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Noch ein langer Weg für die Geschlechtergleichstellung Prüfstein für die Demokratie

»Lieber gleichberechtigt als später.« – Der alte Spruch der bundesdeutschen Frauenbewegung ist kaum noch zum Lachen, denn die Gleichberechtigung geht nur langsam und zäh voran. Zwar wurde an vielen rechtlichen Gleichstellungsschrauben gedreht – 1918 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht, in den 70er Jahren wurde ein partnerschaftliches Ehemodell eingeführt und Frauen konnten nun unabhängig von der Zustimmung ihres Ehemannes einen Beruf ergreifen sowie ein Bankkonto eröffnen, die EU kippte die diskriminie­renden Leichtlohngruppen, Maßnahmen gegen Gewalt seit den Nullerjahren sollen das Leben von Frauen sicherer machen. Ddoch nach wie vor sind Frauen in allen Bereichen des Lebens benachteiligt undwerden ungerecht behandelt. Deutschland gehört im Global Gender Gap Report 2025 des World Economic Forum zwar zur globalen Gleichstellungsspitzengruppe und liegt auf Rang 9, fiel aber im Vergleich zu 2023 um 3 Plätze zurück. In vielen gesellschaftlichen Bereichen hält sich Geschlechterungleichheit hartnäckig.

Politische Unterrepräsentation

Trotz der langen Zeit rechtlicher politischer Gleichstellung weist die Bundesrepublik eine Unterrepräsentation von Frauen in politischen Entscheidungsgremien auf – der Frauenanteil im derzeitigen 21. Deutschen Bundestag liegt bei 32,4 Prozent und ist im Vergleich zu 2021 um 3,3 Prozentpunkte gesunken, verursacht durch den höheren Abgeordnetenanteil der AfD, die Frauenquoten ablehnt. In einigen Bundesländern liegt der Gender Gap allerdings noch höher: Stand März 2026 betrug der Frauenanteil im Brandenburger Landtag 28,4 Prozent, jener in Bayern nur 24,6 Prozent. Diese eklatante Unterrepräsentation lässt sich durch die lange Tradition, die den politischen Raum als männlich begreift und die geschlechterkodierte Trennung zwischen öffentlich und privat perpetuiert, erklären. Frauen sind trotz Quotenregelungen nach wie vor Fremde in der Politik. Und in Parteien als Gatekeeper parlamentarischer Repräsentation verhindern Männerbünde oft die regelkonforme Umsetzung von Quotenvorgaben.

Vor allem im Bereich der Arbeit sind Frauen noch immer benachteiligt. Dies liegt daran, dass kapitalistische Gesellschaften die Sorgearbeit externalisieren: Sorge um das Leben, um Gesundheit, um kranke und alte Menschen sowie um Kinder wird tendenziell aus der ökonomischen Wertlogik ausgeschlossen, kaum anerkannt und nicht oder schlecht honoriert. Sie soll vor allem von Frauen unentgeltlich geleistet werden. Diese Vorstellung aus den Anfängen der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts wurde in der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg im Modell des männlichen Familienernährers und der weiblichen Hausfrau und Mutter gesetzlich abgesichert. Noch heute macht das steuerliche Ehegattensplitting die Entscheidung, dass Ehefrauen keiner Erwerbsarbeit nachgehen, gleichsam rational, weil günstiger für das Familieneinkommen.  

Diese geschlechtsspezifische Arbeitsteilung erklärt Erwerbsarbeit von Frauen als Zuarbeit zum männlichen Familienlohn und Frauen aufgrund von Mutterschaft zum Risiko für ein Unternehmen. Das Bild der Frau als Mutter hält sich hartnäckig: Frauen sollten bei der Geburt eines Kindes aus dem Beruf aussteigen – wenn auch nur zeitweilig. Daher ist die Teilzeitarbeitsrate der Frauen mit 48,5 Prozent deutlich höher als die der Männer (12,1 Prozent). Dies führte zur Ungleichbehandlung von Frauen: Frauenlöhne waren geringer, vor allem in Erwerbsarbeitssegmenten, die mit Frauen in Verbindung gebracht werden wie Dienstleistung und im Pflegebereich. Eine weitere Barriere ist die schlechte Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen und öffentlicher Altenversorgung, die eine Betreuungsperson – oft Frauen, heute oftmals Migrantinnen in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen – erforderlich machen.

Diese Konstellationen verschlechtern die Chancen von Frauen auf eine berufliche Karriere. Frauen können in Unternehmen nicht so leicht aufsteigen wie Männer. Besonders deutlich wird die geringere wirtschaftliche Partizipation von Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft: Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren 2022 von den Top-Führungspositionen in der Privatwirtschaft nur 28 Prozent mit Frauen besetzt, mit deutlichen Unterschieden zwischen den westlichen und den östlichen Bundesländern. Bei Letzteren liegt der Frauenanteil einer Berechnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zufolge über 30 Prozent. Frauen in der Bundesrepublik liegen im Global Gender Gap Report 2025 insgesamt nur auf Platz 83 in Bezug auf ökonomische Beteiligung.

Dies resultiert in einer enormen Ungleichheit in der Altersversorgung. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass das durchschnittliche jährliche Alterseinkommen von Frauen bei 21.760 Euro lag, während Männer mit 28.719 Euro ein deutliche höheres Alterseinkommen erzielen. Das Alterseinkommen von Frauen liegt um 24,2 Prozent niedriger als das der Männer. Der geringere Verdienst von Frauen, ihre unterbrochenen Berufslaufbahnen und ihre höhere Teilzeitarbeit verfolgt sie ein Leben lang negativ.

»Männer sind der Meinung, Verfügungsmacht über Frauen in einer Ehe oder Partnerschaft zu haben.«

Erst vergleichsweise spät erkannte der moderne Staat die Sicherheitslücke im privaten Nahbereich an. Die feministische Anti-Gewaltbewegung skandalisierte bereits seit den 70er Jahren, dass der Staat sein Gewaltmonopol in Familie und Partnerschaft – also in als privat erachteten Sphären – nur unzureichend wahrnimmt. In Deutschland trat ein Gewaltschutzgesetz erst 2002 in Kraft. Allerdings sind Frauen ihres Lebens nach wie vor nicht sicher: Im Jahr 2023 gab es 360 Femizide, also Morde an Frauen, weil sie Frauen sind. Fast 188.000 Frauen haben im selben Jahr häusliche Gewalt erfahren und rund 54.000 Frauen eine Sexualstraftat erlebt. Gewalt gegen Frauen ist systemisch. Männer greifen zu Gewalt in Konfliktsituationen, weil sie der Meinung sind, Verfügungsmacht über Frauen in einer Ehe oder Partnerschaft zu haben. Diese Vorstellung war lange Jahre institutionell und gesetzlich abgesichert – in Deutschland bis zur Familienreform 1976, die ein partnerschaftliches Ehemodell etablierte. Abwertende und unterwerfende Frauenbilder werden bis heute kolportiert. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung – so die UNO auf ihrer Konferenz 1973 – doch sie ist mehr, nämlich entmenschlichend und demokratiefeindlich.

Kein Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper

Das Abtreibungsstrafrecht ist noch immer frauenfeindlich und widerspricht den Prinzipien liberaler Rechtsstaatlichkeit, die ein Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper festlegen. Wenn Frauen dieses Recht bei einer Schwangerschaft in Anspruch nehmen, begehen sie – mit wenigen Ausnahmefällen – nach § 218 StGB eine Straftat. Teil des sozialdemokratischen Gleichstellungsschubs der 70er Jahre war eine Reform des Abtreibungsparagraphen. Auch hier zeitigten die Aktivitäten der Frauenbewegungen Erfolge – wenn auch nur partielle: Aufgrund von feministischen Protesten mit dem Slogan »Mein Bauch gehört mir« und nach einer Aktion in der Illustrierten Stern, wo 1971 Frauen bekannten »Ich habe abgetrieben«, verabschiedete der Bundestag 1974 die Fristenlösung, also den straffreien Abbruch in den ersten 12 Wochen. Im Kontext der deutschen Wiedervereinigung 1990, wo die Chance der Abschaffung des Straftatbestands bestanden hätte – in der DDR war Abtreibung straffrei –, wurde das Gesetz aber verschärft. Frauen müssen sich seither vor einem Abbruch beraten lassen und eine dreitägige Bedenkfrist einhalten. Frauen werden in diesem Prozess entmündigt, denn ihnen wird die Fähigkeit, allein über ihren Körper entscheiden zu können, abgesprochen.

Rechtsautoritäre Parteien wie die AfD gründen ihre dünne Ideologie auf Ungleichheit – Menschen seien biologisch, also natürlich ungleich. Die aufgeregte Anti-Gender-Polemik der AfD, die sich auf geschlechterinklusive Sprache, auf das Gleichstellungsprinzip Gender Mainstreaming ebenso bezieht wie auf Trans*Personen, will am Beispiel der Geschlechterungleichheit ihr metapolitisches Projekt der Beeinflussung des Common Sense realisieren. Aber mehr: Geschlechterungleichheit ist unmittelbar mit Entdemokratisierung verbunden. Solange es den liberal-demokratischen Institutionen nicht gelingt, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, bietet die Ungleichheit zwischen Geschlechtern ein stetes Einfallstor für rechtsautoritäre Ideologien und für Prozesse des Demokratieabbaus.

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