(1) Menschen wenden sich dann von der Demokratie ab, wenn sie sich zu wenig oder nicht gesehen und beachtet fühlen. Sie wollen als Subjekte ihrer selbst adressiert werden und nicht Objekt intransparenter Entscheidungen sein.
(2) Der demokratischen Politik und Staatlichkeit muss Problemlösungskompetenz in zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen zugetraut werden.
(3) Entscheidungen müssen im Sinne einer inhaltlichen Führung allgemeinverständlich und in der Breite kommuniziert werden.
Verbote können eingebettet in eine kluge und nachhaltige politische Strategie anhand der drei Leitplanken ein Mittel der Notwehr sein und somit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verteidigen, indem sie die Machtübergabe an ihre Feinde zumindest vorübergehend verhindern. So tragen sie zum Schutz bei, können den Schutz allein aber nicht garantieren. Aktuell findet diese politisch strategische Einbettung eines möglichen AfD Verbots allerdings zu wenig Beachtung. Was soll nach einem Verbot erfolgen? Wer adressiert wie und womit diejenigen, die heute der AfD zugeneigt sind? Wie kann Vertrauen in demokratische Parteien zurückgewonnen werden und was müssen sie dazu ändern? Ohne eine selbstkritische Suche nach konstruktiven Antworten auf diese Fragen verkommt die Verbotsforderung selbst zur populistischen Parole.
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