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»Klarnamenpflicht im Internet?«

NEIN, denn eine offene Gesellschaft braucht keine einschränkenden Vorgaben.

Ein Wiedergänger der Debatte um die Nutzung der sozialen Medien ist die Forderung nach einer Klarnamenpflicht. Sie wird derzeit befeuert durch die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes mit teils gravierenden Folgen für die Opfer. Abgesehen von der Frage nach Strafbarkeitslücken, und der Verfolgung derartiger Handlungen, steht natürlich gleichzeitig die Frage der Prävention im Raum. Denn allein die Schaffung von Straftatbeständen führt jenseits der generalpräventiven Wirkung zu einer vollständigen Vermeidung von Rechtsverletzungen. Zudem führt die missbräuchliche Nutzung des Internets auch unterhalb der Schwelle einer evidenten Strafbarkeit oder zumindest einer Eingriffsintensität, welche einer Strafbarkeit gleichgestellt werden sollte, zu einer negativen Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch Verbreitung sogenannter alternativer Fakten, Verschwörungstheorien, demokratie- und rechtsstaatsgefährdender Narrative und weiterer Formen der digitalen Desinformation. Dies führt zu der Forderung, Meinungs- und Debattenbeiträge nur mit »offenem Visier«, so Bundeskanzler Merz, zuzulassen.

Intransparenz für den Demokratieerhalt

Kurioserweise werden die Forderungen nach einer dadurch zu erreichenden »Waffengleichheit«, nicht selten von denjenigen formuliert, die staatliche Machtinstrumente steuern oder zumindest unmittelbaren Einfluss auf Entscheidungsprozesse staatlicher Organe haben. Sie werden somit aus einer Position der Stärke heraus formuliert. Das eigentliche Problem dieser wohlfeilen Forderung ist, dass sie, bezogen auf die Bekämpfung des Missbrauchs der Freiheiten des Internets im Allgemeinen und sozialer Medien im Besonderen, einem Scheinriesen gleicht. Denn so bestechend diese Forderung in der ersten Näherung wirkt, bei genauerer Betrachtung wäre ihre Realisierung ein Pyrrhussieg, wenn nicht sogar der Totengräber der Prinzipien, die damit geschützt und bewahrt werden sollen.

Unser Rechtsstaat und seine freiheitlichen-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung sind kein Naturgesetz. Sie bieten daher auch keine Ewigkeitsgarantie gegen den Abbau der Meinungsfeiheit und der Sanktionierung »missliebiger« Meinungen. Man muss für den Beweis dieser Annahmen nicht auf die USA verweisen – auch wenn das bedauerlicherweise nahe läge. Allein die Situation der Einschränkung der individuellen und kollektiven Meinungsäußerung in einzelnen Staaten der EU zeigen, dass die »Zivilisationsschicht« zum Schutz dieser essentiellen Grundrechte dünn ist. In nur wenigen Jahren können gut etablierte Schutzgarantien effektiv und nachhaltig geschwächt oder gar abgeschafft werden. Schaffen wir nunmehr die Anonymität im Netz ab, reißen wir gleichsam einer der wirksamsten Sicherungen gegen solche Entwicklungen ohne Not ein. Denn die Folgen der Abschaffung des Schutzes der Identität durch Anonymität sind unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung nicht revidierbar. Was einmal öffentlich ist, bleibt öffentlich. Wer einmal identifiziert wurde, bleibt identifiziert.

»Wir müssen das Recht auf anonyme Meinungsäußerung hochhalten.«

Psychologisch und tatsächlich führt eine Klarnamenpflicht nicht zu einer Förderung einer pluralistischen Auseinandersetzung, sondern im Zweifel sogar zu einer Verminderung von Beiträgen gerade in emotional geführten, gesellschaftlichen Debatten. Denn es sind nicht nur staatliche Stellen, die Druck auf diejenigen ausüben können, die sich an legitimen öffentlichen Diskursen beteiligen. Nicht selten schwappen die Reaktionen auf das digitale Engagement von Whistleblower*innen, Bürger*innen oder Aktivist*innen gegen unfaire Arbeitsbedingungen, Rechtsradikale in ihren Kommunen oder gegen die Zerstörung unseres Klimas in deren analoges, reales Leben. Die Debatten um bedrohte Bürgermeister*innen oder die öffentliche Hysterie gegen »Klimakleber« sind Beispiele hierfür.

Es braucht eben nicht unbedingt staatliche Repression, um Meinungsäußerungen, wenn sie unter Klarnamen erfolgen müssen, zu verhindern. Allein eine (befürchtete) Ächtung und Stigmatisierung im beruflichen, gesellschaftlichen oder familiären Umfeld oder existenzielle wirtschaftliche Sanktionen, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, sind Hinderungsgründe, die Meinung »mit offenem Visier« kundzutun. Wollen wir diese Debattenbeiträge nicht verlieren, müssen wir das Recht auf anonyme Meinungsäußerung hochhalten, auch um den Preis dafür mit unliebsamen Auffassungen konfrontiert zu werden.

Kein prophylaktischer Schutz

Aus ebendiesen Gründen enthält das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit keine Beschränkung auf das Recht, seine Meinung nur unter bürgerlichen Namen veröffentlichen zu dürfen. Das zeigt auch das Recht auf Quellenschutz als einer der Eckpfeiler einer freien Presse.

Selbstverständlich ist dieser Anspruch nicht unbegrenzt. Werden Rechte und Interessen Dritter verletzt, muss auch die Meinungsfreiheit in ihre Schranke verwiesen werden. Allerdings reaktiv und nicht proaktiv. Ein prophylaktischer Schutz gegen Hetze durch die Abschreckung der fehlenden Anonymität sollte mit unserem Werteverständnis einer verfassungsrechtlich geschützten Meinungs­freiheit nicht in Einklang gebracht werden.

Übrigens: Der bedeutendste deutsche Sozialdemokrat und Bundeskanzler ist den Meisten nur unter seinem Aliasnamen bekannt. Willy Brandts bürgerlicher Namen war Herbert Ernst Karl Frahm. Eine Klarnamenpflicht würde ihn heute von der Teilnahme am digitalen Diskurs ausschließen.

Aber was sagt man nun den Opfern von Deepfakes, Revengeporn, Verleumdung, Hetze und Nachstellung in den sozialen Medien? Gesellschaft und Staat müssen aktiv werden. Das beginnt mit Prävention und Aufklärung in Schule, Ausbildung und Fortbildung, geht über eine Stärkung von Verbraucher- und Datenschutz­institutionen sowie der Gewährleistung wirksamer und barrierearmer zivilrechtlicher Sanktionsinstrumente für die Betroffenen und endet bei deutlich besser ausgestatteten Straf- und Vollzugsbehörden sowie der Anpassung der bestehenden (Straf-)Rechtslage. Auch damit gibt es keinen absoluten Schutz. Den erreicht man allerdings mit einer Klarnamenpflicht ebenfalls nicht.

(Es handelt sich hier um einen privaten Meinungsbeitrag.)

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