Als im Januar in Teilen Berlins Stromausfall war, tauchten über Nacht Themen auf, die bis dahin kaum jemanden interessiert hatten. Wie verletzlich ist die Infrastruktur? Funktionieren die Nachbarschaften noch? Wie kommunizieren wir, wenn Telefon und Internet ausfallen? Doch die großen Städte sind Durcheinander gewohnt. Speziell eine Stärke Berlins war es immer, anzupacken und sich durchzubeißen, wenn die äußeren Umstände kritisch werden. Krisen können auch Lebenszeichen sein.
Der konkrete Fall war nur eine Episode. Aber er hat ein paar weitere Stichworte auf die Liste gesetzt, auf der festzuhalten bleibt, was alles für städtische Zukunftstauglichkeit angepackt werden müsste. Mietpreise, Verkehrsmix, Wohnungsmangel, Klimaverträglichkeit, Verlust öffentlicher Räume, Abschottung der Milieus: Die Liste ist ohnehin lang genug. Und doch, dies sei allen Nörglern ins Stammbuch geschrieben, ist die Vielfalt der großen Städte ungebrochen attraktiv, zumal für junge Menschen.
Andererseits: Das Nicht-mehr-Verstehen zwischen Stadt und Land ist immer mehr zum politischen Problem geworden. Urbane linke Radikalität steht ausweislich weltweiter Wahlergebnisse nicht selten gegen ländliche rechte. Das städtische Bildungsbürgertum ist nicht mehr automatisch meinungsprägend. Die Städte sind die Hauptzuwanderungsziele geworden, aber bleiben sie noch Begegnungsorte?
Viel zu oft wird die Diskussion über die Städte auf einige wenige Kernprobleme verengt. Dieses Heft bietet ein breiteres Textspektrum. Es ist an der Zeit, wieder generell über die urbanen Perspektiven nachzudenken, von den baulichen bis zu den sozialen. Auch über die ewigen beiden Seiten städtischen Lebens, die glänzende wie die bedrückende, die so weit voneinander entfernt scheinen und doch Nachbarn auf engstem Raum bleiben.
Wissen die Stadtmenschen noch, was sie eint und zusammenhält? Es wird bei all dem routinehaften Durchwursteln auch dringend Zeit, die Frage nach gemeinsamen Zukunftsbildern aufzuwerfen. Weil es auf die Städte, ihre Funktionsfähigkeit und ihre Bindekraft, so entscheidend ankommen wird beim Kampf um die Demokratie. Gute Antworten sind da ohne engagierte Zivilgesellschaft undenkbar geworden. Kein Thema für Spezialisten also. Die Zukunft der Städte gestalten wir alle. Also: bitte einlesen, es geht ums Ganze.


Kommentare (1)
Michael Makiolla
30.04.2026 - 04:02 Uhrdie Ausgabe der Neuen Gesellschaft/Frankfurter Hefte Nr. 3.26 „Zukunft der Städte“ veranlasst mich als ehemaligen Kommunalpolitiker in NRW und als langjährigen Abonnent Ihrer Zeitschrift zu folgendem Leserbrief:
Die Zukunft der deutschen Städte (sowie der anderen kommunalen Gebietskörperschaften) hängt aktuell im Wesentlichen von einer auskömmlichen Finanzierung dieser politisch-administrativen Ebene unseres Staates ab. Aus meiner Sicht kommt dies in den Beiträgen dieses Heftes nicht zum Ausdruck.
Insbesondere Kommunen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosenquote, geringer Steuerkraft und hohen Sozialausgaben werden in Deutschland seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert. Das bremst seit langem die Entwicklungspotentiale dieser Landkreise, Städte und Gemeinden spürbar aus und führt in weiten Teilen der Bevölkerung zur Unzufriedenheit und zum Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Man denke nur an die deutlich sichtbare Vernachlässigung der örtlichen Infrastruktur. Daher sind die Wahlergebnisse populistischer Parteien in diesen Regionen auch in Westdeutschland keine Überraschung. Seit dem Ende der Coronapandemie hat sich diese kommunale Finanzkrise ganz offensichtlich auch auf viele bisher „reiche“ Städte ausgedehnt, so dass wir mittlerweile vor einem politischen Flächenbrand stehen, der den demokratischen Parteien massiv schadet. Hier muss unbedingt gegengesteuert werden, und zwar zeitnah!
Hauptursache für die finanziellen Nöte der Kommunen sind die dramatisch gestiegenen Sozialausgaben der vergangenen Jahrzehnte. Die deutschen Kommunen finanzieren aus eigenen Mitteln
- einen großen Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) für die Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes bzw. der neuen Grundsicherung,
- die klassische Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe usw.),
- die Hilfe zur Pflege für Bedürftige,
- den von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Anteil an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung,
- einen Teil der Kosten der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten,
- die Hilfen zur Erziehung sowie
- den kommunalen Anteil an den Kosten für die Integration und Grundversorgung geflüchteter Menschen.
Darüber hinaus obliegt den kommunalen Sozialverbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden die administrative Einzelfallbearbeitung vieler sozialer Leistungen, die vom Bund und von den Ländern finanziert werden (z.B. Wohn- und Elterngeld sowie Grundsicherung im Alter und bei Behinderung). Außerdem finanzieren die Kommunen ein umfangreiches Netz von Beratungs- und ambulanten Betreuungseinrichtungen entweder in eigener Trägerschaft oder in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtsverbände.
In den strukturschwachen Städten Westdeutschlands dürften seit den 1990er Jahren regelmäßig rund 50% der Haushalte für soziale Zwecke ausgegeben werden. In diesen Regionen lebten und leben zum Teil mehr als 15% der Wohnbevölkerung ganz oder teilweise von sozialen Transferleistungen, die von kommunalen Dienststellen oder den Jobcentern bewilligt wurden bzw. werden.
Gemessen am Sozialbudget der Bundesrepublik Deutschland, das im Jahr 2023 mehr als 1 249 Milliarden Euro betrug, sind die Kommunen mit ca. 76 Milliarden Euro, die durch ihre Haushalte flossen, zwar nur ein vergleichsweise kleiner Player. Aber im Hinblick insbesondere auf den Umfang der Haushalte der strukturschwachen Kommunen sind die sozialen Ausgaben doch sehr erheblich, weil sie in den vergangenen drei Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind und dadurch die Finanzlage vieler Gemeinden, Städte und Landkreise nachhaltig belastet haben. Die zumeist daraus resultierenden kommunalen Altschulden werden auf über 30 Milliarden Euro geschätzt.
Hauptärgernis war für viele Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten die nicht nachvollziehbare Tatsache, dass viele Sozialleistungen durch Bundes- und Landesgesetze geschaffen und ausgeweitet wurden; die dann aber ganz oder teilweise von den Gemeinden, Städten, Landkreisen und kommunalen Sozialverbänden finanziert werden mussten, ohne dass es dafür einen Ausgleich gegeben hat. Das betrifft insbesondere die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX sowie die Hilfen zur Erziehung und die Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder nach dem SGB VIII:
Es kann nicht sein, dass der Bundesgesetzgeber soziale Leistungen beschließt, sich aber keine Gedanken über deren Finanzierung machen muss, weil sich große Teile der Kosten nicht im Bundeshaushalt abbilden. Deshalb muss endlich das bewährte Prinzip „Wer die Musik bestellt, der bezahlt!“ zur Geltung kommen. Damit diejenige staatliche Ebene, die Sozialleistungen schafft, diese auch finanziert, bedarf es der konsequenten Einführung des sogenannten Konnexitätsprinzips in der Sozialgesetzgebung des Bundes; entweder durch eine Änderung des Grundgesetzes nach dem Vorbild von Artikel 78 III der Verfassung von Nordrhein-Westfalen oder durch eine verbindliche politische Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages.
Gesetzgebungskompetenz und Finanzverantwortung werden so in eine Hand gegeben. Die organisierte Unverantwortlichkeit in Finanzierungsfragen wird auf diese Weise beendet. Erfahrungsgemäß werden die Debatten im Bundestag und seinen Fachausschüssen vor diesem Hintergrund anders verlaufen als bisher, denn die Kostenfolgen von gesetzgeberischen Entscheidungen auf diesem Gebiet waren für den Bund bisher eher begrenzt.
Gegen die Anwendung der Konnexität wird häufig ins Feld geführt, dass eine mehr als 50%ige Finanzierung von Sozialleistungen durch den Bund gemäß Artikel 85 des Grundgesetzes dazu führt, dass die Administration dieser Leistungsgesetze zur Bundesauftragsverwaltung wird. Der Bund wäre befugt, die Recht- und Zweckmäßigkeit der Umsetzung dieser rechtlichen Regelungen durch die kommunalen Verwaltungen zu beaufsichtigen. Aus kommunaler Sicht ist es aber egal, ob die Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften statt bisher von den Ländern, künftig von den zuständigen Bundesministerien verfasst werden. Die kommunale Selbstverwaltung wird dadurch faktisch nicht beeinträchtigt.
Dieser Weg, kommunale Finanzprobleme zu lösen, erscheint auch zielführender als die ständigen unergiebigen politischen Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den Ländern über zusätzliche Anteile der Kommunen an den Erträgen aus der Einkommens-, der Kapitalertrags- und der Umsatzsteuer. Denn durch die Konnexität werden gezielt die struktur- und finanzschwachen Kommunen unmittelbar begünstigt.
Die Einführung der Konnexität in der Sozialgesetzgebung des Bundes würde nicht nur die Finanzprobleme der Kommunen auf Dauer lösen und den steuerfinanzierten Sozialstaat modernisieren, sondern sie wäre auch ein wichtiger Beitrag zur Reform unseres Staates hin zu einem wieder handlungsfähigen Staat. Wer von der Zukunft der Städte spricht, muss auch über Geld reden. Ohne eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzierung wird es keine Zukunft für die Städte in Deutschland geben.
Michael Makiolla
Landrat des Kreises Unna von 2004 bis 2020
An der Alten Ziegelei 4, 59423 Unna, michael.ma