Im öffentlichen Diskurs wie im privaten Umfeld hört man in letzter Zeit häufiger Klagen darüber, dass man bestimmte Dinge nicht mehr sagen dürfe. Diese Dinge gelten mithin als unsagbar. Wer sie dennoch sagt, überschreitet die Grenzen der Sagbarkeit bzw. eine sogenannte rote Linie. Beispiele, die dafür genannt werden, entstammen meist dem weit gesteckten Bereich der Political Correctness (N-Wort, Z-Wort). Diejenigen, die sich eine möglichst diskriminierungsfreie Sprache wünschen, begrüßen eine derartige Sprachentwicklung als Fortschritt auf dem Weg zu einer gerechteren Gesellschaft. Andere hingegen beklagen, dass die Forderungen nach politisch korrekter Ausdrucksweise überhandnähmen und zu überflüssigen absurden Formulierungen führten. Ebenfalls in diesen Bereich gehören die Diskussionen um gendersensible Sprache, die aktuellen Umfragen zufolge von einer großen Mehrheit der Deutschen abgelehnt wird. Schließlich sind genuin politische Themen wie Migration oder Vergangenheitsbewältigung zu nennen, bei denen immer wieder auch Grenzüberschreitungen zu verzeichnen sind.
Sprache, Demokratie, Identität
Dass die Debatten um sprachliche Dinge so emotional und teilweise überhitzt geführt werden, zeigt, dass Sprache etwas mit Identität zu tun hat. Durch unseren je eigenen Sprachgebrauch werden wir für andere als Personen, als Individuen sichtbar. Durch Sprache geben Menschen vieles von sich preis: Wir erkennen an der Art zu sprechen beispielsweise, ob jemand aus einem anderen Land oder vielleicht auch nur aus einem anderen Dorf kommt. Wir erkennen aber auch, welche Perspektive jemand in politischen Fragen einnimmt, wenn er oder sie sich bestimmter Ausdrücke bedient: Ist eine Friedensmission etwas anderes als ein Krieg? Sind politisch Verfolgte vielleicht »in Wirklichkeit« Wirtschaftsflüchtlinge oder gar alimentierte Messermänner (Alice Weidel)? Solche Bezeichnungskonkurrenzen machen deutlich, dass man mittels Sprache sehr unterschiedliche Perspektiven ausdrücken kann.
»Es ist geradezu ein Charakteristikum demokratischer Öffentlichkeit, dass sie zur Kritik anderer Standpunkte einlädt.«
Dass solche divergierenden Perspektiven mittels Sprache ausgedrückt werden können, ist ein wichtiges Kennzeichen demokratisch verfasster Gesellschaften. So schreibt uns beispielsweise in Deutschland, Finnland oder der Schweiz niemand vor, ob wir vom »Krieg zwischen Russland und der Ukraine«, von »Russlands Invasion in die Ukraine« oder gar von einer »Provokation der NATO« sprechen. Zwar schreibt uns unseren (politischen) Sprachgebrauch niemand vor – das heißt aber nicht, dass wir dafür nicht kritisiert werden könnten. Es ist geradezu ein Charakteristikum demokratischer Öffentlichkeit, dass sie zur Kritik anderer Standpunkte einlädt. Und diese Kritik wird häufig in Form von Sprachkritik geäußert. Damit kommen wir zu den sogenannten roten Linien. Denn auch in demokratischen Gesellschaften gibt es sprachliche Tabus, also Dinge, die man besser nicht sagt. Oder genauer: die man besser so nicht sagt. Wer es dennoch tut, der bricht ein Tabu, der überschreitet eine rote Linie.
Mal Ordnungsruf, mal Applaus
Solche roten Linien gibt es im privaten im wie öffentlichen Sprachgebrauch. Sie sind einerseits entlang bestimmter Themen (z.B. Sexualität, Krankheit, Tod) gezogen, andererseits beziehen sie sich auf bestimmte Ausdrücke, die üblicherweise vermieden werden. Sie können aber auch brisante politische Themen betreffen – in der Bundesrepublik Deutschland sind dies seit vielen Jahrzehnten Themenkomplexe, die mit Schlagwörtern wie Vergangenheitsbewältigung oder Migration umschrieben werden.
Die Metapher der roten Linie blendet aus, dass Verbote auch einen Zweck haben.
Wenn etwa Alice Weidel im Bundestag Flüchtlinge als alimentierte Messermänner bezeichnet, dann bekommt sie dafür einen Ordnungsruf. Wenn sie auf einem AfD-Parteitag höhnt: »Und wenn das dann Remigration heißt, dann heißt das eben Remigration!«, dann gibt es dafür tosenden Applaus. Wenn Thilo Sarrazin in seinen Büchern von Kopftuchmädchen und türkischen Gemüsehändlern schreibt, die »keine produktive Funktion für dieses Land haben«, dann werden diese Bücher zu Bestsellern.
Doch – und damit kommen wir zu entscheidenden Fragen: Wer verbietet uns eigentlich – jenseits bestimmter Institutionen wie dem Bundestag –, so zu sprechen? Wo ist dieses Verbot dokumentiert? Welche Strafe droht bei Übertretung des Verbots? Solche und weitere Fragen werden oft ausgeblendet.
Sie betonen einseitig den Verbotscharakter, blenden dabei aber aus, dass Verbote ja auch einen Zweck haben – zumindest wenn es sich um Verbote handelt, die argumentativ sinnvoll zu begründen sind. Gibt es Gründe dafür, Minderheiten nicht sprachlich herabzuwürdigen, indem man sie pauschal zu Kriminellen macht oder anderweitig beleidigt? (Gegengründe werden ja gerne offensiv kundgetan, meist mit dem Argument, dass man sich »seine« Sprache nicht verbieten lasse und jeder das Recht habe, so zu sprechen, wie es ihm oder ihr nun mal gefällt.) Kurz zusammengefasst lautet die Begründung, dass der Respekt anderen Menschen gegenüber es gebietet, sie nicht mit Bezeichnungen oder Anreden zu belegen, die sie selbst für unangemessen halten. Weiterhin sind Stereotype wie »Der Pole stiehlt unsere Autos« oder »Der Flüchtling vergewaltigt unsere Kinder« grundsätzlich unangemessen, weil sie das Individuum zugunsten einer angeblich mit negativen Eigenschaften behafteten Gruppe ignorieren.
Rote Linien überschreiten – verboten oder nur unangemessen?
Die Metapher der roten Linie blendet zudem aus, dass es tatsächlich keineswegs (bei Strafe) verboten ist, sich politisch inkorrekt auszudrücken oder etwa das generische Maskulinum zu verwenden. Wer sollte so ein Verbot auch aussprechen? (Es gibt in einigen Bundesländern allerdings Verbote, in amtlichen Schreiben zu gendern.) Hingegen ist es keineswegs verboten, über Tabuthemen wie Sexualität, Krankheit oder Tod zu sprechen und sich dabei einer derben oder vulgären Wortwahl zu bedienen. Allerdings – und das blenden diejenigen aus, die sich lautstark über eine eingeschränkte Meinungsäußerungsfreiheit beklagen – gibt es kein Recht darauf, rote Linie zu überschreiten und dafür nicht kritisiert zu werden.
Man darf sich unhöflich oder rüpelhaft verhalten, muss dann allerdings auf kritische Reaktionen gefasst sein.
Doch gehen wir zunächst einen Schritt zurück und überlegen, wer die Macht hat, (kommunikative) rote Linien zu ziehen. Zunächst sind es üblicherweise die Eltern, die mehr oder minder erfolgreich versuchen, ihren Kindern »schlimme Wörter« zu verbieten. Während unserer Sozialisation lernen wir, was man besser nicht sagt bzw. wie man sich ausdrücken sollte, um nicht ständig anzuecken. Das, was wir in dieser Zeit lernen, sind gesellschaftliche Konventionen. Sie haben viel mit Höflichkeit und Rücksichtnahme zu tun. Analog zu den sprachlichen Konventionen gilt auch hier: Es ist keineswegs verboten, sich unhöflich oder rüpelhaft zu verhalten. Man muss dann allerdings auf kritische Reaktionen seiner Mitmenschen gefasst sein.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Rede von Verboten problematisch ist, weil Verbote üblicherweise dokumentiert und ihre Übertretung mit Strafen belegt sind. Kommunikative rote Linien hingegen sind gesellschaftlich konventionalisiert und keine Gesetze im juristischen Sinne. Eine Ausnahme bilden Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Hate Speech, die strafrechtlich durchaus relevant sein können. Für den politischen Bereich kann man hier an die Verwendung verbotener Symbole (Hakenkreuz, »Sigrune«) oder die Leugnung des Holocausts denken.
Man kann sich nun fragen, ob die Übertretung roter Linien ein Phänomen der letzten Jahre ist oder ob es sie schon immer gegeben hat. Die Beantwortung dieser Frage ist auch deshalb schwierig, weil so etwas wie eine Kriminalitätsstatistik in diesem Bereich nicht existiert. Dies hängt damit zusammen, dass die Grenzen bzw. roten Linien in diesem Bereich häufig nicht besonders gradlinig verlaufen: Was die eine noch für akzeptabel hält, erscheint der anderen bereits als eine Grenzüberschreitung. Was vielleicht vor einigen Jahren noch als Grenzüberschreitung gewertet worden wäre, wird inzwischen von vielen akzeptiert oder gar nicht mehr als problematisch wahrgenommen. In diesem Sinne bestätigt Alexander Gauland seiner Partei Erfolg bei dem Versuch, rote Linien zu verschieben: »… wir haben dafür gesorgt, dass über das Thema der Massenintegration gesprochen wird. Da hat sich inzwischen viel verändert, wenn Herr Söder sagt, dass der Asyl-Tourismus zu Ende gehen muss oder wenn Herr Dobrindt von der Anti-Abschiebe-Industrie spricht. Vor zwei Jahren wären solche Formulierungen, wenn sie von uns gekommen wären, als rechtsradikal und fremdenfeindlich verschrien worden.«
Während die einen sich also über zunehmende Sprachverrohung sorgen, beklagen die anderen eine immer weiter fortschreitende Einschränkung ihrer Meinungsäußerungsfreiheit durch Political Correctness. Insofern sind eindeutige Angaben hier nicht möglich. Möglicherweise ist aber ein kurzer Blick auf die Kommunikationsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland hilfreich. Denn es trifft keineswegs zu, dass erst mit dem Auftreten der AfD im deutschen Bundestag Tabubrüche zu beklagen sind. Vielmehr hat es sie auch schon vorher gegeben, möglicherweise aber nicht in dieser Frequenz und wahrscheinlich auch nicht um der bloßen Provokation und folgenden Skandalisierung willen.
Eine kurze Aufzählung von (kontextlosen) Wörtern muss an dieser Stelle genügen. Die Verwendung dieser Wörter führte seinerzeit auch zu heftigen Diskussionen, und für Eva Herman und Thilo Sarrazin hatte sie – zumindest mittelbar – auch persönliche Konsequenzen zur Folge.
Die lange Geschichte der Sprachverrohung
Franz Josef Strauß, CSU-Ministerpräsident von Bayern, bezeichnete 1978 ihm missliebige Intellektuelle als Ratten und Schmeißfliegen, Edmund Stoiber, bayerischer CSU-Innenminister, sprach 1988 von einer durchrassten Gesellschaft. Im gleichen Jahr sorgte der Schriftsteller Martin Walser bei der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels für einen Eklat, als er im Zusammenhang mit dem Konzentrationslager Auschwitz von einer Drohroutine bzw. Moralkeule sprach. Nach mindestens missverständlichen Äußerungen zur Familienpolitik der Nazis beklagte sich die Nachrichtensprecherin Eva Herman im Jahr 2007 über eine Rufmordkampagne durch eine »gleichgeschaltete Presse«. Thilo Sarrazin, ehemaliger Berliner Finanzsenator und Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, beklagte sich 2009 in einem Interview darüber, dass »ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert« würden.
Die Normalisierung der Grenzüberschreitungen ist noch nicht vollständig erfolgt.
Die hier nur kurz skizzierten Äußerungen lassen sich durchaus als Vorläufer der heutigen Grenzüberschreitungen interpretieren. Sie zeigen zweierlei: Erstens sind die in jüngster Zeit zu beklagenden Grenzüberschreitungen und Tabubrüche kein völlig neues Phänomen der politischen Kommunikation. Das macht sie freilich nicht besser. Es muss aber zweitens auch berücksichtigt werden, dass öffentlich erfolgende Kritik im Anschluss an derartige Äußerungen ein Beleg dafür ist, dass deren Normalisierung zumindest noch nicht vollständig erfolgt ist. Eine für sprachliche Entgleisungen sensible Öffentlichkeit bleibt daher als Korrektiv wünschenswert und notwendig.


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