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picture alliance / Westend61 | Elisatim

Plattformregulierung versus Nutzerkontrolle Streitpunkt Social-Media-Verbot

Die politische Debatte über soziale Medien beginnt inzwischen nicht selten mit einem... Meme. 

»ELON, MURKS!« bebilderte der SPD-Parteivorstand einen Post auf der damals Twitter – und heute X – genannten Plattform mit einem Sharepic. Wie alle anderen deutschen Parteien konnten es sich auch die Sozialdemokraten lange nicht leisten, auf dieses Medium mit seiner hervorragenden Streubreite und dem Zugang zu für die Partei interessanten Ziel- und Wählergruppen zu verzichten. »Wer sagt, die AfD sei die einzige Rettung für Deutschland, der redet Unsinn und Murks« – war die von @spdde am 29. Dezember 2024 gesendete Botschaft – als Reaktion auf einen Zeitungs-Gastbeitrag von Elon Musk, in dem der Milliardär und seit Oktober 2022 Chef von Twitter/X den Deutschen diese Wahlempfehlung gegeben hatte.

Uneingeschränkte Redefreiheit und die Abschaffung von Zensur wollte Elon Musk mit dem Erwerb von Twitter erreichen. Es sollte keine Meinung, kein Profil mehr gesperrt, kein Politiker mehr ausgesperrt sein – ein Schicksal, das dem US-Präsidenten Donald Trump in der ersten Wahlperiode zuteil wurde. Heißt auch: Keine Teams, die Inhalte filtern, Gewaltvideos löschen oder Nacktbilder aussortieren, wurden mehr gebraucht. Kündigungen erreichten die Beschäftigten per E-Mail, ein Waschbecken trug Musk in die Twitter-Zentrale hinein. Auch wenn die Botschaft hinter dem Waschbecken bis heute unentschlüsselt bleibt – die Fotos kreisten um die Welt und die Teams wurden wegrationalisiert.

Ein Votum für Regulierung

Deutsche Politikerinnen und Politiker, Parteien und Organisationen verließen daraufhin in Scharen die Plattform. Die ersten Erfolge, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), seit 2017 in Kraft, bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz erzielte, waren passé. Dieses NetzDG, das der heutige Vizekanzler und damalige netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, unterstützte und das gemäß § 1 Abs. 1 »Anbieter digitaler Dienste, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke)« verpflichtete, strafbare Inhalte wie Hassrede oder Volksverhetzung wirksam zu bekämpfen, u. a. offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Wobei es sich, so die Klarstellung von Klingbeil, »um das Beschwerdemanagement insgesamt und nicht um Sanktionen bei einmaligen Verstößen« handele »und dass zum Schutz der Meinungsfreiheit ein behutsames Vorgehen der Bußgeldbehörde selbstverständlich ist.« Ein Votum für Regulierung – und gegen die Selbstver­pflichtung, die Plattformen priorisiert hätten.

»Was als sozialer Austausch begann ist heute ein Aufmerksamkeitsmarkt.«

Das Gesetz, seitdem nachgeschärft und seine Rechtsdurchsetzung verbessert, hat offenbar nicht die erwünschten Resultate erzielt. »Algorithmisch verstärkte Polarisierung, Desinformation, gezielte Manipulation und die systematische Ausnutzung menschlicher Aufmerksamkeit verzerren öffentliche Debatten. Was als sozialer Austausch begann, ist heute vielfach ein durchoptimierter Aufmerksam-keitsmarkt«, begründen die Autorinnen und Autoren im SPD-Impulspapier »Sichere Soziale Medien« vom Februar 2026 ihre Empfehlungen für neue Social-Media-Regeln. »Besonders Kinder und Jugendliche sind diesen Mechanismen häufig schutzlos ausgesetzt.«

Soziale Medien seien »schon lange Teil der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen und wichtige soziale, kulturelle und politische Räume. Sie ermöglichen Teilhabe, Austausch, Zugang zu Informationen und erste Erfahrungen mit demokratischer Meinungsbildung und gesellschaftlichem Engagement«, so die SPD. Den (jungen) Menschen das Recht auf »sichere Entwicklungsräume« zu gewährleisten, sei eine Verantwortung des Staates, um sie »vor systemischen Risiken wie Sucht-mechanismen, Desinformation, sozialem Druck und psychischen Belastungen zu schützen«.

Anknüpfend an die fast neun Jahre Erfahrungen mit dem NetzDG, das inzwischen weitgehend in den europäischen Digital Services Act (DSA) überführt wurde, geht man das Thema der – bisher recht wenig wirksamen – Plattformregulierung aus der Perspektive des Jugendschutzes an und setzt direkt bei den Nutzerinnen und Nutzern sozialer Medien an: Es braucht »Schutz durch klare Regeln statt Ausschluss – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für die gesamte Gesellschaft«.

Plattformregulierung als Jugendschutz

Nach dem Vorbild von Australien, wo seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren gilt, schlägt die SPD »eine klare, altersgestufte Regelung vor«: Für Kinder unter 14 Jahren soll ein »vollständiges Verbot« der Nutzung von Social-Media-Platt­formen gelten, für Jugendliche bis 16 Jahre ein Zugang »nach Verifizierung durch die Erziehungs­berechtigten« und nur zu einer »Jugendversion« möglich sein. Darüber hinaus sollen Versionen zugänglich sein, in denen »algorithmische Empfehlungssysteme standard­mäßig deaktiviert« sind.

Eigentlich sei man gegen ein »generelles Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche«, denn dieses, so die Präambel des Impulspapiers, »würde ihnen diesen virtuellen Lebensraum nehmen und die eigentliche Problematik nicht in Gänze adressieren.« Deswegen schlägt die SPD »klare Regeln für einen altersgerechten Zugang« vor, inklusive Verbote, die aber nicht »generell« sind.

Sind Verbote, die die Nutzung von Social-Media-Plattformen reglementieren und die Nutzerinnen und Nutzer – und nicht die Plattformen selbst – adressieren, eine endgültige Kapitulation der Politik in Deutschland und Europa, im Umgang mit mächtigen, oft US-basierten Tech-Konzernen? Jedenfalls adressieren sie aktuelle internationale politische und gesellschaftliche Trends. Neben Australien und China diskutieren andere europäische Länder ähnliche Maßnahmen oder haben sie bereits eingeführt, u. a. Dänemark, Italien und Polen. In Deutschland hat eine Hamburger Elterninitiative »Smarter Start ab 14« 250 Tsd. Unterschriften unter einer Petition gesammelt und diese beim Bundestag eingereicht. Nicht nur die SPD ist für eine Verstärkung und Erweiterung der Schutzmaßnahmen, auch die Grünen, die CDU und CSU befürworten ein Verbot. Die Landesregierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein können es sich ebenfalls vorstellen. Von der Bundesfamilien­ministerin Karin Prien wurde eine Expertenkommission zum Thema eingesetzt. FDP, Die Linke, aber auch die AfD sind dagegen.

Altersverifizierung

Die Impulse der SPD gehen allerdings wesentlich weiter als das australische Modell, das die Methode der Verifikation den Plattformen überlässt: Jugendliche ab 16 Jahren sowie Erwachsene sollen sich »über die EUDI-Wallet« für die Nutzung sozialer Medien verifizieren müssen. Was konkret bedeuten würde, dass sich mehrere Millionen Menschen eindeutig identifizieren lassen müssten, um Plattformen wie X, TikTok oder Facebook zu nutzen.

Die Europäische Kommission hat tatsächlich bereits eine Referenzimplementierung für eine solche Altersverifikations-App veröffentlicht. Das Ziel ist klar: Menschen sollen online nachweisen können, dass sie über 18 Jahre alt sind, ohne ihre Identität preiszugeben. »Ein großartiges Ziel«, kommentierte ein Sicherheitsexperte - doch wie bei jedem digitalen Identitätssystem hängen Sicherheit und Datenschutz stark von den Details der technischen Umsetzung ab. Hinzu kommt die aktuelle Entscheidung des EuGH zur Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten, die technische Garantien für Anonymität relativiert und noch der Operationalisierung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden bedarf. Die SPD empfiehlt in ihrem Impulspapier eine Lösung mit einer »datensparsamen« Verifikation über die europäische EUDI-Wallet. Nutzerinnen und Nutzer »können sich so gegenüber der Plattform als »echte Person« ausweisen, ohne ihre Identität oder weitere personenbezogene Daten offenlegen zu müssen«, erklären die Autorinnen und Autoren; so würde es möglich sein, »unter Pseudonym aufzutreten oder anonym zu bleiben.«

Das Ziel: Altersverifikation mit Anonymisierung personenbezogener Daten.

So einfach funktioniert es offenbar doch nicht: Um Kontrolle und eindeutige Identifikation kommt auch die EU-Wallet ergänzende App nicht herum. »Altersverifikation in der Online-Welt ist eben nicht so einfach wie die Kontrolle eines Ausweises am Eingang eines Casinos«, kommentierte der Kryptographie-Forscher und KU-Leuven-Professor, Bart Preneel, die aktuelle Referenz-implementierung – Forscher stellten darin Fehler sowie Sicherheits­probleme fest. Selbst wenn sie sicher implementiert worden wäre und das Alter der Nutzerinnen und Nutzer optimal geschützt würde, bestünde weiterhin das Risiko, dass mehr Daten erhoben werden als unbedingt erforderlich – insbesondere dann, wenn die Altersverifikations-App Teil einer Wallet ist, die zusätzliche zertifizierte Daten enthält. Mehr als 430 Forschende haben ihre Bedenken in einem »Joint Statement of Security and Privacy Scientists and Researchers on Age Assurance« geäußert.

Alternativen zu gescheiterten Konzepten wie Plattformregulierung oder Verboten, die Kontrollen und Einschränkungen der Freiheit im Internet bringen würden? Verbote kann man umgehen - Tech-Unternehmen demonstrieren das eindrucksvoll. Kritiker plädieren deswegen für frühzeitige Medienbildung. Schon in der Schule sollte Medienkompetenz vermittelt werden: wie man den eigenen Umgang mit sozialen Medien reflektiert, erkennt, dass Bots oft provozieren – und sich erst gar nicht auf Diskussionen mit ihnen einlässt –, Fake von echten Inhalten unterscheidet und politische Informationen aus mehreren Quellen prüft.

Medienkompetenz auf den Lehrplan

Medienbildung ist an deutschen Schulen eigentlich Pflicht – bislang jedoch ohne festes Curriculum oder speziell geschulte Lehrkräfte. Kritisches Denken lässt sich trainieren, doch es braucht Übung und Konsequenz. Eine tiefgreifende Reform des Bildungssystems ist bisher nicht in Sicht, obwohl das Thema »Schule und Internet« schon seit den 1990er-Jahren in den Wahlprogrammen regelmäßig auftaucht.

Möglicherweise ist die Erklärung so einfach, wie sie der Cyberpunk-Autor Rafał Kosik in seiner kürzlich erschienenen Kolumne in Nowa Fantastyka, »Mikrofone sollten teurer sein«, gegeben hat: Die Mächtigen würden nach einer einheitlichen Vision und Kontrolle streben. Die Bürgerinnen und Bürger wünschten sich ebenfalls eine einheitliche Vision – und vor allem eines: keine Zweifel. Unser gegenwärtiges Gesellschaftsmodell ermutige weniger zum Hinterfragen oder kritischen Denken, sondern zu etwas völlig anderem: zur Einstimmigkeit. Offen sei eigentlich nur noch, so Kosik, »welche Version dieser Einstimmigkeit am Ende gewinnt.« Oder anders gefragt: Wer bekommt die volle Aufmerksamkeit, wenn sie nicht mehr von Social-Media-Plattformen beansprucht wird – oder werden darf?

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