Seit vier Jahren wird in Deutschland über die »Zeitenwende« diskutiert. Sie hat sich in verschiedenen Bereichen eingestellt, auch in der Wissenschaft. Sie verändert die Prioritäten in Förderprogrammen, internationalen Kooperationen und fordert wissenschaftsinterne Kontrollstrukturen sowie individuelle forschungsethische Abwägungen heraus.
Eine markante Veränderung zeigt sich in der Diskussion über den Zuschnitt von Förderformaten wie derzeit auf EU-Ebene mit Blick auf das 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10). Dieses wird nun möglicherweise nicht mehr wie seine Vorgängerprogramme für rein zivile Forschungsprojekte reserviert sein, sondern explizit Dual-Use-geeignete Forschung adressieren.
Friedens- und Zivilklauseln
Sie findet sich auch im Austausch zwischen Politik und Wissenschaft über Verantwortung, Freiheit und Sicherheit. Besonders deutlich wird dies immer wieder im Streit um Zivilklauseln an deutschen Hochschulen. So geschehen beispielsweise in Bayern, das mit dem »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr« bestehende Zivilklauseln an bayrischen Hochschulen verbieten und neue verhindern will. In Deutschland wurden an rund 70 Forschungseinrichtungen nach dem Zweiten Weltkrieg Friedens- oder Zivilklauseln etabliert, die verhindern sollen, dass Wissenschaft noch einmal durch politische Kräfte für Gewalt und Krieg instrumentalisiert wird. Der Unterschied zwischen Zivil- und Friedensklausel lässt sich grob so fassen, dass Friedensklauseln jegliche militärische Forschung untersagen, während im Rahmen von Zivilklauseln Forschung zu Verteidigungszwecken möglich ist. Gegenwärtig stehen beide heftig in der politischen Kritik, da sie angeblich mitursächlich für die schwache Beteiligung deutscher Hochschulen an Verteidigungsprojekten seien. Die juristische Auseinandersetzung darüber, ob das Verbot der Friedens- und Zivilklauseln in Bayern die Wissenschaftsfreiheit ungebührlich einschränkt, läuft.
Die Zeitenwende prägt zudem die Diskussion in der Forschungscommunity zum Umgang mit Sicherheits- und Verteidigungsforschung. Vor dem Hintergrund der sich verändernden geo- und sicherheitspolitischen Lage und deren Auswirkungen auf die Rolle von Forschung und Wissenschaft hat beispielsweise die Leibniz-Gemeinschaft die »Leitsätze unseres Handelns in der Leibniz-Gemeinschaft« aktualisiert und einen Passus zur Möglichkeit von Sicherheits- und Verteidigungsforschung ergänzt.
Offene Fragen
Und selbstverständlich betrifft die Diskussion die einzelnen Wissenschaftler_innen, die sich einer Vielzahl neuer, komplexer Fragen jenseits ihrer eigentlichen Forschungstätigkeit gegenübersehen. Viele dieser Fragen lassen sich derzeit nicht eindeutig beantworten. Im Ergebnis zeigt sich vielerorts Unsicherheit, selbst bei bisher ganz selbstverständlichen Themen wie internationalen Kooperationen. Wie aber geht die Wissenschaft in Deutschland bisher mit solchen, aber auch mit ethischen Fragen wie der Forschung zu militärischen Zwecken um?
Individuelle Verantwortung und wissenschaftliche Selbstregulierung in der Forschungsethik
Forschungs- oder Wissenschaftsethik befasst sich mit den Fragen nach den Auswirkungen von Forschung und eventuellen Konflikten zwischen wissenschaftlicher Neugier und ethischen Normen und Werten. Berücksichtigt werden dabei zum Beispiel die körperliche und mentale Gesundheit von Proband_innen in der Medizin, informationelle Selbstbestimmung von Studienteilnehmer_innen oder die Auswirkung von Forschung auf Umwelt und Gesellschaft. Eine Vielzahl lokaler Ethikkommissionen prüft Studiendesigns und Forschungsprojekte auf diese und andere fachspezifische Fragen hin. Außerdem wird das Missbrauchsrisiko von Forschung geprüft, also die Möglichkeit, dass Forschungsergebnisse von Dritten mit negativen Konsequenzen zweckentfremdet werden. In diesem Zusammenhang fällt dann auch der Begriff der sicherheitsrelevanten Forschung.
In der deutschen Forschungslandschaft wurde dieses Thema 2012/13 akut, als gain of function-Experimente zur Übertragbarkeit von Influenzaviren weltweit Besorgnis erregten. In Deutschland wurde in der Folge 2015 der »Gemeinsame Ausschuss für Sicherheitsrelevante Forschung« (GA) gegründet. Er fungiert seitdem als Gremium der wissenschaftlichen Selbstkontrolle im Umgang mit Forschung, bei der die Möglichkeit besteht, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringt, die (von Dritten) missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen. Solche Forschung wird als »besorgniserregend« bezeichnet, wenn der Missbrauch unmittelbar erfolgen kann und die möglichen Schäden erheblich sind.
Die Einrichtung des GA durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina liegt im Bereich der Organisationsverantwortung, genauso wie die Bereitstellung von Ethikkommissionen durch die jeweiligen Forschungseinrichtungen. Die zentrale Verantwortung, die Missbrauchspotenziale und ethischen Fragestellungen der eigenen Forschung zu reflektieren und die notwendigen Schritte für eine Prüfung durch eine Ethikkommission oder den GA zu veranlassen, verbleibt aber bei den einzelnen Forschenden. Diese Verpflichtung erwächst aus der individuellen, im Grundgesetz verankerten Wissenschaftsfreiheit.
Dual-Use
Mit Blick auf die anhaltende Diskussion über die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas scheint der Missbrauch ziviler Forschung allerdings eher ein Nebenschauplatz geworden zu sein. Vielmehr steht die Frage im Vordergrund, wie man mit den gleichen Fördermitteln wissenschaftliche Innovationen sowohl für zivile als auch für Verteidigungszwecke nutzbar macht – idealerweise, bevor andere dies tun. Der klassische Dual-Use-Charakter, der vielen Forschungsergebnissen inhärent ist, soll ausgenutzt werden.
»Der Missbrauch ziviler Forschung scheint zur Zeit eher ein Nebenschauplatz zu sein.«
Der Begriff dual use beschreibt die Möglichkeit, die gleichen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl in zivilen als auch in militärischen Anwendungen einzusetzen. Aus forschungsethischer Perspektive wurde solche Forschung in der Vergangenheit von Hochschulen und vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen oft kritisch betrachtet und vor allem wurden unbeabsichtigte Dual-Use-Potenziale als Risiko angesehen. Die Liste der aktuellen Forschungsbereiche mit Dual-Use-Potenzial ist lang und reicht von künstlicher Intelligenz, die zur autonomen Steuerung von Autos wie von Kampfjets eingesetzt wird, über Halbleiterforschung, deren Chips in Geräten zu jedem Zweck eingesetzt werden können, und berührt sogar scheinbar harmlose sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung beispielsweise zu kulturellen oder religiösen Zugehörigkeiten, deren Ergebnisse zu Propagandazwecken genutzt werden können.
Die bisherige Grenze zwischen ziviler und militärischer Forschung, so eine der gegenwärtig häufig geäußerten Meinungen, sei heute angesichts der allgegenwärtigen Dual-Use-Qualitäten moderner Forschung nicht mehr aufrechtzuerhalten. Allerdings scheint dies nicht nur an der grundsätzlich anderen Qualität der gegenwärtigen Forschung zu liegen – schließlich wurde auch dem Brotmesser schon immer eine inhärente Dual-Use-Qualität attestiert – als an der wahrgenommenen politischen Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Dual-Use ist in Deutschland und Europa politisch aktuell dort gewünscht, wo er zur Verteidigung nationaler Interessen, aktuell (noch) liberaler demokratischer Werte eingesetzt wird. Das Völkerrecht, das nicht zuletzt auf seit Jahrhunderten geführten ethischen Reflexionen über mögliche Rechtfertigungen von Gewalteinsatz und Krieg aufbaut, deckt dieses Ziel, solange es um Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff geht.
Nicht ob, sondern wie
Im Zentrum der gegenwärtigen Diskussion um nicht-zivile Forschung steht damit nicht mehr primär die Frage, ob ein Forschungsprojekt Ergebnisse mit Dual-Use-Qualitäten hervorbringen könnte, sondern vielmehr, von wem und in welchem Kontext diese eingesetzt werden. Damit kommt auch der Sicherung kritischer Forschungsergebnisse eine steigende Bedeutung zu, denn ein Dual-Use-Potenzial wird auch in der aktuellen Diskussion dann zum Problem, wenn es von den Falschen genutzt wird. Der Wissenschaftsrat veröffentlichte im Mai 2025 ein Positionspapier, in dem dieser strukturelle Zusammenhang zwischen notwendiger Sicherung wissenschaftlicher Erkenntnisse vor unerwünschtem Abfluss und dem wachsenden Interesse an Verteidigungsforschung skizziert wurde.
Darin kommt den bestehenden lokalen Kommissionen für Forschungsethik eine entscheidende Rolle bei Prüfungen von Anträgen zu, auch mit Blick auf Sicherheitsfragen. Entscheidend ist dabei nicht mehr nur der Inhalt des Forschungsprojektes, sondern auch die Auswahl der beteiligten Wissenschaftler_innen sowie internationaler Kooperationspartner. Einschätzen und bewerten sollen dies dieselben Kommissionen, die bisher nur mit Blick auf das Dual-Use-Potenzial kritische wissenschaftliche Inhalte identifizieren sollten und bei der neuen Aufgabe dringend zusätzliche Kompetenzen benötigen.
Im Zentrum steht die Frage, von wem und in welchem Kontext Forschungsprojekte eingesetzt werden können.
Die Verschiebung der politischen Agenda kann der Forschungsgemeinschaft schon allein deshalb nicht gleichgültig sein, weil internationaler Austausch zur DNA der Spitzenforschung gehört. Zudem liegt auf der Hand, dass die auf EU- und nationaler Ebene diskutierten Zuschnitte von Förderprogrammen und die Öffnung bislang rein ziviler Forschungsförderbudgets für explizite Dual-Use-Projekte eine Verschiebung der Mittelverteilung ankündigen. Faktisch setzt die Politik – im eigenen Selbstverständnis vermutlich: stellvertretend für die Gesellschaft – damit für die Forschung zumindest Anreize, sich von rein zivilen Projekten abzuwenden. Die individuelle Verantwortung für die ethische Dimension der eigenen Forschung, erweist sich damit als selbstverständlich politisch und gesellschaftlich eingebettet und bedingt. Freie Forschung ist möglich, solange sie finanziert wird.
Risiken und Gegenstrategien
Viele Eckpfeiler der deutschen Wissenschaft scheinen sich also zu verschieben, vor dem Hintergrund einer veränderten geopolitischen Lage und gesellschaftlicher Zielvorstellungen für die Leistung von Wissenschaft. Diese Verschiebungen scheinen angesichts der konkreten Lage gerechtfertigt, bergen aber auch Risiken einer überschießenden Reaktion. Es wird gelten, dabei die grundlegenden Werte und die Bedeutung einer im Kern unabhängigen, nicht nur auf schnell anwendbaren Output festgelegten Forschung zu wahren. Es wird gelten, die Gremien der wissenschaftlichen Selbstregulierung wie die Kommissionen für Forschungsethik für ihre neuen Aufgaben zur ertüchtigen und zu verhindern, dass sie ihre alten Kernaufgaben aus dem Blick verlieren. Es wird schließlich auf der politischen Ebene gelten, dafür zu sorgen, dass bei allem Einsatz für die eigene Verteidigungsfähigkeit das grundsätzliche Streben nach einer friedlichen Weltordnung nicht gänzlich ins Hintertreffen gerät.

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