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Das sozialdemokratische Verständnis von Gerechtigkeit Worum es geht

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Die sozialistische Tradition hat sich seit ihrem Beginn in der Frühphase des modernen Kapitalismus und der Verbreitung der Aufklärung in Europa in dieser Zeit immer deutlicher dafür entschieden, dass der begründende Bezug der Gerechtigkeit nur in der Gleichheit der Freiheit, also der real verfügbaren Lebenschancen gefunden werden kann. Freiheit verstanden in ihrer vollen Bedeutungist zugleich Freiheit von etwasund Freiheit zu etwas. Das für die aktuelle Programmatik der Sozialdemokratie entscheidende Verständnis von Gerechtigkeit in diesem Sinn ist in das Godesberger Grundsatzprogramm der SPD von 1959 durch ethische Sozialistenin der Tradition Leonard Nelsons gelangt, vor allem durch Grete Henry-Hermann und Willi Eichler.

Die Einlösung des liberalen Versprechens der Freiheit bedarf der Ermöglichung tatsächlicher Verfügung über die Mittel zu selbstbestimmtem Handeln.

Das sozialdemokratische Verständnis von Gerechtigkeit beruht auf zwei Schritten der Begründung: erstens der Erkenntnis der Aufklärung, dass jeder Mensch von Haus aus das gleiche Recht auf die Anerkennung seiner Würde und Freiheit im Sinne eines selbstbestimmten Lebens hat und, zweitens, auf der generativen Grunderfahrung aus der Frühzeit des Kapitalismus. Denn die wirkliche Einlösung des liberalen Versprechens der Freiheit für alle bedarf über die negative Dimension der Beendigung willkürlicher Eingriffe staatlicher, sozialer oder wirtschaftlicher Macht in den Handlungsraum der Menschen hinaus einer positiven Dimension der Ermöglichung tatsächlicher Verfügung über die Mittel zu selbstbestimmtem Handeln. Nur so können alle Menschen in ihrer Lebensrealität über die notwendigen Ressourcen zur Verwirklichung ihrer selbst getroffenen Entscheidungen wirklich verfügen.

Um diesen Zusammenhang demonstrativ in der öffentlichen Debatte auf eindeutige Weise zu verankern und von konkurrierenden politischen Richtungen abzugrenzen, hat der französische Philosoph und Eurokommunist Etienne Balibar das demokratisch-sozialistische Verständnis von Gerechtigkeit auf den Begriff »Egaliberté« (»Gleichfreiheit«) gebracht.

Keine Gerechtigkeit ohne Gleichheit 

In den politischen Debatten der vergangenen Jahre, nachdem die lange Konjunktur des Neoliberalismus auszulaufen begann, war erfreulicherweise auch eine Neubesinnung auf die Gleichheit zu beobachten. Ein kaum noch zu überbietendes Lob der sozialen Gleichheit stimmt in unserer Zeit überraschenderweise die empirische Glücksforschung an. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler der London School of Economics, Richard Layard, hat deren weltweite Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte zusammengefasst. Sein Fazit ist eindeutig: Das empfundene Glück der Menschen, im Sinne von Lebenszufriedenheit, hängt in ausschlaggebender Weise davon ab, ob sie in Sozialbeziehungen leben, die von einem hohen Maß an sozialer Gleichheit geprägt sind. Dauerhaft ausgeprägte soziale Ungleichheit macht die Betroffenen, sogar viele der davon Begünstigten, unter anderem auch deshalb weniger glücklich, weil sie als verweigerte Anerkennung, als gestörte Sozialbeziehung erfahren wird.

Es ist also die soziale Gleichheit im Sinne einer Grundgleichheit der materiellen Ressourcen der Lebensführung und weder die Höhe des Einkommens jenseits einer ausreichenden Grundlage, noch der materielle Lebensstandard oder sein regelmäßiges Wachstum, die in letzter Instanz über die empfundene Lebenszu­friedenheit des Einzelnen entscheiden.

Über das Maß der annähernden Grundgleichheit und den Spielraum zur Bewertung des akzeptablen Maßes an tolerierter Ungleichheit bei der Verteilung von Einkommen und anderen materiellen Gütern kann nicht der Ungleichheitsgenerator Markt entscheiden, sondern wie John Rawls überzeugend demonstriert, nur ein herrschaftsfreier Diskurs zwischen allen davon potenziell Betroffenen. Nur sie können gemeinsam prüfen, welches Maß an »gerechter« Ungleichheit am wahrscheinlichsten dazu führen wird, dass der Wohlstand aller infolge der besonderen Leistungen der durch die begrenzten Ungleichheiten besonders Begünstigten so wächst, dass es die materiellen Freiheitschancen für alle erweitert und damit im Interesse aller ist.

Respekt und Anerkennung

In diesem Zusammenhang kann auch der politische Begriff des Respekts gesehen werden, wie er von Olaf Scholz in den Bundestagswahlkampf von 2021 eingeführt wurde. Zwar hat er selbst kaum erläutert, welche politischen Programme er damit verbinden möchte, aber die Beziehung zum egalitären Gerechtigkeitsbegriff der Sozialdemokratie liegt auf der Hand. Sie weist unter anderem zurück auf Gedanken und Forderungen der frühen Arbeiterbewegung in der Zeit des politischen Vormärz in Deutschland, die in dem kämpferischen Gedicht »Ehre der Arbeit« von Ferdinand Freiligrath ihren unvergesslichen Ausdruck gefunden haben und angesichts der Arbeitsverhältnisse und Einkommen in vielen Dienstleistungsbereichen der digitalen Plattformökonomie heute neue Aktualität gewinnen. Freiligraths Gedicht verlangt für jede gesellschaftlich erwünschte Arbeit gleichermaßen Anerkennung(»Ehre«), nicht nur in Worten sondern vor allem durch Lohn- und Arbeitsbedingungen, die Anerkennung verkörpern.

»Das Empfinden verweigerter Anerkennung dürfte eines der wirksamsten Motive für die Verachtung der Demokratie sein.«

Die neuzeitliche philosophische Anthropologie von Hegel bis Charles Taylor verleiht dieser Erkenntnis einen besonderen Rang, weil sie Anerkennung nicht als ein schönes Ornament im menschlichen Leben, sondern als eines der primären menschlichen Grundbedürfnisse versteht. Als ungerecht empfundene Ungleichheit verletzt dieses starke Grundbedürfnis. Das Empfinden verweigerter Anerkennung dürfte heutzutageeines der wirksamsten Motive für die Verachtung der Demokratie und die Zuwendung zum Populismus sein, die sich in vielen Demokratien weltweit beobachten lässt. Am Ende, wenn das Streben nach Gleichheit und Anerkennung dauerhaft ohne Erfolg bleibt und die Chance, dies unter den gegebenen Verhältnissen ändern zu können, als Illusion erscheint, bleiben nur Resignation oder Missstimmung und Revolte. 

Soziale Grundrechte als »Sockelgleichheit«

Dieses Verständnis von Gerechtigkeit als gleicher Freiheit findet mittlerweile im internationalen Recht einen verbindlichen Ausdruck. Es liegt den universellen Menschen- und Bürgerrechten der Vereinten Nationen in ihrer Grundrechts­charta von 1966 zugrunde. In klaren Worten erläutert die gehaltvolle Präambel dieses rechtsverbindlichen internationalen Vertrags, dass kein Mensch frei genannt werden kann, wenn er außer über die bürgerlichen und politischen nicht auch über die sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte verfügt, die ihm den Zugang zu den sozialen Gütern garantieren, die ein selbst bestimmtes Leben in Würde überhaupt erst möglich machen. Die Gesamtheit der universellen sozialen Grundrechte und ihre Wechselwirkungen schaffen eine breite Verpflichtungsbasis für eine Politik der materiellen Grundgleichheit. Sie entspricht einer sozialen und ökonomischen Sockelgleichheit für die zentralen Belange des menschlichen Lebens:

Erstens, des Zugangs zu Erwerbstätigkeit verbunden mit dem Recht, einen angemessenen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können.

Zweitens, soziale Sicherheit in ihren verschiedenen Grundformen, besonders Schutz bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Drittens, die Marktunabhängigkeit des Zugangs zu allen sozialen Grundgütern wie Bildung, Gesundheitsvorsorge und des gesicherten Lebensunterhalts.

Viertens, des Schutzes der menschlichen Würde auch im Arbeitsleben, vor allem durch gewerkschaftliche Vertretungsrechte in der Arbeitswelt und im politischen Leben.

Der reale Wert der Freiheit für alle hängt von der Gewährleistung dieser elementaren gerechten Grundgleichheit ab. Entsprechend ihrem Charakter definieren die Pakte über die universellen Grundrechte ein rechtlich einzuforderndes Mindestniveau (eine Art »Sockel«) der gleichen Versorgung mit sozialen Grundgütern und überlassen die darüber hinausweisenden Fragen der gerechten Verteilung des Produktes der gesellschaftlichen Arbeit und der Lebenschancen der Menschen dem politischen Prozess im demokratischen Staat, den sie mit ihren bürgerlichen und politischen Grundrechten der gleichberechtigten Bürgerschaft schützen.

Dabei geht es um die Verteilungsfragen, die in jeder Gesellschaft und in der Weltgesellschaft im Ganzen nur in öffentlichen Diskursen, Verhandlungen und auf sie bezogenen politischen Prozessen auf der Grundlage eines von allen geteilten Gerechtigkeitsverständnisses beantwortet werden können. In den Pakten selbst kommt außer im Begriff des gerechten Lohnes und der gerechten Arbeitsbedingungen der Gerechtigkeitsbegriff nicht ins Spiel. Die Gesamtheit der deklarierten sozialen und ökonomischen Grundrechte basiert, gleichsam als untere Sicherungslinie (eben »Sockel«), für die ein universeller Handlungskonsens erreicht werden kann, auf der Norm des gleichen formalen und materiellen Schutzes der Würde und Freiheit für alle Menschen. Während ein solcher Gerechtigkeitsstandard für viele Länder der Welt zum gegenwärtigen Zeitpunkt als hochgestecktes Ideal erscheint, stellt er für andere nur den rechtlich abgesicherten Ausgangspunkt für deutlich weitergehende Gerechtigkeitsansprüche bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen dar.

Aktuelle Forderungen 

 

Heute geht es bei uns insbesondere auch um das Problem der gerechten Finanzierung des Rechts- und Sozialstaates, der für die Gewährleistung der garantierten Sockelgleichheit sorgen muss. In der gegebenen Situation der Bundesrepublik ergeben sich für die Sozialdemokratie als dringlichste Aufgaben im Hinblick auf die spürbarsten Defizite:

eine Wiedereinführung der Reichensteuer, die Erhöhung und wesentliche Effizienzverbesserung der Besteuerung großer Erbschaften, die Erhöhung der Bemessungsgrenzen für die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Einbeziehung der Beamten in die Finanzierung des Sozialstaates.

In der Erfüllung dieser Forderungen und nicht in der Kürzung der hierzulande keineswegs luxuriösen bestehenden sozialen Sicherungsleistungen liegt auch der Weg zu einer gerechteren Verteilung der Lebenschancen, die den Protestpopulisten das Wasser abgräbt und die Sozialdemokratie zu ihrer eigentlichen historischen Bestimmung zurückfinden lassen kann.

»Gerechtigkeit muss den Anspruch der nachwachsenden Generationen auf die Erhaltung einer ein gutes Leben ermöglichenden Natur einschließen.«

Gerechtigkeit muss, wie der global führende Gleichheitsforscher Thomas Piketty jüngst noch einmal überzeugend demonstriert hat, in unserem Zeitalter der voranschreitenden ökologischen Selbstzerstörung der Zivilisation, aber darüber hinaus auch konsequent den Gerechtigkeitsanspruch der nachwachsenden Generationen auf die Erhaltung einer ein gutes Leben ermöglichenden Natur einschließen. Diese neu hinzugekommene Zukunftsdimension eines sozialdemokratischen Gerechtigkeitsbegriffs ist keinesfalls von geringerer Bedeutung als die zuvor skizzierten gegenwartsbezogenen Verteilungsfragen. Sie verlangt eine wirksame Ökologisierung des sozialdemokratischen Gesamtprogramms, die zugleich den skizzierten Anforderungen für gerechte Verteilung und soziale Sicherheit entspricht. Das ist sicher die Voraussetzung dafür, dass die Sozialdemokratie wieder eine klare politische Erkennbarkeit und dadurch wahrscheinlich auch die für die Durchsetzung ihres Programms notwendige politische Unterstützung gewinnt.

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