ist Richter am Bundesverwaltungsgericht und u. a. zuständig für Polizeirecht, Recht der Nachrichtendienste, Versammlungs-, Telekommunikations- und Rundfunkrecht. Außerdem ist er Lehrbeauftragter an der HU Berlin.
Die autobiografischen Angaben entstammen dem Zeitpunkt des jeweils letzten Beitrages.