Wie kann die Gesundheitspolitik zur Stärkung der Demokratie in unserem Land beitragen? Diese Frage stellt sich immer dringlicher angesichts der wachsenden Lücken in der pflegerischen Versorgung. Die Politik ist mehr denn je gefragt, endlich politische Lösungen zu präsentieren. Menschen müssen sich, egal, ob in Aurich oder Zittau und unabhängig vom eigenen Portemonnaie, darauf verlassen können, bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden.
Der demografische Wandel stellt die pflegerische Versorgung vor besonders große Herausforderungen. Der Bedarf an professioneller Pflege in Deutschland nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich zu. Die Zahl der Menschen, die Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) empfangen, hat sich von 2,45 Millionen im Jahr 2012 auf 5,2 Millionen Ende 2023 mehr als verdoppelt. Zwar ist ein Teil dieser Zunahme durch den 2017 veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriff zu erklären. Die davor existierenden Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt und der Kreis der im Sinne des SGB XI pflegebedürftigen Menschen deutlich erweitert. Der exponentielle Anstieg ergibt sich jedoch vor allem aus der demografischen Entwicklung in Deutschland. Die sinkende Zahl jüngerer Menschen und die steigende Zahl älterer Menschen verschieben das demografische Gefüge unserer Gesellschaft. Hinzu kommen sich verändernde familiäre Strukturen: Größere Entfernungen der Wohnorte von An- und Zugehörigen erschweren eine Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch diese.
Aufwertung und Entlastung für Beschäftigte
Zugleich sind die fachlichen Anforderungen an Pflegekräfte durch ein sich wandelndes Berufsbild im Zuge der Professionalisierung und durch veränderte Bedarfe (zum Beispiel den steigenden Anteil von Multimorbidität bei pflegebedürftigen Menschen) deutlich gestiegen. Allein in stationären Einrichtungen fehlten nach Berechnungen des Gesundheitsökonoms Heinz Rothgang bereits 2018 rund 115.000 Pflegekräfte, um die pflegebedürftigen Menschen bedarfsgerecht zu versorgen.
»Unter den derzeitigen Bedingungen sind nicht genügend Menschen bereit, in der Pflege zu arbeiten.«
Eine hohe pflegerische Versorgungsqualität und Gute Arbeit sind zwei Seiten derselben Medaille. Wenn kommerzielle Pflegeheimbetreiber klagen, dass Gewinne nicht mehr sprudeln, weil aufgrund von fehlendem Personal Plätze nicht belegt werden können, ist das befremdlich. Schließlich ist das Problem größtenteils hausgemacht. Unter den derzeitigen Bedingungen sind nicht genügend Menschen bereit, in der Pflege zu arbeiten. Ein wachsender Anteil wählt ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit, um den Beruf überhaupt langfristig gesund ausüben zu können. Zunehmend haben stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste der Altenpflege Schwierigkeiten, offene Stellen zeitnah zu besetzen. Das überrascht nicht, denn dauerhafte Überlastung und ständiges Einspringen sind an der Tagesordnung. Die über Jahre zunehmende Verdichtung der pflegerischen Arbeit schlägt sich in einem erschreckenden Maß in steigenden Krankheitsquoten und bei der Frühverrentung nieder. Zwei von drei Beschäftigten in der Altenpflege gehen davon aus, ihre Arbeit nicht bis zur Rente durchhalten zu können, wie der DGB-Index Gute Arbeit 2023 zeigt.
Kommerzielle Einrichtungen haben überwiegend keinen Betriebsrat, der bei Dienstplänen mitbestimmen kann. Auch Tarifverträge sind trotz der sogenannten Tariflohnpflicht dort die absolute Ausnahme. Wo es den Schutz eines Tarifvertrages gibt, musste ver.di diesen meist im Konflikt, in wochenlangen Auseinandersetzungen durchsetzen. Auszubildende berichten, dass sie kaum strukturierte Anleitung erfahren, sondern häufig helfen müssten, personelle Löcher zu stopfen. Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass viele die Ausbildung abbrechen. 2020 haben 53.610 Auszubildende eine Ausbildung nach Pflegeberufegesetz begonnen. Dass nur 33.600 Auszubildende (etwa 63 Prozent) ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, ist alarmierend.
Im Kern geht es also um Aufwertung und Entlastung, um die Arbeit in der Langzeitpflege attraktiver zu machen und die für eine bedarfsgerechte Pflege notwendigen Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. So zeigte die Studie Ich pflege wieder, wenn… im Jahr 2022, dass durch Rückkehr ausgestiegener Pflegefachkräfte ein Potenzial zwischen 263.000 und 583.000 rechnerischen Vollzeitkräften (also tatsächlichen Vollzeit- und addierten Teilzeitstellen) erschlossen werden könnte, 152.000 bis zu 335.000 davon allein im Bereich der Altenpflege. Hinzu kommt noch ein Pflegefachkraftpotenzial, dass sich aus der freiwilligen Erhöhung der Teilzeitarbeitszeit ergibt. Für die Altenpflege liegt dieses zwischen 19.000 und 35.000 rechnerischen Vollzeitstellen. Die Rückkehr oder Aufstockung der Arbeitszeit wird von den Pflegefachkräften jedoch an Bedingungen geknüpft. Die Befragten nennen unter anderem mehr Zeit für gute Pflege durch mehr Personal, eine höhere Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten, mehr Wertschätzung durch Vorgesetzte sowie Tarifbindung.
Das sind keine neuen Erkenntnisse. Bereits 2019 haben sich Bund, Länder und alle relevanten Akteure in der Pflege im Rahmen der »Konzertierten Aktion Pflege« (KAP) verbindlich auf Ziele und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden verständigt. So klar das Ziel, so steinig der Weg dorthin.
Nach den Querschüssen von unerwarteter Seite – ausgerechnet die Arbeitgeber der Caritas und der Diakonie haben die Übertragung des von ver.di mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrages über Mindestbedingungen auf die gesamte Altenpflege verhindert – wurde mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) 2021 die sogenannte »Tariflohnpflicht« auf den Weg gebracht.
»Nur wenige Arbeitgeber haben den Weg in eine direkte Tarifbindung eingeschlagen.«
Zum 1. September 2022 mussten die meisten nicht tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen ihre zuvor schlechten Entlohnungsbedingungen anpassen. Sofern sie sich nicht in eine Tarifbindung begeben, können sie entweder ein gültiges Regelwerk anwenden (ein Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechts-regelung). Oder die Pflegeein-richtungen wählen alternativ die Option, sich bei der Entlohnung ihrer Beschäftigten am regional üblichen Entlohnungsniveau der jeweiligen Qualifikationsgruppe zu orientieren. Es ist wenig überraschend, dass zwei Jahre nach Einführung der Tariflohnpflicht nur wenige Arbeitgeber den Weg in eine direkte Tarifbindung mit ver.di eingeschlagen haben.
Oft wurden Lohnerhöhungen vollzogen. Nicht selten jedoch wurden den Beschäftigten Änderungskündigungen vorgelegt, mit denen gleichzeitig arbeitsvertragliche Altansprüche getilgt werden sollten. Dabei wurden die Beschäftigten vor die Wahl gestellt: Entweder sie akzeptieren die Änderungen oder sie verlassen die Pflegeeinrichtung. Häufig wurde im Zuge einer Lohnerhöhung auch die arbeitsvertragliche Arbeitszeit verändert, weshalb Änderungsverträge notwendig wurden. Im Ergebnis bleibt die sogenannte »Tariflohnpflicht« ein Holzweg, denn sie trägt nicht maßgeblich zum Ausbau der Tarifbindung in der Branche bei, sorgt aber für mehr Intransparenz und riskiert die Entwertung von Tarifverträgen in der Altenpflege.
Auch Verbesserungen bei der Personalausstattung, auf die sich die Akteure der KAP grundsätzlich verständigt hatten, lassen weiter auf sich warten. So gelten in den Bundesländern noch immer unterschiedliche Mindestvorgaben, die meist nicht mehr Personal als bisher vorsehen und weder bedarfsgerecht noch verbindlich sind. Es braucht bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege, um den dringend notwendigen Personalbedarf zu decken. Doch statt endlich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und attraktivere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu schaffen, fordern die gewinnorientierten Unternehmen Standards abzusenken. Das ist unverantwortlich gegenüber den pflegebedürftigen Menschen und den Beschäftigten.
Ver.di fordert, Versicherungs- und Steuergelder zweckgebunden zu verwenden und Überschüsse zu reinvestieren. Freigemeinnützige und kommunale Einrichtungen müssen im Gegensatz zu den kommerziellen Betreibern keine Gewinnerwartungen von Konzernen, Fonds und Finanzinvestoren erfüllen. Eine bestmögliche Versorgung und ein möglichst hoher Profit schließen sich aus.
Soziale Pflegeversicherung nachhaltig zukunftssicher aufstellen
Der seit Juli 2024 vorliegende Bericht über eine zukunftssichere Finanzierung zeigt erneut, wie groß der Handlungsbedarf zur Stabilisierung und zum Ausbau der Pflegeversicherung ist. Eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK belegt die große Akzeptanz der Bevölkerung, wenn die Weiterentwicklung in Richtung einer Stärkung der solidarischen Finanzierung geht. Gesetzlich wie auch privat Versicherte sprechen sich überwiegend dafür aus, Beamt*innen, Selbstständige und Besserverdienende an der solidarischen Finanzierung der Pflegekosten zu beteiligen.
Die Pflegeversicherung als Teilkostenversicherung stößt an ihre Grenzen. Die steigenden Zuzahlungen und Eigenbeiträge überfordern viele Tausend Pflegebedürftige. Fast jeder Dritte pflegebedürftige Mensch in einer vollstationären Einrichtung ist auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen. Ver.di macht sich deshalb stark für eine Solidarische Pflegegarantie. Als Pflegebürger*innenvollversicherung garantiert sie die Übernahme aller pflegebedingten Kosten durch die Pflegeversicherung und stellt diese durch die Einbeziehung aller Bürger*innen auf eine solide und solidarische finanzielle Grundlage.
Eine breite demokratische Mehrheit könnte die wesentlichen Voraussetzungen für eine gute pflegerische Versorgung schaffen, mit einer Reform der Pflegefinanzierung, die tatsächlich stabilisiert und auf die demografischen Herausforderungen vorbereitet. Die Zeit drängt und es geht um viel: Das Vertrauen der Menschen in die Gestaltungsfähigkeit der politischen Akteur*innen darf nicht riskiert werden.

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