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Für patientennahe, qualitätsorientierte und effiziente Gesundheitsversorgung auch in Zukunft Reformen in allen Bereichen

Unser Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen: Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter. Dies wird tendenziell zu einem Mehrbedarf an medizinischer Versorgung führen. Aufgrund des demografischen Wandels fehlt es gleichzeitig an entsprechendem Fachkräftenachwuchs auch in den medizinischen Berufen.

Es gilt, vor diesem Hintergrund des demografischen Wandels, der sozioökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen und auch vor dem Hintergrund stetigen Fortschritts in der Medizin unser Gesundheitssystem mittel- und langfristig zu stabilisieren, die Qualität der Versorgung zu erhöhen und die Finanzierbarkeit auch für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Deshalb reformieren wir jetzt das Gesundheitssystem in allen Bereichen, passen die Strukturen den gewandelten Herausforderungen an, beugen Kapazitätsproblemen mit gezielten Maßnahmen vor und schaffen die Voraussetzungen dafür, die vorhandenen Kapazitäten effektiver zu nutzen. Denn wir wollen auch in Zukunft ein Gesundheitssystem, das patientenfreundlich, qualitätsorientiert, effizient und zeitgemäß eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in ganz Deutschland sicherstellt – insbesondere auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Krankenhausreform

Zahlreiche Krankenhäuser in Deutschland befinden sich derzeit in einer angespannten wirtschaftlichen Situation. Ohne eine weitreichende Reform würde sich die Situation der Häuser voraussichtlich weiter verschärfen, was sie zu einem der wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben dieser Legislatur macht.

Im Mai 2022 wurde die »Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung« eingerichtet, die insbesondere Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen sollte. Anfang Dezember 2022 hat die Regierungskommission ihre Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgestellt. Diese wurde im Zeitraum von Januar bis Juli 2023 im Rahmen einer »Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform« gemeinsam mit den Ländern und Koalitionsfraktionen zu einem umfassenden Eckpunktepapier weiterentwickelt.

Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Mai vom Kabinett beschlossen wurde. Zentrale Ziele der Reform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, die Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.

Bundeseinheitliche Qualitätskriterien als Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität.

Damit in Deutschland auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet werden kann, sollen künftig alle Leistungen der Krankenhausbehandlung in Leistungsgruppen eingeteilt werden, für die jeweils bundeseinheitliche Qualitätskrite-rien als Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden. Vorgesehen ist, dass Leistungsgruppen den Krankenhäusern durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen werden können, wenn sie die jeweils geltenden Qualitätskriterien erfüllen.

Vorhaltevergütung und sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen

Neben der Steigerung der Behandlungsqualität ist die geplante Einführung einer Vorhaltevergütung zentraler Bestandteil der Reform – damit soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Die Vorhaltevergütung sollen Krankenhäuser für die Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Länder zugewiesen wurden.

Zudem sollen künftig sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (»Level-1i-Krankenhäuser«) eine zentrale Rolle auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung übernehmen. Sie sollen stationäre Leistungen wohnortnah sowohl mit ambulanten als auch mit pflegerischen Leistungen verbinden. Hiervon können insbesondere Krankenhäuser profitieren, deren Fortbestand aufgrund des geringen stationären Versorgungsbedarfs in der Region nicht gesichert ist, indem deren Leistungsangebot sektorübergreifend an dem jeweiligen Bedarf an stationären, ambulanten oder pflegerischen Leistungen ausgerichtet wird.

Geplant ist zudem, einen zielgenauen Transformationsfonds aufzusetzen sowie die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser zu verbessern, indem eine vollständige und frühzeitige Tarifrefinanzierung für alle Beschäftigtengruppen erfolgt und bei der Vereinbarung der Landesbasisfallwerte der volle Orientierungswert angewendet wird. Für bestimmte Bereiche wie die Pädiatrie, die Geburtshilfe oder die Intensivmedizin sind zudem zusätzliche Mittel vorgesehen. Auch für ländliche Krankenhäuser, Notaufnahmen und Universitätskliniken sieht der Entwurf zusätzliche Mittel vor. Die Belange von ländlichen und strukturschwächeren Räumen werden im Rahmen der Reform besonders berücksichtigt.

Reform der ambulanten Versorgung

Parallel dazu wird mit dem Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) die ambulante Versorgung weiterentwickelt und zielt insbesondere darauf ab, die regionale Versorgung zu stärken, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte zu verbessern und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen.

»Die Attraktivität des Hausarztberufes soll deutlich gesteigert werden.«

Im hausärztlichen Bereich soll die Attraktivität des Hausarztberufes deutlich gesteigert werden. Einerseits werden die Budgetvorgaben für Hausärztinnen und Hausärzte aufgehoben, wodurch künftig alle Hausarztleistungen ohne Kürzungen vollständig vergütet werden. Andererseits soll eine mehrere Quartale umfassende Versorgungspauschale eingeführt werden. Sie ist bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer chronischen Erkrankung ohne hohen Betreuungsbedarf abzurechnen. Betroffene müssen so nicht mehr jedes Quartal allein aus Abrechnungsgründen in die Praxis einbestellt werden. Das schafft freie hausärztliche Kapazitäten für tatsächliche (akut-)medizinische Behandlungsbedarfe. Zudem wird für sogenannte Versorgerpraxen, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten und hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Vorhaltepauschale eingeführt. Sie dient der Finanzierung der Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen und Voraussetzungen.

Damit Gemeinden und Städte die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können, wird es ihnen erleichtert, kommunale Medizinische Versorgungszen­tren zu gründen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sind Reformen der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Insbesondere die Versorgung für Kinder und Jugendliche sowie besonders gefährdeter Patientinnen und Patienten soll verbessert werden. Denn Menschen mit psychischen Erkrankungen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, für deren Bewältigung eine flächendeckende und zielgerichtete, auf die spezifischen Bedürfnisse ausgerichtete Versorgung besonders wichtig ist.

Verbessert wird zunächst der Zugang zur Versorgung. Eine separate Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche behandeln, trägt den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen bei der Suche nach einem Behandlungsplatz Rechnung. Zudem werden Patientinnen und Patienten in den Blick genommen, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Lebensumstände einen erschwerten Zugang zur Versorgung haben: Ein neuer Ermächtigungstatbestand schafft für diese gefährdete Gruppe die Option auf zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge. Damit werden auch hier Hürden bei der Inanspruchnahme abgebaut. Schließlich erfolgt eine deutliche Entbürokratisierung durch Vereinfachungen und Flexibilisierungen sowohl beim Antrag auf Kurzzeittherapie als auch beim Konsiliarbericht.

Mit diesen und weiteren Regelungen wird die ambulante Versorgung der Versicherten bedarfs- und patientengerecht weiterentwickelt und die gesetzliche Krankenversicherung an aktuelle Herausforderungen angepasst.

Arzneimittelversorgung

Zur Verbesserung der Versorgung mit Arzneimitteln wurde in der laufenden Legislaturperiode bereits viel unternommen. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am 27. Juli 2023 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Bestimmungen so verändert, dass Deutschland als Absatzmarkt für Arzneimittel wieder attraktiver wird. Entsprechende Rahmenbedingungen wurden durch die gezielte Schaffung von Anreizen für die Wirkstoffherstellung in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum bei den Ausschreibungen der Rabattverträge und neue Möglichkeiten zur Preisanhebung verbessert. Darüber hinaus ist die nachhaltige Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und die dauerhafte Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimitteln, insbesondere mit Kinderarzneimitteln, Ziel des Gesetzes. Die Regelungen sollen die bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland mit lebenswichtigen Arzneimitteln unter anderem zur Behandlung onkologischer Erkrankungen und bei Antibiotika gewährleisten.

Die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung stärken.

Für die Zukunft sind noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung in der Planung. So sieht ein im Dezember 2023 von der Bundesregierung beschlossenes Strategiepapier umfangreiche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland vor. Gegenstand dieses Strategiepapiers sind unter anderem Anreize zur Ansiedlung von Herstellungsstätten in der EU sowie die Diversifizierung von Lieferketten. Das Medizinforschungsgesetz setzt wesentliche Teile der Pharmastrategie aus dem Bereich des BMG regulatorisch um.

Mit diesem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert werden. Ziel ist es, die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung zu stärken, den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten zu beschleunigen sowie Wachstum und Beschäftigung zu fördern.

Insofern unterstützt Deutschland auch das Ziel der EU, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren und ist bereit, zielführende Initiativen der Europäischen Kommission auch für den Pharmabereich und die Biotechnologie zu evaluieren. Dies geschieht beispielsweise im Rahmen der Critical Medicines Alliance, eine von der Kommission moderierte Initiative, die Mitgliedstaaten, verschiedene Interessenvertreter beziehungsweise Anspruchsberechtigte und die Kommission zusammenbringt, um Schwachstellen in Lieferketten für kritische Arzneimittel und die geeignetsten Maßnahmen und Instrumente zu deren Behebung zu identifizieren.

Stärkere Berücksichtigung der »EU-Produktion«

Bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen für eine strategische Autonomie setzt sich Deutschland unter anderem für eine Änderung und Weiterentwicklung des EU-Vergaberechts ein, beispielweise durch eine stärkere Berücksichtigung der »EU-Produktion« bei öffentlichen Aufträgen. Auch werden weitere Anreize zur Ansiedlung und zum Erhalt von Herstellungsstätten in der EU evaluiert. Dies umfasst unter anderem die Prüfung gezielter Beihilfemaßnahmen für bestimmte Arzneimittel sowie eine Überarbeitung des EU-Beihilferechts. Auch im Rahmen der Überarbeitung der EU-Arzneimittelbasisrechtsakte wird sich das BMG bei der Kommission für angemessene Regelungen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in der EU und zur Behebung von Engpässen durch spezifische Maßnahmen einsetzen.

»Gesundheitspolitik ist ein dynamischer Bereich.«

Die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ist ein fortlaufender Prozess und Gesundheitspolitik ein dynamischer Bereich: Immer wieder gehört das Gesundheitssystem auf den Prüfstand, um angesichts neuer Entwicklungen rechtzeitig durch gezielte Reformen sicherzustellen, dass auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige und effiziente medizinische Versorgung in ganz Deutschland sichergestellt sein wird. Dies trägt zur Wahrung von Lebensqualität, sozialer Teilhabe und Minderung sozialer Ungleichheit bei und hat Einfluss auf Produktivität, Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt auf das wirtschaftliche Wachstum der Gesellschaft. Daher ist und bleibt eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik von zentraler Bedeutung.

(Das Bundesministerium für Gesundheit hat darüber hinaus eine Vielzahl von Vorhaben auf den Weg gebracht/umgesetzt, die die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern, sei es in der Digitalisierung, der Pflege oder auch der Prävention. Aus Platzgründen konnten diese leider nicht an dieser Stelle aufgegriffen und vertieft werden.)

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