Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien in Deutschland liegt, je nachdem welcher Erhebung man Glauben schenken möchte, inzwischen bei 60 bis 80 Millionen Menschen. Eine Studie der Medienanstalten kam schon 2023 zu dem Ergebnis, dass das Internet erstmalig das Informationsmedium Nummer eins geworden sei und damit das lineare Fernsehen abgelöst habe. Infosieger bei den unter 30-Jährigen: die zum Meta-Konzern von Mark Zuckerberg gehörende Plattform Instagram.
Die Debatte um die Regulierung dieser Global Player ist alles andere als neu. Zugleich verändert sich dieser Tage das geopolitische Umfeld rapide und macht vor den Plattformen nicht Halt: In den USA kündigt sich unter der neuen alten Administration eine zunehmende Deregulierung an, die auch für den europäischen Raum nicht ohne Folgen bleiben dürfte. Einige Plattformen, angeführt von Elon Musks Netzwerk »X« (vormals Twitter) haben die Abkehr von Faktenchecks und Moderation von Inhalten bereits eingeleitet. Und auch der Branchenriese Meta, bekannt insbesondere für die Platzhirsche Facebook und Instagram, hat bereits angekündigt, seine Prüfmechanismen massiv zurückzufahren.
Es droht mithin die Rückkehr zu weitgehend unregulierten digitalen Räumen. Während manch einer dies als Sieg der Meinungsvielfalt feiert, nehmen Hass und Hetze, aber auch Desinformation unkontrolliert zu. Wer dieser Tage die Plattform X besucht, kommt an unverpixelten Gewaltvideos, sexuellen Anzüglichkeiten und offenbar von Bots verbreiteter Meinungs- und Stimmungsmache kaum vorbei.
»Es droht die Rückkehr zu weitgehend unregulierten digitalen Räumen.«
Wer aber gegen Verletzungen seiner Rechte vorgehen möchte, insbesondere seiner Persönlichkeitsrechte durch Unwahrheiten und/oder Diffamierungen auf diesen Plattformen, wie sie tagtäglich begangen werden, der begegnet zahlreichen Hürden. Auf die im System vorgesehenen Meldemechanismen erhalten Betroffene vielfach keinerlei Reaktion. Und sollte dann, oft nach mehreren Wochen Wartezeit, doch eine Reaktion erfolgen, so handelt es sich häufig um eine algorithmisch generierte, automatische Antwort, die mit dem jeweiligen Einzelfall und der erfolgten Meldung überhaupt nichts zu tun hat. Frustriert nach mehreren Anläufen und mit einer Maschine ausgetauschter E-Mails landen die zermürbten Betroffenen dann – wenn es gut läuft – bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei. Die Rechtsverletzung dauert dabei bereits seit Wochen an, nicht zuletzt bei schweren Diffamierungen oder gar Verletzungen der Intimsphäre durch (häufig KI-generierte, also falsche) Nacktbilder (sog. Deep Fakes) – ein für die Betroffenen unerträglicher Zustand.
Kontaktwege, etwa die E-Mail-Adresse einer Rechtsabteilung, wie sie jedes größere Medienhaus selbstverständlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme bei Rechtsverletzungen vorhält? Fehlanzeige. Sah das seinerzeit fast schon revolutionäre deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch vor,
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