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Nachschlag: Der Staat sind wir!

Lähmende Bürokratie, endlose Genehmigungsverfahren, mangelnde Digitalisierung und wann ist die Bahn schon mal pünktlich? Überall und jederzeit wird »von oben« in unser tägliches Leben hinein regiert, werden wir kontrolliert. Weil uns mißtraut wird, trauen auch wir dem Staat nicht. Staatsversagen geht einher mit Staatsverzagen. Aggression entlädt sich gegenüber Staatsbediensteten und Staatsrepräsentanten. Aber muss nicht eben dieser Staat alles, aber auch alles für uns tun: gute Schulen unterhalten, sichere Straßen und Brücken ebenso, die Renten absichern und die Krankenhäuser? Die Polizei soll uns schützen. Und die Bundeswehr auch: jetzt erst recht! Das können wir als Steuerzahler wohl erwarten. Staatsverschuldung muss sein, denn der Staat steht in unserer Schuld. Sind wir der Staat?

Der Staat im Kaiserreich schützte die Obrigkeit, Demokraten mussten ihm misstrauen.

Das Misstrauen ist ebenso groß wie die Erwartungshaltung. Beides ist tief im speziell deutschen sozialdemokratischen Staatsverständnis verankert. Mit welchem Staat sahen sich Sozialdemokraten und Gewerkschafter im deutschen Kaiserreich konfrontiert? Es war ein Staat, der sich selbst als »Rechtsstaat« bezeichnete. Und heute noch wird dieser Rechtsstaat als Pendant zum angelsächsischen »Rule of Law« angesehen. Doch während mit der »Rule of Law« der königlichen Obrigkeit das Recht des Parlaments zur Selbstbestimmung abgetrotzt wurde, gewährten Kaiser und Kanzler den Rechtsstaat von oben herab, wurden im Namen dieses »Rechtsstaats« die Sozialisten und Gewerkschafter verfolgt, ihre Versammlungen auf der Basis der polizeilichen Generalklausel untersagt, geschah Unrecht im Namen des Rechts. Dieser Staat schützte und stützte die Obrigkeit. Demokraten mussten ihm misstrauen.

Und auch gegenüber dem zweiten deutschen Staat, der Weimarer Republik, demokratisch verfasst wie sie war, galt mangelndes Vertrauen. Viele seiner Bediensteten hatten noch das Selbstverständnis der autoritären Kaiserzeit als Leitbild: Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst. Um sie einzuhegen, mussten Gesetze und Verordnungen möglichst präzise sein. Handlungsspielräume durch Generalklauseln mussten ihnen verwehrt werden. Das Enumerationsprinzip wurde zum bestimmenden Duktus: Paragraphen, Absätze, Ziffern, Spiegelstriche. Sozialdemokraten hatten Mehrheiten in Parlamenten, nicht in den Verwaltungen, den Gerichten, beim Militär. Sie repräsentierten den neuen, demokratischen Staat, die Staatsmacht hatten sie vollumfänglich nicht.

Die »althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums«, die sich noch heute im Grundgesetz finden, hatten die Ausrufung der Republik überdauert, schließlich gab es den Rechtsstaat seit über 50 Jahren und hatten die Beamten nicht eben diesem stets und ständig gedient? So entstand eine strukturelle Schieflage zwischen den Erwartungen an den neuen, demokratischen Staat und seinen neuen, parlamentarisch definierten Regeln und deren Umsetzung und Interpretation in Verwaltung und Rechtsprechung. Neues Vertrauen in den Staat entstand so nicht.

Pervertiertes Recht im NS-Staat

Es folgte der größte Unrechtsstaat der deutschen, wenn nicht der Menschheitsgeschichte. Der NS-Staat perfektionierte das regelbasierte Unrecht. Kein deutscher Staat war furchteinflößender. Das Recht wurde pervertiert. Gesetzgeberischer Tiefpunkt waren die Rassengesetze, auf deren Grundlage Verschleppung, Vertreibung und systematische Ermordung der Juden möglich wurden. Lange hielt sich die rechtspositivistische Formel: »Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein.« Kein Richter, kein Staatsanwalt aus jener Zeit musste sich jemals für ein Urteil, eine Anklage vor einem deutschen Gericht rechtfertigen. Die Befreiung von diesem Staat vollumfänglich anzunehmen, dazu bedurfte es der Rede eines Bundespräsidenten zum 8. Mai, die hielt lange 40 Jahre nach Kriegsende Richard von Weizsäcker. Die Rolle der Justiz zu verstehen, Verfolgung von Tätern aktiv zu organisieren, dafür hatte es einen engagierten hessischen Generalstaatsanwalt gebraucht – Fritz Bauer, im Amt 1956 bis 1968.

Die Besatzungsmächte, die die Staatsbildungen nach 1945 ermöglichten, misstrauten dem deutschen Volk.

Doch zunächst entstanden auf deutschem Boden nahezu parallel zwei deutsche Staaten, die BRD und die DDR. Getrennt, aber vereint darin, dass ein demokratischer Neubeginn nicht dadurch initiiert wurde, dass das Volk selbst zum Verfassungsgeber wurde. Denn diejenigen, die diese Staatsbildungen ermöglichten, die Besatzungsmächte, misstrauten dem deutschen Volk. Sie mandatierten Kommissionen und Konferenzen und neu konstituierte Parlamente mit der Aufgabe, eine demokratisch legitimierte Staatlichkeit zu organisieren und mit einem Regelwerk zu versehen. Musikalisch klangen die Hymnen ähnlich. Textlich lagen sie weit auseinander. Bemerkenswert: Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland stellte geschichtliche Kontinuität von Staat und Nation auch dadurch her, dass die inkriminierte erste Strophe nicht gesungen werden durfte.

Während die DDR zentralstaatlich aufgebaut wurde, entstand mit der Bundesrepublik ein föderales Staatswesen, in dem die Länder eine eigene Staatlichkeit haben und in dem Kommunen eigenständige Rechte und Aufgaben von Selbst- und staatlicher Verwaltung übernahmen, geprägt jeweils durch Maßgaben der Besatzungsmächte und deren Vorstellung von kommunaler Praxis. Durch die Zwangsvereinigung von KPD und SPD und die verpflichtende Bildung von Einheitslisten bei Wahlen wurde die DDR faktisch zum SED-Staat. Bürger*innen wurden systematisch kontrolliert und bespitzelt und gleichzeitig umfassend von der Wiege bis zur Bahre versorgt. Misstrauen und Anspruchshaltung waren in diesem Staat die zwei Seiten der gleichen Medaille.

In der Bundesrepublik war Leitlinie das Postulat des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Dessen Realität erfuhren die Staatsbürger*innen auf unterschiedliche Art und Weise und verschiedenen Ebenen. CDU/CSU wie die SPD stellten den Auf- und Ausbau des Sozialstaats in den Mittelpunkt. Eine umfassende Gesetzgebung entstand, deren Vollzug sich auf die unterschiedlichen Ebenen der Staatlichkeit verteilte. Der Schutzgedanke stand im Vordergrund gesetzgeberischer Initiativen und deckte das gesamte Alphabet von A bis Z ab: von Arbeitsschutz bis Zivilschutz.

Die Kehrseite dieses paternalistischen Staates war dessen Intervention in die Alltäglichkeit, zunehmende Regelungsdichte und Spezialisierung: Spezialbehörden und Ämter auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verfügen über komplexe Zuständigkeiten, deren demokratische Kontrolle äußerst schwierig ist. Besondere Gerichtswege wurden eröffnet – neben der Allgemeinen und Verfassungsgerichtsbarkeit die Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte – und intensiv genutzt: der Rechtswegestaat entstand. Die Verästelung von Spezialgesetzen wurde zunehmend undurchschaubar. Neben dem Sozialgesetzbuch I bis XIV existieren noch vierzehn weitere Sozialgesetze. Der Rechtsstaat wird zum Staat der Rechte. Die Anspruchshaltung wird verstärkt. Das »In-die-Pflicht-Nehmen« tritt in den Hintergrund.

Der Staat wird sozial umgedeutet. »Die Schwachen brauchen einen starken Staat.« So lautet eine sozialdemokratische Formel. »Nur die Reichen können sich einen schwachen Staat leisten.« Aber wer will »schwach« sein? Wer soll »schwach« bleiben, damit für ihn und sie weiter Politik gemacht werden kann? War nicht das sozialdemokratische Aufstieg-durch-Bildung-Versprechen fundamental für die soziale und ökonomische Ertüchtigung der Menschen? Der Sozialstaat der Spiegelstriche vermittelt keinen emanzipatorischen Anspruch. Vielmehr misstraut er sowohl einem angemessenen staatlichen Handeln wie auch dem Selbstbewusstsein der Bürger*innen.

Wer nicht will, dass der Staat in die Hände autoritärer Kräfte fällt, wer verhindern will, dass der Staat sich den digitalen Superkapitalisten unterordnet, der muss die gegenwärtigen Strukturen allesamt auf den Prüfstand stellen oder auch: vom Kopf auf die Füße. Die Füße sind bekanntlich unten und da findet Kommunalpolitik statt. Da erleben die meisten Menschen, ob der Zusammenhalt funktioniert und ihr Leben in persönlicher Freiheit eigenes Glück ermöglicht. Da ist umfassende Partizipation möglich und erlebbar. Aber gerade diese Ebene staatlichen Handelns hat auf der Ebene des Bundesstaates den geringsten Einfluss. Das gilt auch für deren Repräsentanz in den Führungsgremien der politischen Parteien. Die kommunalen Gesichter prägen das Bild vor Ort. Eine prägende Stimme haben sie nicht. Auch nicht in der SPD, deren größte Stärke doch ihre breite Verankerung auf der kommunalen Ebene ist, die von der Lebenserfahrung zigtausender Mandatsträger*innen lebt.

»Vertrauen wächst von unten nach oben. Oder es wird unten zerstört, weil oben niemand hinsieht, zuhört und zupackt.«

Was geschieht, wenn »die da oben« meine Stimme nicht hören, meine Probleme nicht sehen? Dann wende ich mich ab. Dann gehe ich nicht wählen oder wähle den populistischen Protest. Vertrauensbildung fängt in den Kommunen an. Die Wahrnehmung eines positiven oder negativen Staatsbildes ebenso. Gesetzliche Überregulierung behindert kommunale Kreativität. Formale und materielle Gestaltungsfreiheit wären zukunftsweisend. Ein Beispiel: Wenn zu teure Mieten ein Thema sind, das Millionen Menschen bewegt und das auch ganz wesentlich mit zur Ablehnung eines humanen Umgangs mit Flüchtigen beiträgt, dann sind die Kommunen gefordert. Dort wird das Bauland zur Verfügung gestellt oder eben nicht. Dort agieren kommunale, genossenschaftliche und private Wohnungsbauunternehmen oder eben nicht, weil auch viel zu viele sozialdemokratische Mandatsträger »ihre« Gesellschaften privatisiert haben. Dort könnte sicheres und klimafreundliches Wohnen organisiert, könnte Eigentum geschaffen, der soziale Zusammenhalt gefördert werden. Wo leben wir denn? In Städten und Gemeinden, in Quartieren und Kiezen, in der Mietwohnung, im Reihenhaus oder Eigenheim. Wo und wie erfahren wir, ob der Staat in meinem, in unserem Sinne funktioniert? Ebendort.

Vertrauen wächst von unten nach oben. Oder es wird unten zerstört, weil oben niemand hinsieht, zuhört und zupackt. Und damit fällt das ganze demokratische Prinzip. Regeln können von denen am besten auf ihre Sinnhaftigkeit eingeschätzt werden, die nach ihnen leben, die mit ihnen auf der kommunalen Ebene täglich umgehen müssen. Wer das Leben der arbeitenden Menschen besser machen will, wie es das sozialdemokratische Versprechen ausdrückt, hat dies zu berücksichtigen und zwar bei bei jedweder Rechts- und Regelsetzung.

Wer Vertrauen in den Staat neu gewinnen will, muss mit der Investition von Vertrauen in die Gesellschaft beginnen. Der muss verhindern, dass sich Menschen politisch enteignet fühlen. Der muss es ihnen vielmehr ermöglichen, sich den Staat anzueignen. Damit er der ihre wird und bleibt.

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