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Gewerkschaften und Sozialdemokratie – gemeinsam für Demokratie und Sozialstaat Solidarisch Sicherheit organisieren

»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat«. In Absatz 1 des Artikel 20 des Grundgesetzes findet nicht nur der Sozialstaat in Deutschland seine verfassungsmäßige Grundlage, sondern zugleich werden Demokratie und Sozialstaat unveränderlich miteinander verknüpft. Ohne eine sozialstaatliche Ordnung, die die wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Teilhabe aller Menschen sicherstellt, kann Demokratie nicht verwirklicht werden.

Wenn festzustellen ist, dass der Sozialstaat und seine Beiträge für das demokratisch gefasste Gemeinwesen in der Gegenwart zunehmend unter Druck geraten und infrage gestellt werden, gilt dies eben auch für die Demokratie insgesamt. Vor dem Hintergrund wachsender Gefährdungen für die Demokratie und den Sozialstaat mit seinen solidarischen und emanzipatorischen Errungenschaften ist es für die Sozialdemokratische Bewegung und die Gewerkschaftsbewegung eine besondere Heraus-forderung und Verantwortung, für beides einzutreten. Die gegenwärtig – auch durch eigenes Zutun – prekäre Lage der Sozialdemokratie und der SPD macht die Aufgaben nicht leichter.

Zugleich sind der Sozialstaat und eine gestaltende Sozialpolitik das Feld, auf dem gesellschaftliche und sozioökonomische Grundkonflikte ausgetragen werden. Kapital- und Rendite-interessen stehen den sozialstaatlichen Zielen nach menschenwürdigem Dasein, Sicherheit, Selbstbestimmtheit und Gerechtigkeit entgegen. Die Qualität der Kompromisse auf diesem Feld politischer Auseinandersetzungen wirft ein Licht auf den Zustand von Sozialstaat und Demokratie sowie ihrer Akteure.

Die aktuellen Behauptungen, der Sozialstaat sei »nicht mehr finanzierbar« und es bedürfe »grundlegender Reformen« und Leistungskürzungen, zeigen deutlich, wohin die Reise nach Vorstellung der einen Seite gehen soll: weniger Sozialstaat, Entsolidarisierung, Individualisierung und Spaltung der Gesell-schaft, um Geld und Macht noch ungleicher verteilen zu können. Die Kapitalseite setzt auf Markt und Gewinnstreben und macht zum Prinzip, dass die Gewinne des einen die Verluste der vielen anderen sind. Wer bei diesem Rennen verliert, arbeitslos oder erwerbsunfähig wird, soll am Ende selbst verantwortlich sein oder seinen Sündenbock bei noch Schwächeren suchen. Das ist Spaltung – und mit Inklusion, Zusammenhalt und Gerechtigkeit, erst recht mit Solidarität, nicht vereinbar.

»Die Staats- und Sozialausgaben sind hierzulande nicht besonders hoch – und zuletzt auch keineswegs stark gewachsen.«

2024 betrugen die Sozialausgaben in Deutschland rund 1.345 Milliarden Euro. Mehr als 60 Prozent davon entfallen auf die Sozialversicherungen und knapp 20 Prozent auf staatliche Förder- und Fürsorgesysteme. Übersehen wird bei der Kritik an diesen Ausgaben zweierlei: Anders als bisweilen behauptet, sind die Staats- und Sozialausgaben hierzulande nicht besonders hoch – und zuletzt auch keineswegs stark gewachsen. Dies gilt auch im internationalen Vergleich: Bei der preisbereinigten Entwicklung der öffentlichen Sozialausgaben seit 2002 liegt Deutschland unter den OECD-Staaten auf dem drittletzten Platz. Zweitens wird ausgeblendet, welchen Beitrag sozialstaatliche Regulierungen und Leistungen zur Bewältigung von Krisen leisten, zum Beispiel während der Coronapandemie. Leistungen wie das Kurzarbeitergeld und im Gesundheitswesen haben zu einer Abmilderung der wirtschaftlichen Krise beigetragen. Ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit konnte vermieden werden, die Kaufkraft wurde stabilisiert. Das Sozialleistungssystem erweist sich als ein Krisen- und Konjunkturstabilisator- und damit als gewichtiger Beitrag zum sozialen Frieden.

Dazu trägt auch das Verfahren bei, mit dem Lohnersatz-leistungen (insbesondere der Renten) der Lohn- und Wohlstands-entwicklung folgen. Der zeitliche Verzug der Rentenanpassungen bremst Schwankungen in der Nachfrage der privaten Haushalte.

Stabilisierende Wirkung des Sozialstaates

Gerade in Zeiten ökonomischer Schwäche und Krisen zeigt sich die stabilisierende Wirkung des Sozialstaates. Die Antwort auf die gegenwärtige Lage kann also nicht heißen: weniger Sozialstaat. Vielmehr müssen sozialstaatliche Ausgleichsmechanismen, die dafür sorgen, dass Krisen abgemildert werden und niemand in Krisen unter die Räder kommt, erhalten und ausgebaut werden. Auch der krisenbedingte Anstieg der Sozialleistungsquote ist kein Ausdruck eines Problems, das mit Leistungskürzungen zu bekämpfen wäre, sondern Ausdruck der Problemlösung. Ökonomie und Sozialstaat bedingen sich gegenseitig. Primär- und Sekundärverteilung wirken wechselseitig aufeinander. Erst eine leistungsfähige Wirtschaft schafft die Voraussetzungen für die Verteilung und Finanzierung eines hohen Sozialleistungsniveaus.

Umgekehrt wirkt das soziale System selbst als produktiver und stabilisierender Faktor. Das bedeutet, dass ein leistungsfähiger Sozialstaat ein tragfähiges Wirtschaftsmodell braucht. Gute Arbeit ist dabei Bezugspunkt der sozialen Absicherung und zugleich Ziel sozialpolitischer Maßnahmen zur Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben und Erwerb des Lebensunterhalts. Gute Arbeit schafft den Zugang zur sozialen Absicherung; vor allem Unfall- und Krankenversicherung erhalten die Arbeitskraft. Gute Arbeit und Sozialstaat können nicht entkoppelt werden. Es geht um eine Wirtschaftsordnung, die über reine Markt- und Renditeinteressen hinausreicht und die Verwirklichung umfassender Gerechtigkeit in den Mittelpunkt rückt. Hier liegt ein zentrales Aufgabenfeld für Gewerkschaften und Sozialdemokratie, und gelegentlich verwundert, dass Arbeit und soziale Sicherung in den dortigen Debatten unterbelichtet bleiben. Darauf machte auch die Tagung des Kasseler Kreises – Forum sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter zum Sozialstaat im Dezember 2025 aufmerksam.

»Es geht um den Ausbau des Sozialstaates, seine Verlässlichkeit, Zugänglichkeit und eine zeitgemäße Verwaltung und Rechtsprechung.«

Vor dem Hintergrund der gegenwärtig aufgeregten Debatten erscheint es umso wichtiger, sich wieder auf die Grundlagen des Sozialstaats in Deutschland zu besinnen, wie sie etwa im Paragraphen 1 des Sozialgesetzbuches I formuliert sind: »Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.« Damit ist der Rahmen für eine gestaltende Sozialpolitik gesetzt: »Es handelt sich insbesondere um all jene öffentlich erbrachten und/oder regulierten Maßnahmen, Leistungen und Dienste, die darauf abzielen, dem Entstehen sozialer Risiken und Probleme vorzubeugen, die Lebenslage einzelner Personen oder Personengruppen zu sichern und zu verbessern, die Folgewirkungen sozialer Probleme auszugleichen und soziale Ungleichheiten zu vermindern.« So Gerhard Bäcker, Gerhard Naegele und Reinhard Bispinck in ihrem Handbuch Sozialpolitik und soziale Lege in Deutschland von 2020.

Was historisch betrachtet vor allem gegen die Arbeiterbewegung zustande kam, ist heute Kernbestandteil sozialdemokratischer und gewerkschaftlicher Programmatik: soziale Absicherung und solidarische Finanzierung nicht als willkürliche karitative Leistungen, sondern als gesetzlich und staatlich organisierte und garantierte Ansprüche. In der heutigen Welt braucht eine moderne Sozialordnung kluge Organisation auf allen Ebenen, um die Rechtsansprüche, die sie formuliert, auch erfüllen und Gerechtigkeit verwirklichen zu können. Abbau- und Spardebatten helfen nicht weiter. Es geht um den Ausbau des Sozialstaates, seine Verlässlichkeit, Zugänglichkeit und eine zeitgemäße Verwaltung und Rechtsprechung.

Das gilt in Unternehmen und Betrieben: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können nicht aus der Verantwortung für die soziale Sicherheit entlassen werden. Sie müssen sich an der Sicherung und Bereitstellung guter Arbeit beteiligen und Sorge für die Gesundheit und lange Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten tragen. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ist vieles möglich. Einen Abbau von Leistungen und Arbeitnehmerrechten darf es nicht geben. Debatten wie die Arbeitszeitdiskussion gehen in die falsche Richtung.

»Wer an die Leistungen der Sozialversicherungen heran will, gefährdet den sozialen Frieden«

Das gilt in den großen Sozialversicherungszweigen, die überwiegend paritätisch und solidarisch aus Beiträgen finanziert werden und so eigentumsähnliche Ansprüche generieren. Sie sind der stabile Anker des Sozialstaates. Wer an die Leistungen der Sozialversicherungen heran will, gefährdet soziale Gerechtigkeit und damit sozialen Frieden. Die Neujustierung der Sozialversicherungen, die den demografischen Wandel und den Wandel der Arbeitswelt aufnimmt, ist der Auftrag zu ihrer Stärkung, nicht zu ihrem Abbau.

Das gilt auch in den staatlichen Fürsorgesystemen. Die politischen Auseinandersetzungen um die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Kampf um Begriffe und Bezeichnungen, die irreführenden Aussagen zu Sanktionen und Missbrauch, haben das Ansehen der staatlichen Fürsorgesysteme beschädigt. Dagegen kommen ihre Leistungen zur Befähigung zum selbstbestimmten Leben und zur Bekämpfung von Armut, die Nachteilsausgleiche und die Förderung der Schwächeren bei diesen Diskussionen viel kurz.

Das gilt auch für die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Wo Rechtsansprüche geregelt werden, müssen auch Rechtswege offenstehen. Auch hier ist nicht Verschlankung und Verkürzung von Gerichtsbarkeiten und Rechtswegen angesagt, sondern deren Sicherung. Dabei müssen Verständlichkeit und schnelle Bearbeitungszeiten im Mittelpunkt stehen.

»Die Wahrnehmung eines funktionsunfähigen Sozialstaats darf nicht weiter an Raum gewinnen.«

Nicht zuletzt braucht aber der Sozialstaat mehr als eine Modernisierung und Digitalisierung seiner Institutionen. Wir alle sind Teil des Sozialstaats, tragen durch unsere Arbeit dazu bei und profitieren von der solidarischen Absicherung der großen Lebensrisiken und im Alter. Deshalb braucht der Sozialstaat auch eine allgemeine Akzeptanz, braucht Bereitschaft zur Mitwirkung, braucht Verantwortungsbewusstsein und gegenseitiges Vertrauen. Vieles können die sozialstaatlichen Institutionen selbst zur Akzeptanz beitragen. Verwaltung darf nicht als bürokratische Gängelung daherkommen, sondern muss sich als Schaffung von Zugang zu Leistungen, Hilfestellung und Beratung verstehen. Leistungen müssen leicht zu erreichen sein, und der Sozialstaat muss gut funktionieren. Die Wahrnehmung eines funktionsunfähigen Sozialstaats darf nicht weiter an Raum gewinnen.

Was für die Demokratie gilt, gilt auch für den Sozialstaat. Die Prinzipien unseres Staates greifen ineinander und müssen ge- und belebt werden. Akzeptanz und Vertrauen müssen wieder gestärkt werden. Menschen sollen darauf vertrauen können, dass Leben und Arbeit in einem demokratischen und sozialen Staat besser für alle sind. Ein solcher Staat gewährleistet Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen – und so auch sozialen Frieden. Sozialdemokratie und Gewerkschaften sollten sich mehr ihrem historischen Auftrag zuwenden, Demokratie und Sozialstaat mit einer solidarischen Wirtschafts- und Sozialordnung zu stärken.

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