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picture alliance / photothek | Thomas Imo

Unteilbares Völkerrecht braucht neue Koalitionen Ordnung schaffen

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Heute ist oft von der Erosion der internationalen Rechtsordnung die Rede, manche sprechen gar von ihrem Niedergang. Doch herrschte jemals Ordnung in der Welt? Die Antwort ist ernüchternd: Nein. Wenn von der »Weltunordnung« die Rede ist, offenbart das vor allem die Perspektive privilegierter Gesellschaften, die Jahrzehnte in Sicherheit lebten. Viele Menschen im Globalen Süden haben immer Krieg und Unterdrückung erfahren.

Das Völkerrecht stellte nie ein neutrales, über den politischen Interessen schwebendes Regelwerk dar. Schon im 19. Jahrhundert diente es europäischen Mächten zur Legitimation kolonialer Herrschaft. Ambivalenzen prägten auch die Nachkriegszeit und die Gründung der Vereinten Nationen 1945. Während die Charta den Weltfrieden beschwor, zementierten die Vetorechte der Großmächte im UN-Sicherheitsrat eine Hierarchie, die geopolitische Interessen oft über universelle Prinzipien stellt.

Trotz ihres Bekenntnisses zu universellen Menschenrechten sicherten auch die westlichen Mächte ihre Interessen in der Nachkriegszeit durch brutale Kolonialkriege und die Niederschlagung kolonialer Freiheitsbewegungen. Diese historischen Doppelstandards zeigten sich im Kalten Krieg deutlich in gewaltsamen Interventionen im »Globalen Süden« etwa im Iran 1953, in Guatemala 1956, im Kongo 1961 und in Chile 1973, bei denen Machtansprüche und der ungebrochene Zugriff auf natürliche Ressourcen schwerer wogen als die proklamierten demokratischen Werte.

»Das oft beklagte Durchsetzungsdefizit ist systemimmanent.«

Das oft beklagte Durchsetzungsdefizit ist systemimmanent, da die Wirksamkeit mangels überstaatlicher Zwangsgewalt stets vom politischen Willen vieler Ak­teure abhängt. Nach dem Kalten Krieg keimte kurzzeitig die Hoffnung auf eine umfassende Konstitutionalisierung der Weltpolitik nach liberal-westlichen Standards auf. Doch diese Illusion wurde nicht zuletzt durch die Ereignisse nach dem 11. September 2001, die völkerrechtswidrigen Interventionen der USA im Irak und das weltweite Foltersystem der USA jäh beendet.

Die Erosion und Krise der Glaubwürdigkeit

Neu ist jedoch zum einen die Wucht, mit der das Völkerrecht heute angegriffen wird. Die zweite Trump-Administration folgt einem Kurs des »Neandertaler-Realismus« (New York Times), in welchem das Recht des Stärkeren zunehmend zur offenen Doktrin wird. Die gewaltsame Entführung Maduros am 3. Januar 2026 stellte unabhängig von der menschenrechtlichen Verurteilung des venezolanischen Regimes eine fundamentale Verletzung des Gewaltverbots und der staatlichen Souveränität dar. Sie hebelt die diplomatische Immunität von Staatsoberhäuptern und die völkerrechtliche Gleichheit der Staaten aus.

Parallel dazu hat die Eskalation im Iran eine neue Stufe erreicht. Die massiven Militärschläge der USA und Israels gegen die iranische Infrastruktur werden von Völkerrechtlern nahezu einhellig als rechtswidrig eingestuft. Ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates fehlt jede Grundlage für eine Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Es handelt sich vielmehr um eine gefährliche Ausdehnung der »präventiven Selbstverteidigung«, die – einmal als Norm akzeptiert – jedem Staat Tür und Tor für willkürliche Militärschläge öffnet.

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Die Zerstörung von Gaza und vieler Menschenleben stellt die internationale Gemeinschaft ebenfalls vor eine Zerreißprobe. Südafrikas Genozid-Klage 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) – immerhin ein historischer Gebrauch des Völkerrechts durch einen wichtigen Staat des Globalen Südens – dokumentiert systematische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Zusammen mit den Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) führte dies immerhin dazu, dass die beiden wichtigsten Weltgerichte sich deutlich gegen die Völkerrechtsverstöße Israels artikulierten. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bricht nicht nur das Gewaltverbot, sondern durch den gezielten Beschuss ziviler Infrastruktur und dokumentierte Gräueltaten werden massive Kriegsverbrechen begangen. Dass Russland sein Veto nutzt, um rechtliche Konsequenzen zu blockieren, verdeutlicht die strukturelle Lähmung der UN-Hauptorgane.

»Berlin agiert offen mit Doppelstandards, die als solche von der gesamten Welt zur Kenntnis genommen werden.«

Neu ist außerdem die geopolitische Konstellation, in der sich die europäischen Staaten, insbesondere Deutschland, befinden und ihre Haltung definieren müssen. China wurde zur Weltwirtschaftsmacht, regionale Mächte wie Brasilien, Südafrika, die Türkei und Indonesien kooperieren nicht mehr ausschließlich mit dem Westen. In dieser wegweisenden Situation agiert Berlin offen mit Doppelstandards, die als solche auf der gesamten Welt zur Kenntnis genommen werden. Während die Bundesregierung zu Recht den russischen Bruch des Völkerrechts verurteilt, fällt die Reaktion auf das Vorgehen der USA und Israels auffallend schwach aus. Friedrich Merz schloss im Februar 2025 eine Verhaftung des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu aus, obwohl gegen diesen seit November 2024 ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, den Deutschland als Mitgliedstaat umsetzen müsste. Merz milderte zudem die Entführung Maduros als »komplex« ab und vermied Kritik an den USA.

Doch Völkerrecht ist unteilbar: Wer das Recht auf präventive Selbstverteidigung bei Partnern wie Israel oder den USA klaglos akzeptiert, verliert die moralische und juristische Autorität, dasselbe Verhalten bei Gegnern wie Russland oder China glaubwürdig zu kritisieren. Wenn Deutschland im IGH-Verfahren gegen Israel intervenierte, um den Genozid-Vorwurf pauschal abzuwehren, ohne die drastische humanitäre Lage völkerrechtlich ebenso konsequent zu adressieren wie in der Ukraine, nährt dies die Kritik von Staaten im Globalen Süden, dass Menschenrechte und Völkerrecht nur dann zählen, wenn sie westlichen Interessen dienen. Diese selektive Empörung untergräbt das Fundament der Ordnung genauso wie der eigentliche Rechtsbruch, da sie das Recht selbst als Instrument diskreditiert.

Stand der Menschenrechte

Das Völkerrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten dennoch zu einer dynamischen Materie entwickelt: Prozesse gegen Staatschefs oder Konzerne wie Shell schrauben die Erwartungen an die Justiz hoch. Doch die Ernüchterung folgt oft auf dem Fuße: Weder lassen sich durch Urteile und Haftbefehle laufende Kriege sofort beenden, noch fossile Industrien über Nacht transformieren. Wie im nationalen Recht kommen Ermittlungen oft zu spät, und die Justiz agiert angesichts von Blockaden durch Großmächte zu selektiv.

»Überlebende wandeln sich von Objekten staatlicher Gewalt zu prozessualen Subjekten und politischen Akteur:innen.«

Dennoch markieren die Entwicklungen der letzten 30 Jahre eine erhebliche Verbesserung. Über das Weltrechtsprinzip erhalten Betroffene schwerster Verbrechen erstmals eine Bühne in Drittstaaten. In den Koblenzer Syrien-Prozessen (2020–2022) zeigte sich eindrücklich, wie sich Überlebende von Objekten staatlicher Gewalt zu prozessualen Subjekten und politischen Akteur:innen wandelten, die neben Gerechtigkeit auch ihre Würde zurückforderten. Dieser Geist hat mittlerweile auch die Weltwirtschaft erreicht. Betroffene von Fabrikkatastrophen wie im pakistanischen Karachi (2012) erhielten erstmals Gehör vor Gerichten in den Sitzstaaten der Mutterkonzerne, was die rechtliche Architektur des Kapitals und das Schweigen über ausbeuterische Lieferketten zunehmend aufbricht.

Diese Kämpfe um Rechenschaftspflicht (accountability) ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Rechtsgebiete. Im klassischen Völkerstrafrecht bleibt die Frage, ob individuelle Urteile gegen einzelne Generäle oder Staatsmänner ausreichen, um die tief verwurzelten staatlichen Gewaltapparate in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Parallel dazu dominiert im Wirtschaftsrecht der »Code des Kapitals« (Katharina Pistor), der Eigentumsrechte systematisch über Menschenrechte stellt. Doch neue Rahmenbedingungen, wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zwingen Gerichte nun dazu, über nationale Grenzen hinaus auf die globalen Pflichten mächtiger Entitäten zu blicken und ökonomische Macht mit rechtlicher Verantwortung zu koppeln.

Den radikalsten Wandel erlebt derzeit jedoch das Klimarecht: Während der Klimaschutz lange Zeit als nachrangig galt, adressiert die Justiz heute die Zerstörung der Biosphäre als fundamentales Verbrechen gegen künftige Generationen. Bedeutende Meilensteine der jüngsten Zeit sind die Einstufung des IGH und des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Klimaschutz als ius cogens – als zwingendes, universell gültiges Völkerrecht, vergleichbar mit dem Folterverbot.

Die entscheidenden Impulse kommen oft aus dem Globalen Süden und der Zivilgesellschaft.

Die entscheidenden Impulse für diesen Wandel kommen oft aus dem Globalen Süden und von zivilgesellschaftlichen Netzwerken. Ob indische NGOs, die ein Recht auf Nahrung erstritten, oder Inselstaaten wie Vanuatu, die den IGH zur Klärung der Klimapflichten drängten – es hat sich eine Globalisierung von unten herausgebildet. Diese sozialen Bewegungen nutzen das Recht als Werkzeug, um die Schattenseiten der Globalisierung offenzulegen und den neoliberalen Mythos der Selbstregulierung des Marktes zu entzaubern.

Zwar bleibt die Selektivität der Justiz ein strukturelles Problem, doch die Entwicklungen zeigen: Es lohnt sich zu kämpfen. Die neueren justiziellen Praxen bieten die Möglichkeit, selbst mächtigste Staatschefs oder Konzerne in gewisse Schranken zu verweisen. Ihr Handeln bleibt nicht mehr gänzlich ohne Konsequenzen. Das Recht wird so zu einem unverzichtbaren Schutzwall gegen die Willkür der Gegenwart.

Wohin steuert das Völkerrecht?

Trotz aller Krisen wäre eine Welt ohne die UN-Institutionen deutlich schlechter. Die Generalversammlung hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sie eine Plattform für die internationale Gemeinschaft sein kann, wenn der Sicherheitsrat blockiert ist. Sie bot kleineren Staaten, NGOs und Betroffenen eine Bühne ihre Anliegen in der Sprache und in der Form des Rechts voranzutreiben.

In einer Ära globaler Umbrüche gilt es, den Kernbestand des Völkerrechts – über Verbote der Aggression, des Völkermords und der Folter bis hin zum Selbstbestimmungsrecht – nicht nur als formale Normen zu verwalten, sondern entschlossen zu verteidigen. Diese Prinzipien bilden das letzte Bollwerk gegen eine Rückkehr zum »Recht des Stärkeren«. Doch eine glaubwürdige Verteidigung erfordert neben rhetorischen Bekenntnissen zu einer »regelbasierten Ordnung« die Beseitigung von Doppelstandards. Wenn Deutschland und Europa Menschenrechte nur dort einfordern, wo es bündnispolitisch opportun ist, stellen sie die universelle Geltung dieser Regeln selbst zur Disposition.

Die wirksame Durchsetzung dieser Regeln braucht neue Koalitionen. In einer Welt, in der Europa an Gewicht verliert, liegt die Chance in Allianzen mit dem Globalen Süden – als Partner auf Augenhöhe. Anstatt sich von autoritären Kräften treiben zu lassen, müssen progressive Akteure die internationale Rechtsstaatlichkeit und die Forderung nach einer neuen gerechten Weltwirtschaftsordnung als aktives Gestaltungsinstrument begreifen. Wenn staatliche Politik blockiert bleibt, ist die Zivilgesellschaft gefordert, sich über Grenzen hinweg mit Akteuren in Afrika und Lateinamerika zu solidarisieren. Nur wenn es gelingt, das Völkerrecht weiter als reales Instrument für soziale und ökologische Gerechtigkeit zu nutzen, bleibt es eine lebendige Kraft, die das Leben aller spürbar verbessern kann.

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