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Friedensethik im Spannungsfeld von Pazifismus und militärischer Gewalt Zertrümmerte Ordnung

Der völkerrechtswidrige und als militärische »Spezialoperation zur Denazifizierung und Entmilitarisierung« semantisch verhüllte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die europäische Friedensordnung nicht nur erschüttert, sondern in der Tat »zertrümmert« (Herfried Münkler). Offen zutage getreten sind die Grenzen internationaler Rechtsdurchsetzung, der Machtkonflikt zwischen einer autoritären und einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung sowie der Versuch, die Stärke des Rechts durch das Recht des Stärkeren zu ersetzen.

Als Rechtfertigung dient ein einseitiges, ideologisch gefärbtes Bild der langen Geschichte Russlands und die Wahrnehmung einer sicherheitspolitischen Bedrohung durch die NATO. Hinzu kommen Zerrbilder vom westlichen Werteverfall, die genutzt werden, um den Krieg auch religiös zu legitimieren, so geschehen durch das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Kyrill. In geradezu manichäischer Weise werden diese Zerrbilder radikal auf die Spitze getrieben bis hin zu einer Verklärung des Kriegsgeschehens als Kampf des Lichts gegen die Dunkelheit. Derartige Argumente wollen den Krieg rechtfertigen, aber ebenso ein autoritäres und repressives politisches System stützen, zuletzt wohl auch zum eigenen Selbst- und Bedeutungserhalt.

Bei aller ökumenischen Verbundenheit muss dem im Sinne einer Ökumene des Friedens entschieden entgegengetreten werden. Denn der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist absolut zu verurteilen. Er steht im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen und begründet daher das Recht des angegriffenen Staates auf Selbstverteidigung. Hieraus entspringt zwar weniger die Pflicht, aber doch ein Recht und die Verantwortung anderer Staaten, auch Deutschlands, die Ukraine zu unterstützen. Wo dies zu konkretisieren ist, dort stellen sich mitunter hochkomplexe friedensethische Fragen.

»Der katholischen Friedensethik geht es um Friedensbefähigung und proaktive Ursachenorientierung.«

Das zentrale Paradigma der katholischen Friedensethik ist und bleibt der »gerechte Friede«. Frieden versteht sie als bleibende Aufgabe und als dynamisch-kontinuierlichen Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit mittels Recht und Dialog. Die katholische Friedensethik ist somit eine »prinzipienbasierte Prozessethik«, der es um Friedensbefähigung und proaktive Ursachenorientierung, nicht primär um Gewaltlegitimierung und reaktive Symptomorientierung geht, ganz im Sinne der im Hirtenwort der deutschen Bischöfe ›Gerechter Friede‹ aus dem Jahr 2000 festgehaltenen Grundeinsicht: »Wer eine friedlichere Welt will, muss die tiefliegenden Ursachen des Krieges bekämpfen. Aus der Perspektive des gerechten Friedens bedeutet das, durch eine Politik der Gewaltvorbeugung Gewaltverhältnisse auszutrocknen, die stets neue Gewalt provozieren und produzieren«.

Als Prinzipienethik orientiert sie sich dabei an Menschenwürde und Menschenrechten sowie an klassischen Sozialprinzipien wie Gerechtigkeit, Solidarität oder dem Gemeinwohl, die jedoch stets der Konkretisierung bedürfen. Das gleichnamige Hirtenwort liegt allerdings mehr als 20 Jahre zurück. Es nimmt daher viele Entwicklungen in dieser Zeit zwangsläufig nicht in den Blick. Mit bloßen Rückverweisen würde man es sich daher zu einfach machen. Nicht nur die jüngsten Erfahrungen des Krieges in der Ukraine sind zu berücksichtigen, sondern die gesamten weltpolitischen Veränderungen der letzten zwei Jahrzehnte. Einschätzungen, die sich als Illusionen oder als unpraktikabel erwiesen haben, werden zu verwerfen und bislang blinde Flecken neu zu bearbeiten sein.

Recht auf Selbstverteidigung?

So führt der Krieg in der Ukraine neuerlich die Spannung zwischen gewaltfreiem Handeln und der Möglichkeit legitimer Gewaltanwendung vor Augen. Sie bleibt charakteristisch für die katholische Friedensethik und kann nicht einseitig aufgelöst werden. Denn die katholische Friedensethik kennt durchaus das Recht auf Selbstverteidigung. Solange die Gefahr von Krieg besteht und alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung erschöpft sind, wird Menschen das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung nicht abgesprochen.

Die Anwendung von militärischer Gewalt muss dabei in der rechten Intention geschehen: Es klingt vielleicht paradox, aber ein gerecht handelnder Soldat muss durch sein Kämpfen Frieden stiften wollen. Dabei kann die im Krieg nicht unwahrscheinliche Situation eintreten, dass ein Soldat töten muss, um Frieden zu stiften, womit eine unbezweifelbare Tragik verbunden ist. Diese Tragik bringt der Einsatz von Waffengewalt stets mit sich, weshalb sich im Rahmen der Anwendung von Gewalt immer die Verhältnismäßigkeitsfrage stellt, deren prinzipiengebundene Beantwortung situationsspezifisch variieren kann.

Einfache und eindeutige Antworten, die schablonenartig in jeder Lage passen, gibt es nicht. Gewiss ist bloß, dass kein anderes Motiv als das entschiedene Eintreten gegen jene, die andere Länder erobern, Menschen ermorden, Recht brechen und die Würde der Menschen mit Füßen treten, den Gebrauch von Waffen rechtfertigen kann. Gleichwohl bleiben alle mahnenden Worte und Taten eines Pazifismus‹ zu bedenken, der in christlicher Perspektive im Kern die Optionen und Chancen, Feindschaft zu überwinden, verwirklichen möchte.

Zum (Be-)Deutungsgehalt der Bergpredigt

Im öffentlichen Diskurs wird immer wieder die Bergpredigt als normative Autorität eingebracht. Das ist richtig und wichtig, verlangt aber auch, diese als programmatische und stilisierte moralische Lehrrede Jesu aus der Feder des Evangelisten Matthäus hermeneutisch angemessen, also vor allem kontextsensibel und in seiner richtungsweisenden Kraft fernab falscher Ideologisierung für heute zu verstehen. Gewiss will die Bergpredigt belehren und überzeugen. Sie will radikalisieren, provozieren und aufrütteln. Dies verlangt von uns Christen zu allen Zeiten neu, ihre Forderungen nicht als unerreichbare Ideale abzutun.

Zugleich aber ist wahrzunehmen, dass sich der (Be-)Deutungsgehalt der Bergpredigt mit ihren vielen Auslegungsmodellen nicht generalisierend, zeitübergreifend und abschließend fixieren lässt, dass sie den einzeln Handelnden vielmehr in seine eigene Verantwortlichkeit entlässt. Ihr Insistieren darauf, nach möglichst gewaltfreien Optionen zu suchen und den Frieden zu stiften, ruft uns Christen heute mehr denn je in ebendiese Verantwortung.

»Es wäre falsch, aus der Bergpredigt ein grundsätzliches Verteidigungsverbot abzuleiten.«

In der ethischen Bewertung ist allerdings darauf zu achten, die Ebenen der Verantwortung klar zu trennen, denn mit Blick auf das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine werden politische, rechtliche und moralische Fragen berührt, die allein durch einen unterkomplexen Verweis auf das Gebot der Feindesliebe nicht zu lösen sind. Es wäre falsch, aus der Bergpredigt im Falle eines Angriffskrieges für ein ganzes Land ein grundsätzliches Verteidigungsverbot abzuleiten. In diesen politischen Dimensionen würde eine solche Instrumentalisierung der Bergpredigt ihren Inhalt eben schnell ins genaue Gegenteil verkehren.

Hier stellen sich vielmehr sehr persönliche Fragen, die nur erstinstanzlich beantwortet werden können. Diese Antworten können – wenn es um die ethische Bestimmung der eigenen, individuellen Haltung geht – in Form einer Absage an jegliche Gewalt ausfallen. Aber das muss das Ergebnis einer freien und individuellen Entscheidung vor Gott und dem eigenen Gewissen bleiben; notfalls bereit, für diese Überzeugung zu sterben. So eine Haltung kann und darf nicht politisch oder religiös verordnet werden. Erst recht nicht aus einem sicheren und freien Land heraus und hunderte Kilometer vom Kriegsgeschehen entfernt.

Gerechter Friede?

Der »gerechte Friede« lässt sich also weder als unbedingter Pazifismus noch als kriegsbegeisterter Militarismus angemessen beschreiben. Beispielhaften Ausdruck findet dies im wiederkehrenden Ringen um die Lehre vom »gerechten Krieg«. Dies mag bis heute dadurch bedingt sein, dass das Hirtenwort für viele widersprüchlich in der ersten Nummer die Lehre vom »gerechten Krieg« verabschiedete, jedoch zugleich dessen Kriterien im Folgenden wieder aufnahm.

»Gewalt begegnet einem nicht nur als Krieg.«

Zwar wird die Rede von einem »gerechten Krieg« angesichts der potenziell gewaltlegitimierenden Funktion, der gegenwärtigen waffentechnologischen und weltpolitischen Entwicklungen sowie der Insuffizienz einer isolierten Betrachtung des Lehrstücks zu Recht problematisiert. Es ist aber anzuerkennen, dass die traditionellen Prüfkriterien (gerechter Grund, legitime Autorität, rechte Absicht und so weiter) als unverzichtbare Beurteilungsmaßstäbe nach wie vor bedeutsam für eine zeitgemäße Friedensethik bleiben, wenn es um die beständige und kritische moralische Reflexion des Einsatzes von Gewalt geht. Denn Gewalt begegnet einem nicht nur als Krieg. Jedoch könnte es angesichts der wiederkehrenden Debatten hilfreich sein, die pazifistische Grundoption katholischer Friedensethik neu zu konturieren. Die biblischen Linien dazu wurden in »Gerechter Friede« umfassend ausgelegt.

Eine pazifistische Position muss nicht zwingend nur in ihrer radikalen Form vertreten werden. Es kann eine Pflicht zur Nothilfe geben, die ein christliches Ethos der Gewaltfreiheit nicht infrage stellt, sondern davor bewahrt, sich gegen die Menschen zu wenden. »Das Prinzip der Gewaltfreiheit kann mit der Pflicht konkurrieren, Menschen davor zu schützen, massivem Unrecht und brutaler Gewalt wehrlos ausgeliefert zu sein«. Die Bergpredigt verbietet Selbstverteidigung nicht, genauso wenig wie legitime Selbstverteidigung die primäre Option für ein Ethos der Gewaltfreiheit generell infrage stellt.

Im Wissen um diese Spannung ist die katholische Friedensethik als Prozess- und Prinzipienethik nach wie vor ein wichtiger Kompass, der uns hilft, Entscheidungen treffen zu können. Aber sie ist keine fertige Schablone, die sich einfach auf jede neue Frage und konkrete Situation anlegen ließe, um zu einer Lösung zu gelangen. Katholische Friedensethik ist daher stets als eine Ethik differenzierter und kontextsensibler Einzelfallanalyse unter den Bedingungen von Unsicherheit und begrenztem Wissen sowie angesichts realistischer Gegenwartszenarien zu entfalten, die keine vorschnellen Verabsolutierungen und Generalisierungen zulässt.

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