Kollaps, Insolvenz, Bankrott – wenn Kritiker und Gegner des bundesdeutschen Sozialsystems zum Sturm auf die gesetzlich garantierten Leistungen für Rentner, Arbeitslose oder Kranke blasen, sind ihnen die stärksten Vokabeln gerade gut genug. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat diese frühzeitig als »Bullshit« zurückgewiesen. Dabei wird weder von Sozialdemokraten in der Bundesregierung noch unter Expert/innen außerhalb der Politik bestritten, dass es dringenden Reformbedarf im Sozialstaat gibt, bei allen Versicherungszweigen und in sämtlichen Ressorts. Die Berliner Koalition will nun bei der angekündigten Operation mehr Transparenz, Zielgenauigkeit und Gerechtigkeit erreichen, und parallel weniger Bürokratie, Doppelstrukturen und Finanzierungsengpässe.
Da hat sich die Bundesregierung ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm verordnet und einen ambitionierten Zeitplan verkündet. Nachdem eine von Bärbel Bas geleitete Regierungskommission zur Sozialstaatsreform bereits einen Katalog mit 26 Empfehlungen vorgelegt hat, sollen bis zur Sommerpause die Vorschläge der Rentenkommission präsentiert werden, bis zum Jahresende dann die Reformideen der Kommission zu Gesundheit und Pflege. Auf dem Prüfstand aller Kommissionen stehen die insgesamt 502 Sozialleistungen, für die acht verschiedene Bundesministerien zuständig sind. Besonders die nachgeordneten Bundesbehörden klagen seit Langem über die Folgen bürokratischer Regulierungen: 60 bis 80 Prozent ihrer Arbeit nehmen Verwaltungsakte ein, bislang sind erst 36 Prozent der Behördendienste digital verfügbar.
Auch wenn der aktuelle Reformdruck auf dem Sozialstaat sehr groß erscheint, neu in der Geschichte der Sozialpolitik der Bundesrepublik ist der Befund nicht. Schon im Herbst 1969 startete die sozialliberale Bundesregierung unter Kanzler Willy Brandt eine sozialpolitische Reforminitiative, die weithin als Teil einer umfassenden Phase des »Neubeginns und Aufbruchs« verstanden wurde. »Äußeres Kennzeichen einer auf Transparenz, Weitsicht und Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kräfte setzenden Sozialpolitik als ›Gesamtgesellschaftspolitik‹ war die Berufung von Kommissionen zu bestimmten sozialpolitischen Schwerpunkten, die Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Gesellschaft, Regierung und Verwaltung zusammenführten«, heißt es im Band 1 (Grundlagen der Sozialpolitik) der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945.
Konsens der politischen Parteien hinsichtlich der »sozialstaatlichen Expansion«.
Bereits am Anfang der Amtszeiten der beiden sozialdemokratischen Bundeskanzler Willy Brandt (1969 bis 1974) und Helmut Schmidt (1974 bis 1982), wurden Korrekturen und Erweiterungen des Sozialsystems auf der Basis einer gründlichen Bestandsaufnahme vorgenommen, die von Expertenkommissionen erarbeitet worden waren, denen neben Regierungsvertretern auch externe Sachverständige aus Wissenschaft, Verbänden und Gewerkschaften angehörten. Das passte zu dem seit Ende der 50er Jahre gepflegten Konsens der politischen Parteien in der Ära der »sozialstaatlichen Expansion«, besonders zum Einvernehmen über das Gesetz zur Dynamisierung der Renten von 1957, das von der oppositionellen SPD im Bundestag mitgetragen wurde.
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