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Vor 100 Jahren: Friedrich Ebert wird Reichspräsident

Am 11. Februar 1919 wählte die Deutsche Nationalversammlung den Sozialdemokraten Friedrich Ebert zum »vorläufigen« Reichspräsidenten. Die verfassunggebende, knapp einen Monat zuvor (erstmals auch von Frauen) gewählte Nationalversammlung, die zugleich als Übergangsparlament fungierte, entschied sich eingangs gegen eine Volkswahl, wie sie im Verfassungsentwurf von Hugo Preuß und in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 vorgesehen war und erstmals 1925 praktiziert wurde. Man wollte der jungen, krisengeschüttelten Republik die Turbulenzen eines Wahlkampfes um den Posten des Staatsoberhauptes ersparen. 1922 verlängerte der erste reguläre Reichstag Eberts Amtszeit in einer verfassungsändernden Entscheidung um weitere drei Jahre.

Als Ebert, bis dahin als führender »Volksbeauftragter« faktisch Regierungschef, sein neues Amt antrat, befand sich Deutschland in einem schleichenden Bürgerkrieg, der sich aus den Richtungskämpfen innerhalb der sozialistischen Arbeiterbewegung und der Inanspruchnahme der aus der kaiserlichen Armee hervorgegangenen, gegenrevolutionären Freiwilligeneinheiten (Freikorps) in der Auseinandersetzung mit radikalisierten Teilen der Arbeiterschaft durch die Regierung entwickelte.

Eine nicht unkritische Einschätzung der Politik der mehrheitssozialdemokratischen Führung im Herbst 1918 und im Winter 1918/19 habe ich an anderer Stelle in dieser Zeitschrift vorgenommen (NG|FH 10/2018, S. 50 ff., NG|FH 1+2|2019, S. 66 ff.). Hier sei, daran anschließend, unterstrichen, dass sich speziell Ebert ein evolutionistisches Verständnis von sozialer Umgestaltung zu eigen gemacht hatte, die im Rahmen der repräsentativen Demokratie schrittweise auf legalem Weg vor sich gehen sollte. Unordnung und Disziplinlosigkeit waren ihm zutiefst zuwider (»Sozialismus ist Arbeit!«); schließlich war die ganze politische Erfahrung des 1871 in Heidelberg geborenen Sattlergesellen und späteren Kommunalpolitikers und Arbeitersekretärs in Bremen davon geprägt, wie die Sozialdemokratie und die freien Gewerkschaften des Kaiserreichs durch ihre Geschlossenheit, den stetigen Ausbau der Organisation und der Wählerstärke (1912: 34,8 % der Stimmen), durch unablässiges Bemühen um noch so kleine soziale und politische Verbesserungen selbst unter den restriktiven Verhältnissen der Hohenzollernmonarchie zu einem mitgestaltenden Faktor geworden war.

Die Hoffnung auf innerstaatliche Reformen war dann – neben der Einschätzung des Krieges als Verteidigungskrieg – am 3. August 1914 auch eines der wesentlichen Motive der Mehrheit der SPD-Parlamentsfraktion, die Bewilligung der Kriegskredite zu befürworten (was dann am Folgetag traditionsgemäß einstimmig geschah) und daran bis zum Schluss festzuhalten. In den internen Diskussionen und Auseinandersetzungen der Kriegszeit gehörte der rechtszentristische Pragmatiker Ebert, seit 1913 Parteivorsitzender neben Hugo Haase (seit 1911), nicht zu den Hardlinern, wie es sie auf dem entschieden rechten Flügel gab. Er hätte die Parteieinheit gern erhalten und konnte den Bruch der Fraktionsdisziplin bei der Abstimmung über die Kriegskredite durch eine wachsende Zahl von SPD-Reichstagsabgeordneten und damit des »Burgfriedens« nicht akzeptieren.

Kein Monarchist, kein Revolutionär

Dass er innerlich ein Monarchist war, wie immer wieder suggeriert, wird man wohl ausschließen können, doch hätte er den Übergang Deutschlands zur Demokratie über eine parlamentarische Monarchie statt durch revolutionären Umsturz entschieden vorgezogen, auch unter dem Eindruck der russischen Entwicklung seit dem Frühjahr 1917. Deshalb setzte er im September 1918 – die Kriegsniederlage Deutschlands war schon offensichtlich – im Parteivorstand den Eintritt der Mehrheits-SPD in die letzte kaiserliche Regierung des Prinzen Max von Baden durch, trat nach dem Sturz der Monarchie am 9. November dann aber ebenso entschlossen an die Spitze der revolutionär-demokratischen Volksbewegung, nicht zuletzt, um sie zu dämpfen und zu kanalisieren.

Das Amt des Reichspräsidenten der Weimarer Republik war nicht auf repräsentative Aufgaben beschränkt, sondern als ein wichtiger Teil der Exekutive konzipiert, nicht zuletzt durch die Befugnis zur Ernennung des Reichskanzlers (der zusätzlich das Vertrauen des Reichstages benötigte). Friedrich Ebert schöpfte die verfassungsmäßigen Kompetenzen seines Amtes voll aus, um die Demokratie in seinem Sinne zu festigen. Besonders problematisch war das präsidiale Notverordnungsrecht, das schon unter Ebert Anwendung fand und ab 1930 unter der Präsidentschaft Paul von Hindenburgs beim Fehlen konstruktiver Mehrheitsverhältnisse im Reichstag die Installation konservativer, dann offen reaktionärer Präsidialregierungen ermöglichte. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein noch amtierender Reichspräsident Ebert alle durch die Verfassung gegebenen Möglichkeiten genutzt hätte, den Führer der NSDAP von der Macht fernzuhalten. (Hindenburgs fataler Schritt am 30. Januar 1933, die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler war alles andere als zwingend; die NSDAP lag – nach einem empfindlichen Stimmenrückgang im November 1932 – selbst zusammen mit den dann verbündeten Deutschnationalen deutlich unterhalb der Parlamentsmehrheit.)

Die Weimarer Verfassung, gewissermaßen ein Basiskompromiss zwischen der reformerischen Arbeiterbewegung und dem der Republik gegenüber aufgeschlossenen Teil des Bürgertums, war vom Text her die freiheitlichste und progressivste Verfassung der damaligen Welt; sie ergänzte das liberal-demokratische Regelwerk um gemeinwohlorientierte Grundsätze und Bestimmungen eines »sozialen Rechtsstaats«. Auch trifft es keineswegs zu, dass der Staat von Weimar eine »Republik ohne Republikaner« war. Allerdings bestand seine elementare Schwäche darin, dass, außerhalb der im engeren Sinn staatspolitischen Ebene, die antidemokratischen, zumindest demokratiefernen alten Eliten in Heer und Verwaltung, Justiz und Bildungswesen, nicht zuletzt in der Großlandwirtschaft, Großindustrie und Großfinanz, kaum angetastet worden waren. Und die durchaus vorhandene, sich etwa bei der Abwehr des Kapp-Lüttwitz-Putsches im März 1920 und bei der Reaktion auf die Morde an Matthias Erzberger und Walter Rathenau in den Folgejahren zeigende aktive republikanische Massenbasis war in sich überhaupt nicht einig. So, wie sie war, wollten viele Verteidiger der Republik diese tatsächlich nicht. Trotz alledem spricht viel dafür, dass die Weimarer Republik ohne die Weltwirtschaftskrise oder mit einer anderen wirtschaftspolitischen Reaktion auf die Krise überlebt hätte, auch durch »Gewöhnung« des konservativen und rechtsliberalen Spektrums an die Spielregeln des Parlamentarismus.

Stabilisierungsversuche

Friedrich Ebert, der die Überparteilichkeit seines Amtes verinnerlichte und in eine gewisse Distanz zu den Gremien seiner Partei geriet, zumal nach der Wiedervereinigung der SPD mit der Rest-USPD (deren linker Flügel zuvor mit der KPD fusioniert war), galt als ein Politiker, der Ausgleichswillen und Verlässlichkeit mit Beharrungsvermögen, Nervenstärke, Entscheidungskraft und taktischem Geschick verband, dabei von einem hohen Amtsethos geleitet war.

Ebert, der schon in den letzten Jahren des Kaiserreiches zunehmend Vertrauen außerhalb der Sozialdemokratie gewonnen hatte, hielt, auch angesichts der Mehrheitsverhältnisse, eine Stabilisierung der neuen Staatsverfassung nur im Bündnis der SPD mit den bürgerlichen Mittelparteien, der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und der katholischen Zentrumspartei für möglich. Als die politisch-soziale Polarisierung und die daraus folgenden Wahlergebnisse eine solche Konstellation seit Sommer 1920 nicht mehr erlaubten, bemühte er sich wiederholt um eine Erweiterung der »Weimarer Koalition« nach rechts durch Einbeziehung der rechtsliberalen, großenteils republikskeptischen und stark von großindustriellen Interessen mitbestimmten Deutschen Volkspartei (DVP) Gustav Stresemanns.

So erfolgreich Letzterer in seiner Zeit als Außenminister (1923–1929) mit Rückendeckung der SPD die Politik der Verständigung mit den früheren Kriegsgegnern und der friedlichen Revision von »Versailles« in die Wege leitete, so fragil blieben die vereinzelten Großen Koalitionen, namentlich die im Spätsommer 1923 beschlossene. Diese wurde eingegangen zwecks Beendigung des passiven Widerstands gegen die französische Ruhrbesetzung und der Überwindung der Hyperinflation, mit der eine dramatische Verarmung großer Teile der Mittelschichten einherging. Die folgende Stabilisierungskrise traf besonders die abhängig Beschäftigten hart. Um die Brücken ins bürgerliche Spektrum nicht zu zerstören und die bestehende Große Koalition zu erhalten, unterstützte Ebert Ende Oktober 1923 – nicht ohne Vorbehalte – eine militärische Reichsexekution gegen die wenige Wochen zuvor gebildete SPD-KPD-Landesregierung in Sachsen, während eine solche Maßnahme im weitaus eindeutigeren Fall Bayerns, wo sich in Auflehnung gegen die Reichsgewalt eine rechtskonservative »Ordnungszelle« etabliert hatte, nicht erfolgte.

Nachdem die zeitweise drohende Gefahr einer von der Reichswehr gestützten, durch den Ausnahmezustand legitimierten diktatorischen Regierung abgewendet, die Währungsreform gelungen und mit dem Dawes-Plan die Reparationszahlungen im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit zwischenzeitlich neu geregelt worden waren, begann tatsächlich eine mehrjährige Periode relativer Konsolidierung der Weimarer Republik – als einer dezidiert bürgerlichen Republik mit der SPD als Oppositionspartei auf Reichsebene.

Friedrich Ebert, zermürbt von den Anstrengungen des Amtes und von gegnerischen Diffamierungen, starb mit gerade einmal 54 Jahren am 28. Februar 1925 an einer verschleppten Blinddarmentzündung. Gerade die letzten Jahre seines Lebens musste er eine Flut maßloser persönlicher Hetze von rechts und ultrarechts ertragen. In einem einschlägigen Beleidigungsprozess war der beklagte Zeitungsredakteur am 23. Dezember 1924 zwar verurteilt, Ebert aber zugleich bescheinigt worden, mit seiner (erkennbar vermittelnd gemeinten) Beteiligung an der Berliner Streikleitung des großen Proteststreiks zu Beginn des letzten Kriegsjahres im formaljuristischen Sinn Landesverrat begangen zu haben; eine tiefe Kränkung für den staatsloyalen Patrioten.

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